- Accise
Accise, gewöhnlich von accidere, anschneiden, beschneiden abgeleitet, weil die Abgabe ursprünglich zumeist von dem Erlös aus Lebensmitteln und anderen Verbrauchsgegenständen zu entrichten war. Die neuere begründetere Ableitung, wonach das Wort von Assissa, das nicht allein eine Versammlung der Landstände, sondern auch die von ihr bewilligten Abgaben bedeutete, hergeleitet wird, verdient den Vorzug und trifft bei den zur Zeit noch in den Niederlanden, England und mehreren deutschen Staaten bestehenden Acciseabgaben zu. Auch das Niedersächsische »Zise«, welches schon um das Jahr 1314 im Magdeburgischen vorkommt, wo es »Syse« geschrieben wird, weist auf das Stammwort »Assissa« hin. Accise wäre also ursprünglich die allgemeine Benennung aller Abgaben, die von den Pflichtigen unmittelbar erhoben wurden, im Gegensatz von dem Selbstbesteuerungsrecht des Adels, der Kirche, der Corporationen und Gemeinden, wodurch die directen Steuern nicht selten den Charakter von Subsidien annahmen. Zum Bezug der Accise waren unter dem Staat auch die Stadtgemeinden berechtigt. Letztere Abgaben sind, so weit sie noch bestehen, in Oetroi-Gebühren umgewandelt. Die Accise kommt in franz. und niederl. Städten schon im 12. Jahrhundert vor; in Süddeutschland treffen wir die erste Spur einer solchen Abgabe im J. 1230 auf dem Gebiet der Kreisstadt Hall, in welchem Jahr König Heinrich VII. das Kloster Schönthal von der Salzsteuer jener freisprach. (Auch Dortmund hatte schon im J. 1281 eine »precaria de omni sale.«) Die größte Ausdehnung erhielt die Accise vom 15. Jahrhundert an und fällt häufig mit Zöllen, Impost, Tranksteuern zusammen. So werden in den Niederlanden die steuerlich wichtigsten Consumozölle von Zucker, Tabak, geistigen Getränken etc. zur Zeit noch unter dem Namen Accise erhoben. Die Accise-Abgaben zerfallen nach ihren Quellen und der Erhebungsart a. in Vermögenssteuern als Güter-Accise vom Erlös aus Gütern, Gebäuden u. damit verbundenen Gewerben, Lotterieaccise (Württemberg); b. in Gewerbesteuern, als Marktaccise für die Erlaubniß zum Besuch der Messen und Märkte durch Kaufleute und andere Gewerbetreibende, Accise von Theatern und anderen Schaustellungen; c. in Fabrikationssteuern, Accise von Zucker- und Salzraffinerien, von der Glas-, Papier- und Tabaksfabrikation (Niederlande und England); d. in Consumtionssteuern von Lebensmitteln und anderen Consumtibilien. In Deutschland sind die meisten älteren Acciseabgaben durch directe Abgaben vom Einkommen (Diensteinkommen- und Capitalsteuern) und durch Fabrikationssteuern von geistigen Getränken etc. ersetzt worden, wodurch der innere Verkehr und der Güterumsatz wesentlich erleichtert wurden.
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