- Athen
Athen, die Hauptstadt der Landschaft Attika, wurde der Sage nach von Cekrops gegründet, einer durchaus myth. Persönlichkeit, den erst die spätere, den einheimischen Traditionen entfremdete Kritik zu einem ägyptischen Einwanderer gestempelt hat, was die heutige theilweise noch nachsagt. So sind auch die nach Cekrops aufgeführten Namen, wie z.B. Erechtheus, Pandion, Aglauros, Triptolemos u.s.w. myth. Wesen, hervorgegangen aus der Localisirung der Götter auf attischem Boden, d.h. indem die ersten Bewohner Attikas die Götter (die vergeistigten Naturmächte) mit sich in Attika ansiedelten, mußte der Cult dieser Götter der natürlichen Beschaffenheit des Landes angepaßt werden, und daraus entsprangen ebenso viele neue Mythen und myth. Namen, als Attikas Boden und Klima vor der früheren Heimath Eigenthümlichkeiten hatte. Die älteste Stadt bestand wahrscheinlich nur aus der Akropolis, der oberen Stadt oder Burg, die auf einem schroffen, isolirten Kalkfelsen lag, der auf der einen Seite eine starke Quelle, Kalirrhoe, hatte, und die ältesten Bewohner waren die Pelasger. Die hellenische Einwanderung brachte den Stamm der Joner nach Attika, der indessen viel pelasgisches Element in sich aufnahm. Im heroischen Zeitalter erscheint in Attika der Stammheld Theseus; dieser vereinigte nach der attischen Sage die ganze freie Bevölkerung der Landschaft zu der einzigen Bürgergemeinde A., schied das Volk in Edle, Bauern und Gewerbtreibende und war der Urheber weiser Gesetze, unter welchen das alte A. glückliche Zeiten verlebte. Nach der dorischen Eroberung des Peloponneses erwehrte sich A. eines gleichen Schicksales nur durch den Opfertod seines Königs Kodrus (1068) und die Athener ließen nun die Königswürde aufhören, setzten statt des Königs einen lebenslänglichen, den vornehmen Bürgern verantwortlichen Archonten ein, d.h. das Königthum verwandelte sich in eine Aristokratie der Geschlechter; damit beginnt die zweite Periode A.s. Im Jahr 752 wurde statt des lebenslänglichen das zehnjährige Archontat eingeführt, was bis 684 dauerte. In diesem Jahre wurde die höchste Würde auf 9 Personen vertheilt, die aus den herrschenden Geschlechtern sein mußten, und die Amtsdauer auf 1 Jahr festgesetzt. Diese Herabstimmung der regierenden Gewalt befriedigte aber das Volk keineswegs und es scheinen ernstliche Unruhen stattgefunden zu haben. 624 ließ die Aristokratie durch den Drakon eine Revision der Gesetze ausarbeiten, die sich durch maßlose Strenge der Strafen für alle Vergehen gegen die Gesetze u. Sitten auszeichnete. Die unruhigen Bewegungen legten sich aber nicht, weil die Ueberschuldung der armen Bürger an die reichen Geschlechter immer schwerer drückte. Da ließen die Athener durch den weisen Solon die alte Verfassung revidiren, während zugleich gegen die Ueberschuldung einige uns aber nicht klar überlieferte Maßregeln getroffen wurden. Die solonische Verfassung ließ die 4 pelasgisch-jonischen Stämme der Athener, die 12 Phratriä und die 360 Geschlechter, die Unterabtheilungen der Stämme bei ihren Einrichtungen bestehen, ebenso die örtliche Eintheilung Attikas in 174 Demen (Localgemeinden); auch die Eintheilung in 12 Trithyes und 48 Naukraria zum Zwecke der Dienstbelastung und Besteuerung. In Beziehungen auf die politischen Rechte theilte er die Athener nach Maßgabe ihres Vermögens in 4 Klassen; die 3 ersten Klassen waren zu allen Aemtern wählbar, die vierte nicht, sondern hatte nur das Wahlrecht. Die höchste Gewalt ruhte in der Volksversammlung, d.h. bei der Bürgergemeinde A.s. Die vorberathende Behörde war die Bule (Rath), 400 Mitglieder stark, was sie verwarf durfte nicht mehr vor die Volksversammlung gebracht werden. Die eigentliche Regierungsgewalt übte das aus fünfzig Mitgliedern bestehende Collegium der Prytanen. Die Gerichte wurden aus den Bürgern besetzt; oftmals trat aber die ganze versammelte Gemeinde als Richter auf. Ein eigenes Gericht war der Areopag, der auch durch andere Befugnisse großen Einfluß übte (vergl. Areopag). Die solonische Gesetzgebung wachte strenge über die Heiligkeit der Ehe, über die Pflichten der Eltern und Kinder, schützte die niedergelassenen Fremden vor Willkür und die Sklaven vor grausamer Härte. Mit der solonischen Verfassung beginnt die dritte Periode A.s, der Uebergang zur vollständigen Demokratie. Diese geschah nicht ohne große Kämpfe; schon 561 v. Chr. bemächtigte sich ein Verwandter des Solon, der junge Pisistratus, der Obergewalt (der Tyrannis), indem er sich auf den mißtrauischen Haß der armen Bürger gegen die vornehmen und reichen stützte, und die Liebe des gemeinen Volkes erlaubte sogar die Vererbung der Tyrannis auf seine Söhne. Diese verloren sie jedoch durch die Anstrengungen der vornehmen Bürger, als die gemeinen Bürger durch eine Gewerbsteuer und einzelne Grausamkeiten mißstimmt waren; doch gelang die Befreiung A.s nur durch spartanische Unterstützung. Nun verwandelte Klisthenes A. in eine vollständige Demokratie, indem er die alten Abtheilungen und Unterabtheilungen der Stämme durcheinander warf, den Rath vergrößerte und die Prytanie, d.h. die Regierung, unter den 10 Stämmen durch einen Ausschuß je 36 Tage wechseln und während dieser Zeit 4 Volksversammlungen halten ließ. Eine aristokratische von Sparta unterstützte Gegenrevolution mißlang und A. strafte die Chalcidier auf Euböa, welche die Aristokratie ebenfalls unterstützt hatten, durch die Hinwegnahme eines Theils seines Gebietes, das in 4000 Stücken unter athenische Bürger vertheilt wurde. Mit dieser Demokratisirung A.s beginnt auch dessen Ausbreitung, die Periode einer unglaublichen Machtentfaltung; denn das unüberlegte, reizbare und kecke Volk ließ sich in Unternehmungen ein, welche die besonnene, für ihren Güterbesitz besorgte Aristokratie nie gewagt hätte, und diese Unternehmungen glückten längere Zeit nach dem Sprichworte, daß das Glück mit dem Wagenden ist. Die Einmischung in den jonischen Aufstand (502–496 v. Chr.) gegen den Perserkönig führte zu dem großen Perserkriege, zu der Schlacht von Marathon (490 v. Chr.), zu den Triumphen von Salamis (480 v. Chr.), Platää und Mykale (479 v. Chr.); alle Athener aber ohne Unterschied hatten in Wahrheit »Gut und Blut« eingesetzt für die Vaterstadt und die Freiheit Griechenlands. Darum fiel durch Aristides das letzte Vorrecht des Besitzes, die vierte Klasse wurde zu allen Aemtern wählbar, die Bundesgenossen aber übertrugen A. den Oberbefehl im Bundeskriege gegen Persien (477 v. Chr.); A. hat seine glänzendste Periode, die Hegemonie der Bundesgenossen; Cimon verherrlichte es durch neue Siege und athenische Bürger gewannen auf den Inseln, auf der macedonischen, thracischen und asiatischen Küste großen Landbesitz; A. war die herrschende Seemacht, sein Hafen der Stapelort des asiatischen und ägyptischen Handels. Da fiel durch Perikles die letzte Schranke des Volkswillens, indem er dem Areopag alle Befugnisse außer dem Blutgerichte entriß; zugleich wurde die Bundesgenossenschaft der kleineren Staaten in eine förmliche Herrschaft verwandelt, mit ihrem Tribute die Befestigung A.s vollendet, die Stadt mit den Meisterwerken der Baukunst, der Bildhauerei, Malerei, Erzgießerei ausgeschmückt, öffentliche Plätze angelegt und jedem Talente lohnende Arbeit gegeben. In dieser Periode der Macht, des Reichthums und des Ruhmes entfaltete sich zu A. oder wenigstens durch die Einwirkung A.s die vollste Blüthe des griech. Genius: Beredtsamkeit, Geschichtschreibung, Poesie, Philosophie, alle schönen Künste; perikleisches Zeitalter. Diese Blüthe brach der peloponnesische Krieg (431–404); Perikles rieth zu ihm, denn er war nothwendig, wenn A. seine Macht nicht verlieren wollte. Aber in diesem Kriege zeigte sich die Schattenseite der Demokratie in ganzer Stärke. In A. war die Zahl der Bürger durch die Aufnahme der niedergelassenen Fremden bedeutend gestiegen; Matrosen, Handelsleute und anderes Volk fand sich an dem großen Stapelorte in Masse ein; durch die ausschließliche Beschäftigung des gemeinen Bürgers mit Sachen der Politik, des Gerichts und der Verwaltung war der gemeine Bürger allerdings zu einer merkwürdigen geistigen Gewandtheit und Schnelligkeit des Urtheils herangebildet worden, aber da ihm ein geistiges Gegengewicht fehlte, die Kälte der Ueberlegung, welche nur als Frucht der Arbeit reist, die Liebe zum Besitze, deren Tochter Bedachtsamkeit und Vorsicht ist, so beging das demokratische A. Fehler, welche ihm den von Perikles zugesicherten Sieg entrissen und die Stadt von der Höhe der Macht für immer herunterstürzten. Diese Fehler waren: Verwegenheit und beim Unglück Verzagtheit, Mißtrauen gegen vornehme Bürger, welche nicht an die Weisheit des souveränen Volkes ohne Einschränkung glaubten, Hingabe an solche, welche ihm zu schmeicheln und seine Leidenschaften zu erregen verstanden; daraus entstanden schlechte Wahlen, einzelne Handlungen der Untreue und Grausamkeit, und dieses alles verhinderte die feste, unentwegte Durchführung des perikleischen Kriegsplans und gab den endlichen Sieg in die Hand der Feinde. Immerhin aber bleibt A. der Ruhm, unter allen demokratischen Staaten, selbst das mittelalterliche Florenz nicht ausgenommen, nach jeder Seite das Höchste geleistet zu haben, sodaß es einen der ersten Ehrenplätze unter den Staaten einnimmt. Nach dem peloponnesischen Kriege rafft sich A. noch manchmal empor; es schüttelt die Oligarchie der sogenannten 30 Tyrannen ab, 403 v. Chr., 392 stellte sein Bürger Konon mit persischem Gelde die von den Spartanern gebrochenen Mauern des Hafens wieder her, es nahm Antheil an dem Kriege der Bundesgenossen gegen Sparta, mußte sich jedoch 387 v. Chr. den von Persien diktirten Frieden des Antalcidas gefallen lassen, der ihm nur die Inseln Lemnos, Imbros und Scyros ließ. Später unterstützte es das gedemüthigte Sparta gegen Theben, wurde abermals das Haupt eines mächtigen Bundes, und mußte gegen dessen Auflehnung von 357–355 den sogenannten Bundesgenossenkrieg führen, welchen das Diktat des Perserkönigs endigte. Nun erhob Philipp von Macedonien die Macht seines Volkes; er nahm die Küstenstädte in Macedonien und Thracien ein, eroberte Thessalien und der sogenannte heilige Krieg gegen die tempelräuberischen Phokeer führte ihn bis an den korinthischen Meerbusen (346 v. Chr.). In A. durchschaute der große Redner Demosthenes die Plane des maced. Monarchen; allein die athenische Demokratie konnte sich nicht mehr zu einer großen Anstrengung erheben, sie war dafür zu leichtsinnig, zu träge und schlug den Gegner zu geringe an; erst als dieser seine Plane enthüllte zogen A.s Bürger in Masse auf das Feld von Chäronea (338 v. Chr.) und unterlagen wenigstens nicht unrühmlich. Vergeblich erhob es sich noch einmal gegen die maced. Oberherrschaft nach Alexanders d. Gr. Tod; nach glücklichem Anfange ging durch der Bundesgenossen Abzug die Schlacht von Kranon (322 v. Chr.) verloren; der maced. Reichsverweser Antipater tödtete die Sprecher für die Freiheit. Demosthenes selbst entging der Hinrichtung nur durch Selbstmord; 12000 arme Bürger wurden aus A. gejagt und nur 9000 durften bleiben. Später befreite es der achäische Bund und bald darauf die Römermacht noch einmal von Macedonien; allein als 146 v. Chr. Griechenland röm. Provinz wurde, traf dies Schicksal auch A., dem jedoch eine freie Verfassung unter röm. Vormundschaft gnädig bewilligt wurde. Im Kriege gegen Mithridates, auf dessen Seite sich die Athener schlugen, erstürmte Sulla 86 v. Chr. die Stadt, doch zerstörte er sie nicht und ihr blieb die municipale Freiheit auch forthin. Ein Erbe war A. aus der perikleischen Zeit geblieben: es war der klassische Ort der Wissenschaft und Kunst, des seinen Geschmacks und darum blieb es auch in der Kaiserzeit bevorzugt; die vornehmen röm. Jünglinge studierten daselbst, Kaiser Hadrian begünstigte A. als den Heerd der Wissenschaft; erst Kaiser Justinian schloß im 6. Jahrh. die Schulen der Philosophen und seitdem verfiel A. Dies ging um so rascher, als die Gothen Alarichs durch Plünderung und Verheerung vorgearbeitet hatten. Nach der Eroberung Constantinopels durch die Lateiner wurde A. der Sitz eines unabhängigen Herzogthums, das flandrische, burgundische, französische, italienische Großen nach einander inne hatten, bis es 1455 Marco Acciajuoli an die Türken überlassen mußte. Auch die Türken ließen A. einige Freiheit; 1687 eroberten es die Venetianer unter Morosini, 3 Jahre später aber überließen sie es wieder den Türken. Im 19. Jahrh. plünderte Lord Elgin die Kunstreste, welche Gothen, Türken und die venetianischen Bomben verschont hatten und schleppte den Raub nach England. 1821 erhob sich auch A. gegen die Türken und das Jahr darauf ergab sich die ausgehungerte Akropolis; aber 1826 und 1827 wurde sie von den Türken wieder belagert und nach standhafter Vertheidigung und nachdem alle Versuche sie zu entsetzen mißlungen waren, ergab sie sich an Redschid Pascha. 1833 wurde A. wieder von den Türken geräumt und von König Otto zur Residenz gewählt; seitdem ist die Stadt schnell aufgeblüht und zählt bereits über 40000 E., hat eine besuchte Universität und ist ein belebter Handelsplatz, hat aber den Umfang des alten A. noch lange nicht erreicht. – Die eigentliche Stadt hatte im Anfang des peloponnes. Krieges 174 1/2 Stadien (4 deutsche Meilen) im Umfang, von denen auf die eigentliche Stadt 43 Stadien, die Hafenstadt Piräus und Munichia 56 1/2, Stadien, auf die beide Städte verbindenden langen Mauern 75 Stadien kamen. Die Zahl der bürgerlichen Häuser wird auf 10000, die der Einwohner auf 180000 geschätzt. Thore hatte die Stadt 10. Die Höhen innerhalb der Stadt waren die Akropolis, der Areopag, der Nymphenhügel, die Pnyx, das Museum und das Theseum, Unter den öffentlichen Gebäuden waren die merkwürdigsten: die Akropolis, nur von der Westseite zugänglich, unter Perikles durch eine Prachttreppe und die Propyläen zugleich befestigt und verschönert. Die Oberfläche der Akropolis hat 1150' in der Länge, 500' in der Breite; da stand das Parthenon, das herrlichste Werk der alten Baukunst, in seinen Trümmern noch bewundert, einst mit den schönsten Arbeiten des Phidias geschmückt; das Erechtheum mit dem Tempel der Athene Polias, dem Tempel des Erechtheus, dem Pandroseum; außerdem war der Raum der Akropolis mit unbegreiflich vielen Kunstwerken geschmückt. In der andern Stadt befanden sich: das von Perikles erbaute Odeum, das herrliche Theater des Dionysus, das Odeum der Regilla, der Tempel des Aesculap, der Aphrodite Pandemos, der Themis, der Demeter, der Gerichtshof des Areopag, der Tempel der Erynnien, des Apollo, Mars, die Gebäude des Raths und der Prytanen, der Tempel des Theseus (noch erhalten), der Aphrodite Urania, des Triptolemos, der Ceres und Proserpina, des Herakles, endlich der gewaltige, viel bewunderte Tempel des Zeus Olympios. Die öffentlichen Plätze innerhalb der Stadt waren der alte und neue Markt, der innere Ceramikus; als solche dienten auch die vielen herrlichen Säulenhallen. Außerhalb der Stadt war der äußere Ceramikus, der große Begräbnißplatz der Athener, die Akademie, die Gärten, das Lyceum, der Cynosarges; es mangelte auch außerhalb A.s nicht an Tempeln für die verschiedenen Götter. Der Raum zwischen den langen Mauern und den Häfen war jedenfalls auch mit Häusern besetzt; die Häfen selbst, der kleinere Phalerum, der große piräische, die Munychia bildeten eine förmliche Seestadt mit Hallen, Waarenniederlagen, Werften, Arsenalen, zahlreichen Tempeln und einer beträchtlichen Häuserzahl. Um die Ortsbeschreibung A.s haben sich in neuester Zeit besonders verdient gemacht: Leake, ein Engländer, Prokesch von Osten, Ottfr. Müller, Forchhammer und Roß.
http://www.zeno.org/Herder-1854.