Staat

Staat

Staat, lat. civitas, respublica, ist die organische Erscheinung des Volkes, eine geschichtliche Thatsache auf den Einzelnen, Familien u. Gemeinden beruhend. Die S.swissenschaft umfaßt 1) die Lehre vom Wesen und Zwecke des S.es (Gottesordnung, Recht des Stärkern, contrat social, Polizei-, Rechts-, socialistischer S.), wobei die historische und philosophische Schule aus einander gehen. 2) Die S.swirthschaftslehre (Nationalökonomie, Volkswirthschaft, Finanz- u. Cameralwissenschaft. 3) Die Politik, S.skunst, nach welchen Grundsätzen ein S. am besten zu regieren sei. 4) Das S.srecht od. die Lehre von den S.sformen (Theokratie, Demokratie, Aristokratie, absolute u. constitutionelle Monarchie); vom Grundgesetz und Gesetzgebungsgewalten; vom S.soberhaupt u. Regierungsrechten (Militär, Polizei, Finanzen, Aeußeres, Inneres); vom Volk, Sklaven, Ständen, S.sbürgern; von S.sdienst und Aemtern; von Gerichtsverfassung; von der S.skultur (Volksschule, Wissenschaft, Kunst, Verhältniß zur Kirche); von den Freiheitsrechten (Gewissens-, Preßfreiheit, Hausfrieden, Vereinsrecht); vom S.svermögen, S.seigenthum, S.sgütern (fiscus mit seiner öffentlichen und privatrechtlichen Seite). Literatur: Plato, Aristoteles, Cicero, Macchiavelli, Montesquieu, Rousseau, Hobbes, Hugo Grotius, Kant, Hegel, Haller, Burke, Stahl, Zachariä, Zöpfl, Rotteck, Luden, Pölitz, Aretin, Klüber, Bülau, Mohl, St. Simon, Proudhon, Rohmer, Bluntschli.


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