- Symbolische Bücher
Symbolische Bücher oder Schriften, nennt man die schriftlichen Urkunden, worin das Glaubensbekenntniß religiöser Genossenschaften, namentlich der röm. u. griech. Katholiken und der Protestanten enthalten ist. Ueber die allen 3 Bekenntnissen gemeinsamen s.n B. s. d. Art. Glaubensbekenntniß. Außer den 3 allgemein giltigen Glaubensbekenntnissen und dem tridentinischen werden von kath. Theologen zu den s.n B.n auch die Glaubensdecrete gezählt, durch welche einzelne Punkte des allgemeinen Glaubensbekenntnisses erörtert wurden und welche entweder von Concilien oder vom Papste ausgingen, von einzelnen Theologen wie von Mattes im Kirchen-Lexikon von Wetzer u. Welte (X. 564 ff.) auch der röm. oder tridentinische Katechismus, s. Katechismus. Mit der röm.-kath. hat II. die griech.- kathol. gemeinsam außer den 3 Glaubensbekenntnissen auch die von allgemeinen Concilien der ersten 7 Jahrh. ausgegangenen Glaubensdecrete, eigenthümlich aber sind den Griechen einige nach dem Sturze von Konstantinopel (1453) entstandenen s. n B., nämlich 1) die Confessio Gennadii, ausgearbeitet vom Patriarchen Gennadius auf Veranlassung des türk. Sultans, der den Christenglauben näher kennen lernen wollte; 2) die dem Calvinismus entgegengesetzten s. n B. der Synoden von Konstantinopel i. J. 1638 und Jassy 1642, welche von einer 1672 zu Jerusalem abgehaltenen Synode ausdrücklich bestätigt wurden sowie 3) das vornehmste der griech. s. n B., die Confessio orthodoxa catholicae atque apostolicae ecclesiae orientalis, welche Peter Mogilas, der Metropolit von Kiew, aufstellte zur Zeit als Cyrill Lukaris, der Patriarch von Konstantinopel, die morgenländische Kirche dem Calvinismus in die Arme zu führen strebte; es wurde seit 1643 als »der ächte Glaube aller Griechen« mehrmals bestätigt. 4) Die gleichfalls 1672 vom Concil zu Jerusalem erlassene Confessio Dosithei, genannt nach dem vorsitzenden Patriarchen Dositheus u. mit dem röm.-kath. Glaubensbekenntniß fast vollkommen übereinstimmend. – Hinsichtlich der s. n B. der III. Protestanten gelten a) zunächst bei den Lutheranern als s. B. die Augsburgische Confession (s. d.) sammt der von Melanchthon verfaßten Apologie derselben; die Schmalkaldnerartikel von 1537, enthaltend die grobe Antwort Luthers auf die an die Protestanten ergangene Einladung zum Tridentinerconcil, vervollständigt durch eine Abhandlung Melanchthons über die Gründe, weßhalb die Lutheraner vom Papstthume nichts mehr wissen wollten; ferner der große u. kleine Katechismus Luthers, endlich die berühmte Concordienformel, lat. formula concordiae d.h. Eintrachtsformel. Letztere wurde ins Leben gerufen, nachdem die Zankwuth der protest. Theologen zu einer solchen Höhe gediehen war, daß einsichtsvollere Männer, der Tübinger Kanzler Andreä und der Kurfürst August von Sachsen voran, den dogmatischen und politischen Untergang der Protestanten zu fürchten begannen. Andreä setzte mit den Theologen M. Chemnitz und Chyträus zu Torgau zunächst das sogen. Torgauerbuch zusammen, aus diesem aber entstand im Kloster Bergen am 28. Mai 1577 die Concordienformel. Die dabei thätigsten Redactoren: Andreä, Chemnitz und Selneccer gedachten durch die Formel alle Parteien zufrieden zu stellen, hatten jedoch Luthers Lehrbegriff auf seine Weise durchgeführt und erfuhren den stürmischen Widerspruch der Calvinisten bald; dennoch ward die Concordienformel zu Dresden am 25. Juni 1580 von den Reichsständen unterschrieben u. zum symbolischen Buch, zu welchem die dem Calvinismus ganz schroff entgegengetretenen u. früher höchst angesehenen sog. sächs. Visitationsartikel von 1592 einen Anhang bilden. b) Unter den zahlreichen s.n B.n der Reformirten steht der Heidelberger Katechismus oben an u. sind die hauptsächlichsten im Art. Reformirte Kirche angegeben. Unter den vielen aus dem Schooße des Protestantismus hervorgegangenen kleinern Secten haben s. S. die Arminianer, Quäker, Socinianer, Wiedertäufer, die neuesten u. seltsamsten unstreitig die Mormonen; s. hierüber die betr. Art. – Symbolzwang nannten die Protestanten die Forderung, seinen Glauben an den Inhalt der s.n B. u. den festen Entschluß, demselben gemäß zu lehren, eidlich zu bekräftigen, eine Forderung, welche in allen prot. Ländern frühzeitig als Vorbedingung für den Antritt eines Predigtamtes aufkam und oft genug rigoros aufrecht gehalten wurde; vgl. Glaubenseid. Das beharrliche Streben der rationalistischen Opposition nach Aufhebung des Symbolzwanges oder nach zeitgemäßer Umgestaltung der s.n B. erscheint schon deßhalb als ein berechtigtes, weil der Protestantismus wesentlich der Träger des Princips der subjectiven Freiheit ist u. der Ausdruck des religiösen Bewußtseins nicht nur der Form nach, wie in der kathol. Theologie, sondern auch inhaltlich durch den Entwicklungsgang der Zeitwissenschaft bedingt wird; vgl. Reformation.
http://www.zeno.org/Herder-1854.