Kirchenstaat

Kirchenstaat

Kirchenstaat, Staat in Mittel- und Oberitalien, dessen Souverän der Papst ist, 748 QM. groß mit beinahe 3 Mill. E., liegt zwischen dem lombard.-venetian. Königreiche, Modena, Toscana, dem mittelländ. und adriat. Meere und wird von den Apeninnen in südöstlicher Richtung durchschnitten. Im Norden ist der Po Gränzfluß; alle anderen Flüsse können wegen der Wasserscheide des Apeninn nur Küstenflüsse sein, von denen der Tiber am bedeutendsten u. auf eine Strecke schiffbar ist. Der Boden ist mit Ausnahme einzelner Striche fruchtbar und wohlangebaut und bringt die dem Klima entsprechenden Erzeugnisse reichlich hervor, für die Ausfuhr Getreide, Hanf, Baumöl, Wein u. Südfrüchte. Auch die Viehzucht ist beträchtlich, Wolle wird ausgeführt, die Seidezucht ist in einigen Bezirken von Wichtigkeit. Der Bergbau ist nicht bedeutend, liefert Alaun, Vitriol, Salpeter, Schwefel, Marmor, Gyps, etwas Steinsalz; das meiste Salz wird aus dem Meere gewonnen. Die Industrie ist nicht sehr entwickelt u. liefert Seide, Leder, Darmsaiten, Hüte, Schmucksachen u. dgl. Auch der Handelsverkehr ist verhältnißmäßig zurück, die Handelsmarine wurde 1852 nur auf 90000 Tonnen Gehalt berechnet; Hafenplätze sind Ancona und Sinigaglia am adriat., Civitavecchia am mittelländ. Meere, Hauptplätze für den Binnenverkehr Rom und besonders Bologna. Man rechnet nach Scudi; 1 Scudi = 10 Paoli à 10 Bajochi = 1 Thlr. 13 Sgr. 1 Pfg. = 2 fl. 51/2 kr. C.-M.; der röm. Centner = 67,82 Zollpfd.; die Elle Canna = 1,992 frz. Metres; ein Baril Wein zu 32 Boccali = 58,34 frz. Litres. Der K. ist unumschränkte Wahlmonarchie, der Papst hat jedoch in Staatssachen das Cardinalcollegium zur Seite. Das Ministerium theilt sich in 5 Departements, der Staatsrath besteht aus 9 ordentlichen und 6 außerordentlichen Mitgliedern, wird in Sachen der Gesetzgebung und Finanzen berathen u. entscheidet über die Competenzstreitigkeiten der höheren Verwaltungsbehörden; eine Finanzconsulta, aus Laien bestehend, beräth unter dem Vorsitze eines Cardinals alle Finanzangelegenheiten. Eingetheilt ist der K. in die Comarca di Roma mit den 3 Delegationen: Viterbo, Civitavecchia, Orvieto, und in die 4 Legationen: Romagna, die Marken, Umbria, Campagna und Maritima. Die Legationen zerfallen in Delegationen u. diese in Governi. Kirchlich ist der K. eingetheilt in 9 Erzbisthümer und 52 Bisthümer. Der Staat hat 8 Universitäten: Rom, Bologna, Perugia, Urbino, Macerata, Camerino, Fermo und Ferrara, 31 Collegien, eine Menge Klosterschulen, mehre Kunstschulen. In Folge der Revolutionen hat der finanzielle Zustand sehr gelitten, das Budget der Einnahmen, das etwas über 11 Mill. Scudi beträgt, wird von dem der Ausgaben um 1 Mill. überschritten; die Staatsschuld beläuft sich auf 693/5 Mill. Scudi, auf ungefähr 1/6 dieser Summe das im Umlauf befindliche Papiergeld. Die Seemacht besteht aus einigen kleinen Fahrzeugen mit 24 Kanonen, die Landmacht ist seit der letzten Revolution noch nicht vollständig reorganisirt. Ritterorden gibt es 5: Christusorden, Orden des goldenen Sporns, Gregors des Großen, Piusorden, Orden des hl. Johannes vom Lateran. Der K. oder die Souveränität des Papstes bildete sich im Laufe der Zeit durch die Verhältnisse aus und nicht als planmäßig angelegtes Werk. Die Grundlagen derselben waren: die hohe Stellung des Papstes als Oberhaupt der Kirche; das reiche Besitzthum (patrimonium Petri) der röm. Kirche, das ihm die Mittel gab, eine großartige Wohlthätigkeit in gewöhnlichen und außerordentlichen Zeiten zu bethätigen; die Lage Roms und des Ducatus Romanus unmittelbar nach der Völkerwanderung, wo Stadt und Land von dem byzantinischen Reiche sich selbst überlassen, in dem Papste seinen Beschützer, mehr als einmal seinen Retter hatte; die bilderstürmenden Kaiser stießen endlich die röm. Bevölkerung vollends ab, so daß Rom thatsächlich unabhängig dastand. Der Papst war so das Oberhaupt des Ducatus Romanus geworden, vertheidigte denselben gegen die Eingriffe der Langobarden, die ihn zuletzt zwangen den Franken Pipin zu Hilfe zu rufen. Dieser gab dem Papste die den Langobarden entrissenen Städte des Exarchats, wodurch derselbe eigentlich in die Reihe der Fürsten trat. Heinrich III. schenkte dem Papste Benevent, das Erbe der Markgräfin Mathilde (gest. 1115) kam wenigstens theilweise an den K., Gregor X. erwarb in Frankreich Venaissin, zu welchem im 14. Jahrh. durch Kauf Avignon kam. Julius II. unterwarf 1512 Bologna, Clemens VII. 1532 Ancona, Paul III. 1545 Camerino, Clemens VIII. 1598 Ferrara, Urban VIII. 1636 Urbino, Innocenz X. 1649 Castro und Ronciglione. Durch die erste franz. Revolution ging Avignon u. Venaissin verloren u. Napoleon vernichtete bekanntlich 1809 den Kirchenstaat. Durch die Wiener Schlußacte erhielt der Papst die neapolitan. Enclaven Benevent und Ponte Corvo, sowie alle seine Besitzungen in Mittelitalien bis an den Po zurück. Seit 1830 wurde der Kirchenstaat durch revolutionäre Umtriebe u. Ausbrüche beunruhigt, die 1831 und 1832 sowie 1849 durch österr. u. franz. Intervention unterdrückt wurden; vergl. darüber Italien.


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