- Oesterreich [1]
Oesterreich, Oestreich, der Kaiserstaat, gränzt an Sachsen, Preußen, Polen und Rußland, Moldau, Walachei, Serbien, Türkei, Montenegro, das adriatische Meer, den Kirchenstaat, Modena, Parma, Sardinien, die Schweiz, den Bodensee u. Bayern u. umfaßt nach den neuesten (1854) Berichten 11593,8954 österr. QM. (die österr. Ml. = 4000 Klafter; 14,65 österreich. Ml. = 1 Meridiangrad) mit 39411309 E. Areal und Bevölkerung vertheilen sich auf die 21 Kronländer folgendermaßen: 1) Erzherzogthum Oesterreich unter der Enns 344,4907 QM. mit 1714608 E.; 2) – ober der Enns 208,4689 QM. mit 755250 E.; 3) Herzogthum Salzburg 124,5164 QM. mit 154379 E.; 4) Herzogthum Steyermark 390,1865 QM. mit 1095078 E.; 5) Herzogthum Kärnthen 180,2636 QM. mit 346150 E.; 6) Herzogthum Krain 173,5694 QM. mit 505886 E.; 7) gefürstete Grafschaft Görz und Gradisca, Markgrafschaft Istrien und Stadt Triest sammt Gebiet 138,8154 QM. mit 613056 E.; 8) gefürstete Grafschaft Tyrol und Vorarlberg 500,12 QM. mit 925066 E.; 9) Königreich Böhmen 902,8508 QM. mit 4800818 E.; 10) Markgrafschaft Mähren 386,2934 QM. mit 1972165 E.; 11) Herzogthum Schlesien 89,4519 QM. mit 479321 E.; 12) Königreich Galizien 1360,6601 QM. mit 5056647 E.; 13) Herzogthum Bukowina 181,3153 QM. mit 430664 E.; 14) Königreich Dalmatien 222,2990 QM. mit 432337 E.; 15) Königreich Lombardei 375,088 QM. mit 3009505 E.; 16) Königreich Venedig 414,986 QM. mit 2493968 E.; 17) Königreich Ungarn 3123,73 QM. mit 8744481 E.; 18) Woiwodschaft Serbien u. Temeser Banat 521, 26 QM. mit 1574428 E.; 19) Königreich Kroatien-Slavonien 318,26 QM. mit 967136 E.; 20) Großfürstenthum Siebenbürgen 1054,27 QM. mit 2285572 E.; 21) Militärgränze 583 QM. mit 1054794 E. Städte zählt das ganze Reich 864, Marktflecken 2355. Dörfer 64883. Der Religion nach gehörten (1851) der kathol. an über 261/2 Mill.; der griech.-unirten 3505668; der griech. nichtunirten 2751846; der protestant. (helvetischen) Confession 1213847; der Augsburger Confession 853304; Unitarier zählte man 46278,455 Angehörige verschiedener Sekten, 853304 Juden. Das Militär ist bei allen Ziffern nicht gerechnet. Der Nationalität nach gehörten 1846 bei einer Volkszahl von 37583755 der slavischen an: 15282196; der romanischen: 8104756; der deutschen: 7917195; der magyarischen: 5418773. Das Reich bildet ein abgeschlossenes geographisches Ganzes, nur die dalmatischen Kreise Ragusa u. Cattaro sind durch türk. Gebiet abgeschnitten; seiner natürlichen Beschaffenheit nach gehört O. zu 3/4 dem Gebirgssysteme der Alpen, Karpathen u. Sudeten an (s. d.), hat jedoch auch ausgedehnte Ebenen. z.B. das Marchfeld, die Poebene und das ungar. Tiefland. Am adriat. Meere hat es eine Küstenlänge von 248 Ml.; die bedeutendsten Seen sind südlich der Alpen: der Langen-, Garda- u. Comosee; nördl. der Bodensee und eine Reihe kleiner; in Ungarn der Platten- und Neusiedlersee. Hauptstrom ist die Donau mit: Inn (Salza), Traun, Enns, Leitha, Raab, Drau, Sau, March, Waag, Neutra, Eipel, Gran, Theiß (Körös u. Maros), Bega und Temes. Aus Galizien geht die Weichsel schiffbar nach Polen, aus Böhmen die Elbe nach Sachsen, aus Galizien der Dniestr nach Bessarabien, Sereth und Pruth in die Moldau, aus Siebenbürgen die Aluta in die Donau; aus Tyrol die Etsch nach Italien in das adriat. Meer, in welches auch der Po mündet, nachdem er den Tessin, Oglio, die Adda u. den Mincio aufgenommen. Lombardei und Venedig haben ein Netz von Kanälen, die theils zur Schiffahrt, theils zur Bewässerung dienen. An Naturerzeugnissen ist O. der reichste Staat Europas. Das Mineralreich lieferte 1848: an Gold 7529 Mark; an Silber 115671 M.; an Quecksilber (1847) 3641 Ctr.; Kupfer (1847) 60181 Ctr.; an Zinn (1848) 891 Ctr.; an Zink (1847) 8221 Ctr., Galmei 5347 Ctr.; Blei (1847) 70610 Ctr., Bleierze 16439 Ctr., Bleiglätte 32310 Ctr., Roheisen 3124535 Ctr., Gußeisen 515281 Ctr.; Antimon (1847) 4367 Ctr.; Arsenik (1847) 1495 Ctr.; Kobalt- und Uranerze (1847) 3113 Ctr.; Braunstein (1846) 1165 Ctr.; Schwefel (1847) 25551 Ctr.; Graphit (1848) 36927 Ctr.; Alaun (1847) 29113 Ctr.; Eisenvitriol (1847) 44904 Ctr., Kupfervitriol 6532 Ctr.; Steinsalz (1850) 3224756 Ctr., Sudsalz 2340874 Ctr., Meersalz 434776 Ctr.; Stein und Braunkohlen (1848) ohne Ungarn 16059916 Ctr.; Asphaltstein 100000 Ctr.; im Ganzen beschäftigte der Bergbau 120000 Menschen. Außerdem hat O. Ueberfluß an Kreide, Marmor. Gyps etc., liefert auch Opale, Granaten. Amethyste, Topase, Berylle, Chalcedone, Achate, Chrysolithe, Hyacinthe, Carneole, Jaspise. Der Bergbau, namentlich auf Steinkohlen und Eisen, hat seit den oben angeführten Jahresdaten einen ungemeinen Aufschwung genommen. Der Ackerbau liefert, obwohl noch etc. des productiven Bodens Weideland ist, nicht nur den einheimischen Bedarf, sondern noch zur Ausfuhr; ausgeführt werden ferner: Obst, Südfrüchte, Flachs. Hans, Hopfen, Reps, Wein, von dem O. nach Frankreich den meisten, zum Theil von trefflicher Qualität, hervorbringt. Die Viehzucht deckt noch immer den einheimischen Bedarf nicht vollständig, namentlich bezieht die Lombardei viel Vieh von dem Auslande. Von Bedeutung ist die Bienenzucht; von großer Wichtigkeit der Seidebau, der einen Hauptartikel der Ausfuhr liefert. Die Jagd hat keine volkswirthschaftliche Bedeutung mehr, dagegen ist die Fischerei in der Donau, Theiß, den Seen, in den böhm. Teichen etc. in Anschlag zu bringen. Die Industrie, die in einzelnen Artikeln von jeher ausgezeichnet war, hat sich im Allgemeinen sehr gehoben, namentlich die Baumwolleindustrie; der wichtigste industrielle Platz ist Wien, unter den Kronländern Böhmen; Rohseide und verarbeitete führt die Lombardei aus, Wolletuch Mähren, Böhmen und Schlesien; Leinwand Böhmen u. Schlesien; Steyermark, Kärnthen und Tyrol Eisen- und Stahlwaaren; das böhm. Glas ist altberühmt; eben so die Fabrikation von Instrumenten aller Art (Klaviere und andere musikalische, optische und mathematische); ein sehr schwunghaft betriebener Zweig ist die Rübenzuckerfabrikation. Der Handel hat seit 1815 stätig zugenommen u. mit Ausnahme Ungarns besitzt die Monarchie ein nahezu vollendetes System trefflicher Kunststraßen. Der Eisenbahnbau ist mit der Gmunden-Budweis-Pferdebahn (1824–29, die erste Eisenbahn in Deutschland) begonnen und bis auf den heutigen Tag mit großer Energie fortgeführt worden; Wien steht mit Prag (Dresden), Olmütz, Krakau, Lemberg, Ofen, Debreczin, Szegedin, Arad, Grätz, Laibach in Verbindung; die Südbahn hat bereits die Alpen (Sömmering) durchbrochen u. wird in kurzer Zeit den Karst übersteigen u. bei Triest das Meer erreichen. Für die Flußschiffahrt ist viel geschehen und O. ist der einzige deutsche Staat, der die Schiffahrt auf der Elbe und Donau gänzlich freigegeben hat; Flußdampfschiffahrt findet statt auf der Donau, Elbe, Moldau, Theiß, Sau, Drau, Po, und soll auf dem Inn und der Salza ins Werk gesetzt werden. Der Seehandel, für welchen Triest, Venedig und Fiume die bedeutendsten Plätze sind, beschäftigt 9504 Fahrzeuge mit einer Einfuhr von 158955400 Gulden C.-M. u. einer Auskathol. fuhr von 104847500 Guld. C.-M.; der österreich. Lloyd, die größte Dampfschiffahrtsgesellschaft, befuhr schon 1851 das Mittel- und Schwarze Meer nebst der unteren Donau mit 41 Dampfschiffen und vermehrt deren Zahl jährlich. Der Binnenhandel geht hauptsächlich nach Deutschland, Italien, Türkei, Schweiz und Rußland u. verkehrte 1850 nahezu 186 Mill. Guld. C.-M. Im Ganzen übersteigt die Einfuhr die Ausfuhr mehr als um 1/3. Der Gesammtertrag der Zölle belief sich 1852 auf 22904000 Guld. C.-M. Die wichtigsten Maßregeln in handelspolitischer Beziehung waren 1851 die Aufhebung der ungar. Zolllinie, 1852 die Zoll- u. Handelseinigung mit Liechtenstein, mit Parma u. Modena u. 1854 der Zoll- u. Handelsvertrag mit dem deutschen Zollverein, durch welchen das bisherige Prohibitivsystem sein Ende fand. Die Staatseinnahmen belaufen sich gegen 240 Mill. Guld. C.-M.; die Ausgaben übersteigen dieselben gegenwärtig beträchtlich. Die Staatsschuld wird auf 1773769800 Gulden C.-M. berechnet, das Papiergeld auf 280 Mill. Die Landmacht beträgt (die Garde nicht mitgerechnet) auf dem Friedensfuße 420000 Mann, auf dem Kriegsfuße über 750000 M. u. besteht aus: 63 Regimentern Linien-Infanterie, 14 Gränzregimentern. 1 Tyroler Jägerregiment. 25 Jägerbataillonen, dem Titler Gränzbataillon; 13 Kürassier-, 7 Dragoner-, 14 Ulanen-, 12 Husarenregimentern; 12 Feldartillerieregimentern, 1 Küstenartillerie-, 1 Raketenregiment und der technischen Artillerie; den technischen Truppen: 2 Genieregimentern und das Pioniercorps; den Fuhrwesenstransportdivisionen: 3 Sanitätsbataillone, das Botenjägercorps, die Stabsdragoner und die Stabsinfanterie; 16 Gensdarmerieregimentern. 4 Garnisons- und 2 Bukowina-Cordonsbataillonen. Oberbefehlshaber ist der Kaiser. Das Heer ist eingetheilt in 4 Armeen mit 14 Armeecorps u. in das kroat.-slavon.-dalmat. Civil- und Militärgouvernement. Die Administration des gesammten Militärwesens ist dem Armeeobercommando. dessen Chef der Kaiser ist, übertragen, welches aus der Militärkanzlei des Kaisers mit 4 Sectionen besteht. Die Seemacht zählt 102 Schiffe mit 762 Kanonen, darunter 6 Fregatten, 5 Corvetten, 10 Dampfer; neue Schiffe sind fortwährend im Bau begriffen; die Werften sind in Venedig, Triest u. Pola, welches zum Kriegshafen werden soll. Hauptfestungen sind: Linz, Theresienstadt, Olmütz, Krakau, Komorn, Peterwardein, Venedig, Verona, Mantua. Für die Regierung der Monarchie bestehen 6 Ministerien: das des k. k. Hauses und des Aeußern, des Innern, der Finanzen, der Justiz, des Handels, der Gewerbe und öffentlichen Bauten, des Cultus und Unterrichts. Den Vorsitz im Ministerrathe führt ein von dem Kaiser besonders ernannter Ministerpräsident. Neben dem Ministerium besteht ein Reichsrath, der nicht durch das Ministerium, sondern unmittelbar mit dem Kaiser verkehrt. Die Verwaltung der Kronländer leiten Statthalter oder Landespräsidenten; die Kronländer sind in Kreise, Bezirke und Gemeinden eingetheilt. Die Gerichte sind Bezirksgerichte (in der Lombardei Präturen, in Ungarn Stuhlverwaltungsbehörden genannt), Bez-Collegial-, Landes-, Causalgerichte (Handels-, Wechsel-, See-, Berggerichte), Oberlandesgerichte; höchste Instanz ist der oberste Gerichts- und Cassationshof zu Wien. Für den öffentlichen Unterricht geschah seit 1850 außerordentlich viel und was namentlich den Unterricht in Mathematik und Physik betrifft, so wird in den österreich. Schulen wohl mehr als in andern deutschen Staaten geleistet. O. zählt 9 Universitäten: Wien, Innsbruck. Grätz, Prag, Pesth, Lemberg, Krakau, Padua, Pavia, 262 Gymnasien, 8 technische Institute, 5 höhere montanistische u. landwirthschaftliche Schulen, 12 landwirthschaftliche Fachschulen, 3 Bergschulen, 38 Realschulen, 11 Hebammenschulen, 9 chirurgische Anstalten; Elementarschulen gibt es wenigstens 24000 und in kurzer Zeit wird wohl keine Gemeinde mehr einer solchen entbehren. Neben den öffentlichen Schulen bestehen aber noch viele Institute, welche von Klöstern oder Privaten unterhalten werden; daß die Ausbildung der Studierenden der Theologie in bischöfl. Seminarien vollendet wird, versteht sich von selbst. An Militärbildungsanstalten hat O. 4 Kadetteninstitute, 4 Militärakademien, 4 höhere Militäranstalten, 12 Unter- u. 12 Ober-Militärerziehungshäuser, 1 feldärztliches Institut. Die österr. Monarchie ist untheilbar, ein nach der agnatischen gemischten Linearerbfolge im Hause Habsburg-Lothringen erbliches Kaiserthum. Zu dem deutschen Bunde gehören die 11 ersten oben angeführten Kronländer, vom Küstenlande Stadt u. Gebiet Triest, der Kreis Görz und ein Theil vom Kreise Istrien, von Galizien die Kreise Zator und Auschwitz. Der Kaiser führt als König von Ungarn den Titel »Apostolische Majestät«, als Herr der übrigen Kronländer den betreffenden Titel. Die Mitglieder des kaiserl. Hauses führen den Titel kaiserl. Prinz (Prinzessin) von O., königl. Prinz von Ungarn und Böhmen, Erzherzog von O. Von den 8 Ritterorden sind der des goldenen Vließes (den auch Spanien ertheilt) und der Sternkreuzorden für fürstliche u. hochadelige Damen Haus- od. Geburtsorden; der militärische Maria-Theresien-, der Stephans-, der Leopoldsorden, der Orden der eisernen Krone, das militärische Elisabeth-Theresien-Stiftskreuz, der Franz-Josephs-Verdienstorden. – Den geschichtlichen Kern der Monarchie bildet das Erzherzogthum O.; in der ältesten Zeit war es von Celten bewohnt, wurde 14 nach Chr. unter Augustus römisch u. gehörte zu den Provinzen Noricum und Pannonien; beim Untergang des röm. Reiches überschwemmten es mancherlei barbarische Völker, bis es 791 Karl d. Gr. den Avaren entriß und da die Ostmark (Austria) gründete. Später eroberten es die Ungarn, denen es Kaiser Otto I. größtentheils entriß; Otto III. verlieh es als Mark Leopold I. von Babenberg (983), dessen Geschlecht es bis 1246 beherrschte und ansehnlich erweiterte; das Land ob der Enns u. den Herzogtitel erwarb Heinrich II., Leopold V. Steyermark, Friedrich II. Krain; mit ihm st. 1248 der Stamm aus (s. Babenberg). Kaiser Friedrich II. versuchte vergebens die herrenlosen Länder an sich zu ziehen; durch Heirath mit Margarethen, der verwittweten Schwester des letzten Herzogs, gelang es Ottokar von Böhmen sich in den Besitz derselben zu setzen; er behauptete auch Steyermark gegen den König von Ungarn. erwarb Kärnthen, Krain u. Friaul, verlor aber den 26. August 1278 bei Stillfried auf dem Marchfelde gegen Rudolf v. Habsburg Schlacht und Leben, worauf dieser seine Söhne Albrecht und Rudolf mit den österr. Landen belehnte; Kärnthen gaben diese an den Grafen Meinhard von Tyrol und Görz (das Heimfallsrecht vorbehalten, das 1335 eintrat). Kaiser Albrecht I. vermehrte seine Besitzungen durch Erwerbungen in Schwaben und der Schweiz, u. obwohl seitdem häufige Erbtheilungen eintraten und der Krieg gegen die Schweizer unglücklich geführt wurde, vergrößerte sich der Besitz Habsburg-O.s doch fortwährend: Albrecht II. erwarb Neuburg, Pfirt, Breisach, Rheinfelden und Schaffhausen, Rapperswyl, das burgundische Kyburg (in der westl. Schweiz); sein Sohn Rudolf 1363 Tyrol, die Anwartschaft auf Görz u. Gradisca. Albrecht V. (1410–. 1437), als Kaiser Albrecht II., wurde als Schwiegersohn Kaiser Sigismunds König von Ungarn und Böhmen und brachte die Kaiserkrone wieder an Habsburg. Kaiser Friedrich III. (1424–1493, Kaiser seit 1440) hatte zwar in seinen Kriegen gegen Ungarn, Böhmen u. Schweizer kein Glück, wurde überdies durch Aufstände bedrängt, hinterließ jedoch das Reich seinem Sohne Maximilian I. ungeschmälert und dieser vereinigte dasselbe, nach dem Erlöschen der letzten Seitenlinie unter einem Haupte, erwarb 1500 auch Görz und Gradisca. Mit Ungarn und Böhmen erneuerte er den Erbvertrag, eroberte im bayer. Erbfolgekriege Kufstein, Rattenberg und das Zillerthal im Tyrol, nachdem er als Erzherzog durch die Heirath mit Maria von Burgund den größten Theil dieses schönen Reichs an sein Haus gebracht hatte; durch die Vermählung seines Sohnes Philipp mit Johanna v. Spanien kam Habsburg auch auf den span. Thron, der in Europa außer Spanien über Neapel gebot. in Amerika aber ein ungeheures Colonialreich gründete. Von Max I. (gest. 1519) Enkeln wurde Karl Kaiser (s. Karl V. und Deutschland), der in Deutschland die fast von allen weltlichen Fürsten geförderte Reformation zwar nicht zu besiegen vermochte, aber deren Triumph u. damit die Zertrümmerung des deutschen Reiches verhinderte. Seinem Bruder Ferdinand I. überließ er durch die Verträge v. 1521 und 1524 die deutschen Erblande mit Ausnahme der Niederlande, welche er an seinen Sohn Philipp II. von Spanien gab, so daß Haus Habsburg jetzt in 2 Hauptlinien, die span. und deutsche od. österr. getheilt war. Ferdinand I. erwarb durch seine Gemahlin Anna 1526 Ungarn, Böhmen, Mähren, Schlesien und die Lausitz, begründete also die europ. Machtstellung O.s, das vorerst gegen die Eroberungspolitik der türk. Sultane ein en schweren Kampf zu bestehen hatte. in welchem Ferdinand I. mit Mühe einen Theil Ungarns behauptete. Eine andere Aufgabe: den Frieden in Deutschland durch Mäßigung und Festigkeit insoweit zu erhalten, daß das morsche Reichsgebäude nicht durch größere Erschütterungen gefährdet wurde, vermochte er ebenfalls durchzuführen wie auch sein Nachfolger Max II. (1564–76), unter welchem die Erblande wieder 3fach getheilt waren. Selbst die Regierung des unthätigen Rudolf II. (1576 bis 1612) vermochte das von Ferdinand I. gegründete politische System nicht umzustürzen, unter Mathias I. aber (1612–19) erfolgte zuletzt durch die böhm. Revolution der Ausbruch des 30jährigen Krieges, der O. zu zertrümmern drohte (s. Dreißigjähriger Krieg). Trotz der Rebellionen in Böhmen, O. und Ungarn, trotz Schweden, Franzosen u. deren deutschen Bundesgenossen überstand die Monarchie den Krieg ohne mehr als die Lausitz und die Besitzungen im Elsaß verloren zu haben (Ferdinand II., der die Untheilbarkeit der Monarchie erklärte, 1619–37; Ferdinand III., 1637 bis 1657). Leopold I. (1657–1705) bezwang die ungar. Rebellion u. machte die Krone des Königreichs in seinem Hause erblich, entriß Ungarn u. Siebenbürgen den Türken, welche 1683 bis vor Wien gekommen waren, das poln. und deutsche Hilfstruppen retteten, vermochte dagegen der Eroberungssucht Ludwigs XIV. an der rhein. u. niederländ. Gränze keine festen Schranken zu setzen. Im span. Erbfolgekriege (Joseph I. 1705–11, Karl VI. 1711–39) gewann zwar O. die Erbfolge in der span. Monarchie nicht, dagegen 1714 im Frieden zu Rastadt und Baden die Niederlande, Mailand, Neapel u. Sardinien (1720 für Sicilien ausgetauscht) u. Mantua. Prinz Eugen schlug überdies die Türken dergestalt, daß sie den größten Theil Serbiens, einen Theil Bosniens und der Walachei abtraten u. es bei Karl VI. lag, die Türken aus Europa zu vertreiben, was Eugen angerathen haben soll. Nach dem Tode dieses großen Mannes sank das Glück der Monarchie; 1735 u. 1738 wurden Neapel und Sicilien an Spanien, ein Theil des Mailändischen an Sardinien verloren; ein unglücklicher Krieg gegen die Pforte kostete 1739 fast alle Früchte der Siege Eugens. Karl VI. hatte in vieles gewilligt, um die Erbfolge seiner Tochter Maria Theresia durch die sog. pragmatische Sanction zu sichern und hatte auch deren Anerkennung von allen europ. Großmächten erlangt, aber kaum trat Maria Theresia (vermählt mit dem Herzoge Franz von Lothringen, für welches er das Großherzogthum Toscana erhalten hatte; 1745 wurde er als Franz I. zum Kaiser erwählt) ihr Erbe an, als Frankreich, Spanien, Sardinien, Preußen, Bayern und Sachsen ihr Erbfolgerecht bestritten; doch rettete Maria Theresia alles bis auf Schlesien, Parma, Piacenza, Guastalla und kleinere Stücke des Mailändischen (s. Oesterreichischer Erbfolgekrieg). Umsonst brachte aber Maria Theresia ein großes Bündniß zur Wiedereroberung Schlesiens zu Stande; Friedrich II. blieb im 7jährigen Kriege unbesiegt und behauptete seine Eroberung. Dagegen gewann O. bei der ersten Theilung Polens Galizien und Lodomirien, 1777 von der Pforte die Bukowina. 1779 von Bayern das Innviertel. Maria Theresia verbesserte das Gerichtswesen, gründete oder verbesserte eine Menge Schulen und Bildungsanstalten, hob Ackerbau, Gewerbe u. Handel, ordnete den Staatshaushalt und schuf die neue Kriegsmacht der Monarchie, als deren zweite Gründerin sie mit Recht gefeiert wird. Sie st. 1780 u. hinterließ ihrem Sohne Joseph II., der nach dem Tode seines Vaters 1765 zum deutschen Kaiser erwählt und von ihr als Mitregent in den deutschen Erblanden angenommen worden war, ein wohlgeordnetes Reich von 11000 QM. Größe mit 24 Mill. E. Joseph II. (1780–90), einer der wohlmeinendsten Monarchen, die je einen Thron einnahmen, huldigte der Meinung seines Jahrh., daß die vom Throne ausgehenden Veränderungen in dem Volke unmittelbar Wurzeln schlagen u. durch die Regierungsmittel durchzuführen seien, unternahm deßhalb viele Reformen ohne Rücksicht auf die Rechtsverhältnisse, die Stimmung u. Lebensgewohnheiten seiner Völker. So kam es, daß in den einen Ländern seine Maßregeln eine Art passiven Widerstand erfuhren, indem man sie geschehen ließ, jedoch nichts für sie that, in den Niederlanden aber einen gewaltsamen Widerstand herbeiführten, mit dem auch Ungarn drohte, weßhalb der Kaiser fast alle seine Verordnungen widerrief. Nicht glücklicher war Joseph II. in seiner auswärtigen Politik; sein Versuch, die Scheldemündungen von der holl. Sperre zu befreien, scheiterte an den damaligen politischen Constellationen Europas, der Austausch der Niederlande gegen Bayern an dem Widerstand Friedrichs II., selbst ein 1789 im Bunde mit Rußland begonnener Krieg gegen die herabgekommene Türkei war unglücklich, bis Laudon das Commando erhielt. Josephs II. Bruder u. Nachfolger, Leopold II. (1790 bis 1792) schloß sogleich mit der Pforte Friede, stellte in den Niederlanden und in Ungarn die frühern Verhältnisse wieder her und brachte die Veränderungen seines Vorgängers zum Stillstand. Er verband sich mit Preußen gegen das revolutionäre Frankreich, soferne dasselbe das europ. Staatensystem angreifen würde, vermied aber alle Veranlassung zu Feindseligkeiten. Seinem Sohne Franz II. (1792–1835) erklärte Frankreich den Krieg; die österr. Waffen wurden zwar nicht immer von dem Siege begleitet, unterlagen aber nie ruhmlos; der Abfall Preußens mit ganz Norddeutschland (Basler Frieden 1795) führte den Verlust der Niederlande und des deutschen linken Rheinufers herbei, u. das Kriegsgenie Napoleon Bonapartes 1796 und 1797 den Verlust Italiens. Im Frieden von Campo Formio erhielt O. dagegen das venetianische Gebiet, und da es bei der 2. n. 3. Theilung Polens 1793 u. 1795 Westgalizien einverleibt hatte, so war es sogar um etwa 400 QM. gewachsen. Die Entfernung Bonapartes nach Aegypten sowie die schlechte Regierung des franz. Directoriums, das sich gegen die Nachbarstaaten maßlose Uebergriffe erlaubte, veranlaßten den Krieg von 1799 bis 1801, der anfangs glücklich geführt durch die Schlachten von Marengo und Hohenlinden zu Gunsten Frankreichs entschieden wurde. Der Friede zu Luneville (1801) kostete zwar an Gebiet wenig, vernichtete aber das deutsche Reich, dessen Fürsten den Kaiser verließen und sich von den Franzosen für ihre Verluste auf dem abgetretenen linken Rheinufer auf Kosten der Reichsstädte u. der geistlichen Fürsten doppelte u. dreifache Entschädigung geben ließen. Am 11. Aug. 1804 erklärte deßwegen Kaiser Franz II. O. zum erblichen Kaiserthum, griff 1805 aber gegen den neuen französ. Kaiser Napoleon I., der über Italien, Holland und die Schweiz als Herr od. Beschützer gebot, im Bunde mit England zu den Waffen; doch die Katastrophe von Ulm und die Schlacht von Austerlitz erzwang den Frieden von Preßburg (26. Dez. 1805), der O. das Venetianische, die vorderösterr. Besitzungen, Vorarlberg und Tyrol kostete. Als die deutschen Fürsten (mit Ausnahme Preußens und einiger kleineren von ihm abhängigen Staaten) 1806 sich vom Kaiser und Reich förmlich los sagten u. Napoleon zu ihrem Protector erwählten, legte Franz II. am 6. Aug. 1806 die deutsche Kaiserkrone nieder, mußte auch 1806 bis 1807 bei der Erschöpfung seines Erbreichs dem preuß. und russ. Kriege unthätig zusehen, bereitete aber alle Mittel zu einem neuen Kriege gegen die frz. Uebermacht vor, welche Europa mit Unterjochung bedrohte. Als daher das von Napoleon mißhandelte Spanien sich erhob u. von England unterstützt einen Theil der französ. Kriegsmacht beschäftigte, schlug O. abermals los und entfaltete eine Kraft, die Napoleon, der damals auf dem Gipfel seiner Macht stand, in Gefahr brachte. Die Schlacht von Wagram entschied aber für ihn, O. verlor das sog. Königreich Illyrien und seine Verbindung mit dem Meere, Salzburg, Berchtesgaden, das Innviertel und den größten Theil von Galizien und hatte durch die ungeheuren Opfer seine Finanzen für lange Zeit zerrüttet. Die Vermählung der Erzherzogin Louise mit Napoleon (1810), die Stellung eines Hilfscorps von 30000 Mann gegen Rußland (1812) schien ein Beweis, daß O. keine Macht ersten Rangs mehr sei, aber als der russ. Feldzug Napoleons große Armee vernichtet hatte, als Preußens u. Rußlands Heere bei Lützen u. Bautzen (1813) nach blutigen Kämpfen vor den französ. Adlern weichen mußten, entschied O. über Europas Schicksal, indem es mit 300000 Mann auf dem Kampfplatze erschien und die Völkerschlacht bei Leipzig möglich machte, nach deren Verlust Napoleon über den Rhein floh und die französ. Uebermacht entscheidend gebrochen war. Im Pariser Frieden (1814) erhielt O. Galizien, die Lombardei, Venedig und das adriatische Küstenland sowie seine deutschen Erblande zurück u. ging aus dem langen Kampfe zwar nur mit einem Gewinne von etwa 150 QM. hervor, aber es hatte nun eine compacte geographische Gestaltung, eine gute auf den meisten Punkten strategisch vortrefflich gedeckte Gränze u. einen überwiegenden Einfluß auf den Gang der europ. Angelegenheiten. Es benutzte denselben zur Leitung der deutschen Angelegenheiten in dem Geiste, der jede Veränderung des Bestehenden so lange verhindert als es angeht; es trat daher dem constitutionellen Treiben in den Klein- u. Mittelstaaten entgegen u. rief seit den Karlsbader Beschlüssen (1819) bis zu den Wiener Conferenzen (1831) alle jene Maßregeln des deutschen Bundes hervor, welche nicht allein die revolutionäre Partei sondern auch die alte aufrichtig constitutionell gesinnte mit unauslöschlichem Groll erfüllten. O. unterdrückte 1821 die Revolutionen in Neapel und Piemont, sah den griech. Aufstand höchst ungerne, versuchte vergebens 1828 Rußland von einem Angriffe auf die Türkei zurückzuhalten, weil Rußland Frankreich, England u. Preußen mit seiner Politik umgarnt u. zudem die öffentliche Meinung für sich hatte; dagegen vermied O. 1830 eine feindliche Stellung gegen Frankreich nach der Julirevolution, machte aber 1831 den Unruhen in Modena, Parma und dem Kirchenstaate durch bewaffnete Intervention ein Ende, ohne vor der Möglichkeit eines franz. Kriegs zurückzuschrecken. Mit gleicher Consequenz war O. auf Seite der Pforte gegen Mehemet Ali, so lange dieser deren Bestand durch sein eroberndes Vorgehen erschütterte und trieb ihn im Bunde mit Rußland, England und Preußen nach Aegypten zurück, wobei O. u. England allein die kriegerischen Operationen übernahmen; dagegen sprach es sich der engl. Diplomatie gegenüber in Konstantinopel offen gegen die beabsichtigte Vernichtung Mehemet Alis aus und bewirkte mit Frankreich die Erhaltung der ägypt. Macht. Als Krakau wiederholt zum Herde der poln. Verschwörungen diente und 1846 von dort selbst ein bewaffneter Angriff auf das galiz.-österr. Gebiet erfolgte, wurde die Republik von den Schutzmächten zuerst occupirt u. endlich von O. einverleibt. Daß die innere Entwicklung des großen Staates den wirklichen Bedürfnissen und den begründeten Forderungen der fortschreitenden Zeit nicht hinlänglich entsprach, beweist nicht so fast die Revolution von 1848 (denn dem ital. Fremdenhasse und Verschwörungsgeiste, dem magyarischen Uebermuthe, dem unklaren Drange nach mehr Freiheit, endlich dem allgemeinen Revolutionsfieber des Jahres 1848 hätte kein Regierungssystem zu Gefallen handeln können) als vielmehr die neue Organisation der Monarchie nach dem vollständigen Siege über die revolutionären Mächte. Unter Kaiser Franz Joseph I. (seit 2. Dez. 1849; Ferdinand I. legte die Krone nieder, die er seit 2. März 1835 trug) wurde die gesammte Staatsverfassung umgestaltet: die Staatsverwaltung, die Rechtspflege, das Unterrichtswesen. Die verschiedenen Länder der Monarchie wurden zu einem einheitlichen Ganzen vereinigt, gleiches bürgerliches Recht für alle Kronländer eingeführt, deßgleichen ein allgemeines Strafrecht, gleichmäßige Besteuerung, Gleichheit vor dem Gesetze, Aufhebung der bäuerlichen Hörigkeit und Ablösung der damit verbundenen Lasten, die Zollschranken zwischen Ungarn u. den andern Ländern der Monarchie fielen, deßgleichen das Prohibitivsystem. Die Beziehungen des Staates zur Kirche wurden (Nov. 1855) durch ein Concordat geregelt; jeder andern gesetzlich anerkannten Religionsgesellschaft ist die gemeinsame Religionsübung: die selbständige Verwaltung ihrer Angelegenheiten, der Besitz und Genuß ihrer Anstalten, Stiftungen und Fonds für die Zwecke des Cultus, Unterrichts und der Wohlthätigkeit zugesichert. Den Statthaltereien u. Kreisbehörden in den Kronländern stehen berathende Ausschüsse aus dem grundbesitzenden Erbadel, dem großen u. kleinen Grundbesitze und den Industriellen zur Seite. O. war durch die Revolution am stärksten unter allen Staaten erschüttert worden, ging aber aus dem Kampfe mit derselben verjüngt hervor und kann ihr darum gewissermaßen danken. Schon 1850 machte es einen entscheidenden Einfluß auf Mitteleuropa geltend; die Wiederherstellung des deutschen Bundes, der in seiner allerdings unvollkommenen Gestalt doch als das einzig mögliche Band für die deutschen Staaten anerkannt werden muß, ist hauptsächlich sein Werk; 1853 rettete es durch sein ernstes Wort Montenegro von einem türk. Vertilgungskriege u. beschützte die Christen in den Gränzprovinzen; 1854 endlich erhob es seine Einsprache gegen die russ. Occupation der Donaufürstenthümer und besetzte sie in Uebereinstimmung mit der Türkei, England und Frankreich, als es durch die Aufstellung imposanter Streitkräfte die Russen zur Räumung derselben veranlaßt hatte. Gleichzeitig verhinderte es durch seine Haltung einen Aufstand der Serben, Montenegriner und Bulgaren gegen die Pforte, wodurch es dieser allein möglich war, den Russen bei Kalafat und Silistria mit Erfolg die Spitze zu bieten. In diesem Augenblicke ist zwar der Kampf zwischen Rußland einerseits, Türkei, Frankreich und England (Sardinien können wir nicht rechnen) anderseits noch nicht entschieden, jedenfalls hat aber Rußland durch O.s Stellung alle günstigen Angriffspositionen gegen die Türkei verloren und ist zu einem Vertheidigungskriege gezwungen, so daß die orientalische Frage, falls die Türkei sich noch selber auf ihrem Boden aufrecht erhalten kann. für diesmal ohne einen allgemeinen Krieg gelöst werden könnte. (Ueber O. vergl. die Art. über die einzelnen Kronländer: Böhmen, Bukowina, Dalmatien, Galizien, Görz, Istrien, Lombardei, Mähren, Militärgränze etc. Ferner: Bergmann, Buchholtz, Gmel, Kurz, Lichnowsky, Mailath; die Oesterreichische Nationalencyklopädie, 6 Bde., Wien 1837. Die Akademie zu Wien gibt »Fontes rerum Austriacarum« heraus, sowie ein »Archiv für die Kunde österr. Geschichtsquellen«.)
http://www.zeno.org/Herder-1854.