- Vicari
Vicari, Hermann von, Erzbischof von Freiburg, Metropolit der oberrheinischen Kirchenprovinz. eine der hervorragendsten u. gefeiertsten Persönlichkeiten unter den Kirchenfürsten der Gegenwart, geb. am 13. Mai 1773 zu Aulendorf in Oberschwaben, der Sohn des gräfl. königeggschen Oberamtmanns, studierte am Lyceum zu Konstanz und erhielt daselbst ein Canonicat am Collegiatstift zu St. Johann, hörte alsdann Philosophie bei den Jesuiten zu Augsburg und studierte dem Willen seines Vaters gemäß die Rechte zu Wien. 1795 heimgekehrt trat er in das Geschäftsleben des Juristen ein und holte sich zudem in Dillingen den Doctorhut beider Rechte, aber ehrende Anträge für Uebernahme von Beamtenstellen schlug er aus u. nach dem Tode des Vaters folgte er dem Zuge seines Herzens: er studierte Theologie; schon am 1. Oct. 1797 empfing er die heil. Priesterweihe u. wurde gleichzeitig in sein Canonicat zu Konstanz eingesetzt. Karl Theodor v. Dalberg ernannte ihn 1802 zum Assessor bei dem bischöflichen Regierungscollegium u. wenige Tage darauf zum geistlichen Rathe. Als ein vorzüglicher Geschäftsmann bewährt, war er als Offizial der Kurie in Konstanz 1816–27 thätig, wurde bei der Errichtung des Erzbisthums Freiburg als Generalvicar ins Domcapitel nach Freiburg gerufen, Director des Ordinariates, 1830 Domdecan, am 8. April 1832 aber als Bischof von Macra in partibus zum Weihbischof geweiht und als Vicarius in pontificalibus et spiritualibus generalis des Erzbischofes von Freiburg aufgestellt. Nach dem Ableben des ersten Erzbischofes von Freiburg, Bernhard Boll (gest. am 6. März 1836), sowie nach dem Ableben des zweiten, Ignaz Demeter (gest. am 21. März 1842), war V. Bisthumsverweser, wurde am 15. Juni 1842 zum dritten Erzbischof von Freiburg erwählt, am 30. Januar 1843 präconisirt (vom Papste bestätiget) und am 3. März desselben Jahres mit dem Pallium bekleidet. Von jeher für die unveräußerlichen Rechte der Kirche ebenso begeistert, wie mit den Mißständen und Bedrückungen derselben vertraut, steht er in der vordersten Reihe derjenigen deutschen Kirchenfürsten, welche seit 1848 von den weltlichen Regierungen die Freiheit der Kirche zurückforderten; er wurde dadurch in einen Streit mit der bad. Regierung verwickelt, in welchem der Beifall von Katholiken aller Länder sich mehrfach für den greisen Oberhirten großartig bethätigte, der aber bis jetzt (Januar 1857) seinen Abschluß noch nicht gefunden hat. Vgl. die Lebensbeschreibung V.s in einem vortrefflichen Aufsatze über den bad. Kirchenstreit in der »Deutschen Vierteljahrsschrift« Jahrg. 1854 Heft 1, worin es schließlich heißt: »Daß die Kirche die Menschen zu Gott zurückführen müsse, um die Schäden der Gesellschaft zu heilen; daß die Kirche ihre Rechte zurückerobern müsse, um die wahre Freiheit auf Erden zu gründen, das ist sein (V. s) politischer Gedanke. Er liebt sein großes Vaterland und kennt dessen Geschichte; aber er ist der treueste Unterthan seines Landesherrn. Im Sturm der Umwälzung hat er seinen Sitz nicht verlassen, unter dringenden Gefahren hat er den Rebellen ihr Unrecht vorgehalten u. das Volk zur Treue ermahnt. Niemals ist es ihm in den Sinn gekommen, das Ansehen der weltlichen Gewalt zu schwächen; aber in seinem Glauben darf er dem Rechte der Kirche nichts vergeben, er muß es schützen u. wahren zum Heil des Staates u. zum eigenen Wohl des Regenten.«
http://www.zeno.org/Herder-1854.