Vormundschaft

Vormundschaft

Vormundschaft, Fürsorge für andere, sei es nur für deren Vermögen (Curatel) oder zugleich auch für deren persönliche Verhältnisse, z.B. Erziehung (Tutel). Der Vormund (Vogt, Tutor, Curator) vertritt die rechtliche Persönlichkeit des Bevormundeten (Vögtling, Mündel), so daß der letztere ohne des erstern Zustimmung sich nicht obligiren kann; er sorgt für die Interessen des Bevormundeten wie ein treuer Hausvater für sich selber und ist in diesem Sinne verantwortlich; er legt von Zeit zu Zeit Rechnung ab, namentlich mit der Uebergabe des Vermögens am Ende der V.; er verrechnet seine Auslagen u. bezieht für seine Mühe gar keine oder nur eine sehr kleine Entschädigung. Zur Uebernahme der V. ist jeder Bürger, zunächst aber die Verwandten verpflichtet, doch befreien gewisse Umstände davon (hohes Alter, Krankheit, bereits übernommene V.). Der Vormund wird erwählt, mit Berücksichtigung der Wünsche des Bevormundeten, der Familie od. Testamente, von den V. sbehörden (Waisenämter), die mit eigener Verantwortlichkeit das V. swesen zu überwachen haben u. über den sämmtlichen V. sbehörden steht als Ober-V. in der Regel die Landesregierung, welche dann auch die vormundschaftl. Verwaltungsstreitigkeiten letztinstanzlich entscheidet. Hie und da liegt das V.swesen in der Hand der Familie (Familienrath). Unter V. stehen die elternlosen Minderjährigen (Waisen) bis zu ihrer Volljährigkeit od. Heirath; durch Gerichtsbeschluß, auf Verlangen der Verwandten oder Gemeinde die Verschwender, Geisteskranken u. höchst Gebrechlichen; die freiwillig unter V. sich Begebenden, etwa wegen hohen Alters; das Vermögen der Abwesenden. – Analog redet man von väterlicher V. über die Kinder, von ehelicher V. des Mannes über die Frau, von Geschlechts-V. für volljährige unverehelichte Weiber, von staatlicher V. über lüderliche Gemeinden.


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  • Vormundschaft — (Tutela), die rechtlich angeordnete Fürsorge u. Vertretung für eine Person, welche ihre rechtlichen Angelegenheiten selbst gehörig wahrzunehmen wegen persönlicher Eigenschaften nicht im Stande ist, durch eine andere Person, welche letztere… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Vormundschaft — Vormundschaft, die unter öffentlicher Autorität stehende privatrechtliche Fürsorge für schutzbedürftige Personen (Bevormundete, Mündel) durch einen nicht selbst gewählten Beistand (Vormund). »Munt« oder »Mund« bedeutete im deutschen Mittelalter… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Vormundschaft — (lat. tutēla), die durch Rechtsvorschrift angeordnete Fürsorge und Vertretung für Personen, welche nicht oder doch nur beschränkt geschäftsfähig sind (Minderjährige, Geisteskranke, Verschwender, Trunksüchtige). Die mit der Fürsorge und Vertretung …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Vormundschaft — Vormundschaft,die:1.〈gesetzl.VertretungfürMinderjährigebzw.entmündigteErwachsene〉Tutel·Kuratel(veraltend)+Pflegschaft–2.unterV.stellen:⇨entmündigen …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • Vormundschaft — erbt kein Mann auf seine Erben. – Graf, 172, 179. Sie ist kein Gegenstand des Erbganges, da die Uebernahme derselben genau nach dem Verwandtschaftsgrade und zugleich nach der persönlichen Fähigkeit zu bestimmen ist. Das Sprichwort ist aus den… …   Deutsches Sprichwörter-Lexikon

  • Vormundschaft — Unter Vormundschaft versteht man a) die gesetzlich geregelte rechtliche Fürsorge für eine unmündige Person (das so genannte Mündel, veraltet auch Vogtkind), der die Geschäftsfähigkeit fehlt, sowie für deren Vermögen b) im Mittelalter den… …   Deutsch Wikipedia

  • Vormundschaft — Kuratel; unter Aufsicht; Pflegschaft * * * Vor|mund|schaft 〈f. 20〉 gesetzl. Vertretung von Minderjährigen, entmündigten Erwachsenen usw. ● die Vormundschaft für, über jmdn. übernehmen; jmdm. die Vormundschaft für, über jmdn. übertragen; unter… …   Universal-Lexikon

  • Vormundschaft — Vo̲r·mund·schaft die; , en; das rechtliche Verhältnis zu einem Kind ohne Eltern oder zu einem geistig kranken Menschen, für die man Entscheidungen trifft <jemandem die Vormundschaft übertragen, entziehen; jemanden unter Vormundschaft stellen;… …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • Vormundschaft — die Vormundschaft, en (Aufbaustufe) gesetzlich geregelte rechtliche Fürsorge für eine unmündige Person Beispiele: Er übernahm die Vormundschaft über seinen Neffen. Sie wurde unter die Vormundschaft ihrer Großeltern gestellt. Er steht unter der… …   Extremes Deutsch

  • Vormundschaft — I. Begriff:Gesetzlich geregelte und staatlich beaufsichtigte Fürsorge für die Person und das Vermögen eines Menschen, der seine Angelegenheiten nicht selbst erledigen kann und daher schutzbedürftig ist. (V. i.w.S.) – Zu unterscheiden: (1) V.… …   Lexikon der Economics

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