- Theologie
Theologie, griech., Gotteslehre, dann Gottesgelehrsamkeit, näher die Lehre, welche den religiösen Glauben eines Volkes, einer Secte oder Schule entwickelt und darstellt u. deren Princip u. Mittelpunkt die Idee Gottes ist; im engern und eigentlichen Sinn die christliche T., nämlich die Wissenschaft unseres gesammten religiösen Bewußtseins, wie dasselbe historisch durch die Offenbarung in Christus bedingt ist u. sich gestaltet hat, die Wissenschaft des christlichen Glaubens. Im weitern Sinne gibt es so viele T.en als Religionssysteme u. T. ist gleichbedeutend mit Mythologie; ebenso trägt die Philosophie nach ihrem Ursprung und höchsten Zwecke theologischen Charakter an sich, ja die prot. T., insofern dieselbe ihren Symbolen u. dem kirchlich-confessionellen Charakter mehr oder minder sich entfremdete, ging und geht mehr oder minder in der Zeitphilosophie auf und wird zur sog. natürlichen T., in deren Gebiet die rationale T. (vgl. Metaphysik, Philosophie, Rational, Religionsphilosophie), die Religionen innerhalb der Gränzen der reinen Vernunft u. dergl. gehören. Die alten Griechen nannten T. vorzugsweise den Inbegriff der von Orpheus, Hesiod, Homer u.s.f. überlieferten religiösen Sagen, in denen das Werden der Welt zugleich als das Werden der Gottheiten dargestellt war; in den ersten Jahrh. des Christenthums nannten Justin, Tatian u.a. die christliche T. Philosophie, unter T. verstand man vorzugsweise nur die Lehre von der hl. Dreifaltigkeit od. auch die von der Natur Christi u. folgerichtig hieß Theologe nur der Evangelist Johannes, weil dieser die genannten Lehren ganz besonders in seinem Evangelium hervorgehoben hatte. Schon Augustinus und Dionys der Areopagite aber faßten die T. allgemeiner auf als gründliche Lehre von Gott und in Folge der Auffassung dieser höchst einflußreichen Männer gelangte das Wort T. allmälig zu seiner jetzigen Bedeutung, obwohl während des Mittelalters die gesammte T. vorherrschend sacra doctrina (heilige Wissenschaft), T. aber vorherrschend nur die Lehre von Gottes Wesen u. Eigenschaften geheißen hatte. Erst in unserm Jahrh. erhielt die christliche oder positive d.h. auf der göttlichen Offenbarung fußende T. durch Drey, Klee und Staudenmaier ihre Gestaltung u. Gliederung zu einem in sich abgeschlossenen u. fertigen Systeme. Letzterer vertheilte die theologischen Disciplinen in folgender Weise. I. Speculative T., welche in sich begreift: a) die Theorie der Religion u. Offenbarung: Entwicklung des Gottesbewußtseins in ihrem ursprünglichen und nothwendigen Verhältnisse zu einander; Philosophie der Religion und ihres außerhalb der Offenbarung sich verlaufenden Lebens oder Religionsphilosophie im engern Sinne; Philosophie der Offenbarung und ihres geschichtlich sich verlaufenden Lebens (Offenbarung Gottes im A. T., in Christus); dann die Lehre von der Fortleitung und Erhaltung der christlichen Offenbarung in ihrer ursprünglichen Wahrheit u. Reinheit und von der Art und Weise, wie sie nach ihren Quellen ausgelegt wird od. von der Schrift u. Tradition, biblischen Kritik u. Exegetik). b) Dogmatik und zwar 1) die Lehre von Gott (Gott an sich, Dasein, Wesen und Eigenschaften, Persönlichkeit, Einheit und Dreieinigkeit Gottes); 2) Lehre von der Creatur (Schöpfung, Erhaltung, Sünde, Erlöser und Erlösung, von Gnade und Freiheit, von der Rechtfertigung u. Heiligung, vom Glauben und vom Werke, von der Fortsetzung der Erlösung oder von der Kirche, vom Tod, von der Auferstehung, dem Gericht u. seinen Folgen. c) Die Moral und zwar: Begriff, Verhältniß zur Dogmatik, Grundlage, alsdann 1) das christliche Leben in seinen wesentlichen Elementen (Gemeinschaft mit Christus, der göttliche Geist und Wille, der Glaube, die Liebe, die Freiheit, von den Grundbegriffen des sittlichen Lebens oder von den Begriffen des Guten, der Pflicht und Tugend; 2) das christliche Leben in seinem Werden (die Wiedergeburt) und 3) in seiner wirklichen Darstellung (Verhältnisse zu Gott, sich selbst, des Menschen zum Menschen, der Familie, des Staates, der Kirche, zur Natur, das christliche Leben als Einheit oder der göttliche Friede). II. Praktische T., nämlich a) der Kirchendienst, näher die Katechetik, Homiletik und Liturgik (Wesen u. Eigenschaften des Cultus, die heiligen Handlungen, Zeiten, die heilige Kunst) sowie die kirchliche Erziehung; b) das Kirchenregiment, womit sich das Kirchenrecht befaßt. III. Historische T., welche die Dogmengeschichte, Archäologie u. Kirchengeschichte in sich begreift. Vergl. Religionsphilosophie.
http://www.zeno.org/Herder-1854.