- Sachsen-Koburg-Gotha
Sachsen-Koburg-Gotha, deutsches Herzogthum von 353/4 QM., besteht aus dem Herzogthum Gotha (253/4 QM. mit 106000 E.) und dem Herzogthum Koburg (10 QM. mit 44500 E.); ersteres liegt zwischen Schwarzburg, Weimar, Kurhessen, S.-Meiningen und Preußen, letzteres ist von S.-Meiningen und Bayern umgeben; die Bevölkerung, fast durchgehends protest., lebt hauptsächlich von der Landwirthschaft. Beide Herzogthümer haben ein gemeinschaftliches Staatsministerium; das Budget für Gotha berechnet für 1853–1857 die Jahreseinnahmen zu 971750 Thlr., für Koburg auf 369143 Gulden, die Jahresausgaben in beiden Herzogthümern ebenso hoch; das Bundescontingent beider beträgt 1860 Mann. Der Herzog participirt im engern Rathe der deutschen Bundesversammlung an der 12. Stimme, im Plenum führt er 1 Stimme; der gegenwärtig regierende Herzog Ernst II., geb. 21. Juni 1818, residirt gewöhnlich in Koburg. Koburg hatte 1680–96 seine eigene herzogliche Linie; die jetzige stammt von Johann Ernst (dem 7. Sohne Ernst des Frommen), gest. 1729. der zu Saalfeld residirte; seine Söhne verlegten die Residenz nach Koburg, daher die Linie Koburg-Saalfeld hieß. 1816 erhielt Herzog Ernst III. das überrheinische Fürstenthum Lichtenberg, das er 1834 an Preußen verkaufte, tauschte 1826 Saalfeld gegen Gotha aus und nannte sich Herzog von S.-K.-G. Die Verfassung von 1849 erfuhr seitdem Abänderungen (vgl. Ernst).
http://www.zeno.org/Herder-1854.