Longobarden

Longobarden

Longobarden, Langobarden (der Name soll Männer mit langen Streitäxten bedeuten), deutsche Völkerschaft aus dem suevischen Stamme, erscheint unter Augustus auf beiden Seiten der unteren Elbe, dann jenseits derselben, wurden von Marbod unterworfen und fielen 17 n. Chr. von demselben in der Schlacht gegen den Arminius ab. Ptolemäus setzt sie zwischen Weser und Rhein; im 5. Jahrh. erscheinen sie in Pannonien wieder, zerstören 512 das Reich der Heruler, 566 das der Gepiden, erobern unter Alboin 569 Norditalien bis Toscana. Die L. drangen zwar noch weiter südl. vor (Herzogthümer Spoleto und Benevent), aber die Macht der Krone wurde durch die 36 Herzogthümer, in welche das Reich zerfallen wat, geschwächt und die Italiener durch den Arianismus der L. zurückgestoßen. König Authari (585 bis 90) schlug die Franken siegreich zurück, das königl. Haus und das Volk wurden kathol., König Rothari (gest. 652) ließ das longob. Volksrecht aufzeichnen, die innern Fehden hinderten aber die innere Erstarkung des Reichs und seine Ausbreitung über ganz Italien. Kurz vor seinem Falle zeigte es unter König Liutprant (713–44) die größte Macht, allein die Franken waren bereits übermächtig geworden u. als König Aistulf (749–56) Rom bedrohte, wurde er durch Pipin, den Frankenkönig, den der Papst zu Hilfe gerufen hatte, gedemüthigt, sein Nachfolger Desiderius (756–74) von Karl d. Gr. abgesetzt und dem L.-reiche ein Ende gemacht (die Geschichte der L. überlieferten Paulus Diaconus (Warnefried), ein L. aus Karls d. Gr. Zeit, ein ungenannter L. zu Anfang des 9. Jahrh., das Chronicon des Prosper Aquitanus. Vgl. Merkel »Geschichte des L. rechts« Berlin 1850; »Flegler, das Königreich der L. in Italien« Leipz. 1851; »Koch-Sternfeld, das Reich der L. in Italien« München 1839; K. Hegel, »Geschichte der Städteverfassung in Italien« Bd. I. Leipzig 1847).


http://www.zeno.org/Herder-1854.

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  • Kirchenstaat [2] — Kirchenstaat (Geschichte). I. Entstehung der weltlichen Macht des römischen Papstes. Die ersten Anfänge des weltlichen Besitzes der Römischen Kirche u. ihres Oberhauptes werden von der Sage u. in unechten Urkunden bis auf den Kaiser Constantin d …   Pierer's Universal-Lexikon

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