Capitalsteuer

Capitalsteuer

Capitalsteuer, die Abgabe von Capitalien, in neuer Zeit vielfach angepriesen und bekämpft. Für sie spricht die Billigkeit, daß die Last nach dem Verhältniß der Tragkraft vertheilt werde, gegen sie: die öfters mit ihr verbundene gehässige, öfters nachtheilige Durchspähung des Privatvermögens; der schwankende Werth der auf industrielle Unternehmungen angelegten Capitalien; die Leichtigkeit, womit der Capitalist die Steuer auf den Schuldner überträgt, oder das Capital so anlegt, daß es verborgen und deßwegen unversteuert bleibt.


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  • Progressiv — (v. lat.), 1) fortschreitend, zunehmend; 2) stufenweise. Daher Progressivsteuer, dasjenige Steuerprincip od. die Steuer selbst (bes. Einkommen , Klassen u. Capitalsteuer), nach welchem od. bei welcher die Sätze nicht in gleichem Verhältniß zu dem …   Pierer's Universal-Lexikon

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