- Hessen-Darmstadt
Hessen-Darmstadt, Großherzogthum H., besteht aus 2 größeren Gebietstheilen, die durch Kur-H. und Frankfurt geschieden sind, und mehren Enclaven, ist 152,7 QM. groß mit 865000 E., u. von Kur-H., Bayern, Baden, Frankfurt, Nassau u. Preußen begränzt. Den südlichen Theil erfüllt der Odenwald, der westlich in die breite Rheinebene ab fällt, den überrheinischen die nördlichen Ausläufer der Vogesen und nördlicher erhebt sich der basaltische Vogelsberg. Im nördlichen Theile fließen Lahn, Fulda, Nidda, Edder, den südlichen durchströmt der Rhein und berühren Main u. Neckar. Das Land ist im Ganzen fruchtbar und wohlangebaut, reich an Getreide, Wein u. Obst; der Odenwald hegt indessen eine durchschnittlich arme Bevölkerung; der Bergbau liefert Eisen, Steinkohlen, etwas Kupfer. Hauptplatz der größeren Industrie ist Offenbach, für Spedition sowie für Getreide- u. Weinhandel Mainz. Von den E. gehören ungefähr 220000 der kath. Kirche an, die in Mainz ihren Bischof haben; Juden, die besonders in einigen Städten eine große Rolle spielen, hat es beinahe 29000; Sektirer verschiedener Art gegen 5000. H.-Darmst. hat 1 Universität in Gießen, 7 Gymnasien u. Pädagogien, 2 Schullehrerseminare, 1 Forstlehrinstitut, 6 Realschulen u. die nöthige Anzahl Elementarschulen. Die Staatseinnahmen betrugen 1851 fast 71/2 Mill. fl., die Ausgaben 300000 fl. mehr; die Staatsschuld beläuft sich auf etwas über 18 Mill. fl., das Papiergeld auf beinahe 2 Mill. fl. Das Heer zählt 10514 M. aller Waffengattungen; das Contingent bildet einen Theil des 8. Armeecorps. Das Großherzogthum »von H. und bei Rhein« ist eine constitutionelle Monarchie, erblich nach dem Rechte der Erstgeburt, Großherzog ist Ludwig III. seit 1848; im engern Rath des deutschen Bundes hat H.-Darmstadt die 9. Stimme, im Plenum 3. Ritterorden sind der Ludwigs-Verdienstorden und der Orden Philipps d. Großmüthigen. H.-Darmstadt ist die jüngere Linie des Hauses H., von Georg I., dem jüngsten Sohne Philipps des Großmüthigen, gestiftet, hielt sich in den Kriegen neutral, wo es nur möglich war, machte aber doch einige kleine Erwerbungen. Ludwig X. (1790–1830) wurde 1803 für seine im Elsaß verlorenen Besitzungen und an Baden und Nassau abgetretenen Enclaven mehr als doppelt entschädigt, trat 1806 dem Rheinbund bei und nannte sich Großherzog Ludwig I., schloß sich 1813 nach Napoleons Flucht den Verbündeten an und sein Land wurde 1815 hauptsächlich durch Rhein-H. zu der jetzigen Ausdehnung vergrößert. Im J. 1820 gab der Großherzog eine Verfassung und H.-Darmstadt hat seitdem die constitutionelle Geschichte der deutschen Klein- und Mittelstaaten durchgemacht: von 1820–1830 Kammeropposition, besonders wegen des Budgets, namentlich wegen der Civilliste; 1830 äußert sich die Rückwirkung der Julirevolution durch eine gewisse, früher nie bemerkte Erregtheit der Bevölkerung, selbst in einzelnen Unruhen, bald jedoch nimmt die Regierung die Zügel fester in die Hand und zieht dieselben straffer an, bis 1848 die Märzbewegung eine Umgestaltung der ganzen Verfassung bewirkt, die 1850 u. die nächsten Jahre wieder in das frühere Geleise zurückgeführt wird.
http://www.zeno.org/Herder-1854.