Beicht

Beicht

Beicht (althochdeutsch pijit, pigit Bekenntniß, confessio), die Selbstanklage des Büßers vor dem mit der Schlüsselgewalt ausgerüsteten Priester zur Erlangung der Lossprechungsgnade; sie ist die 2. Grundbedingung der Wiederversöhnung und beruhet auf der Natur des Bußsakraments und göttlicher Einsetzung. Den Aposteln und ihren Nachfolgern ist die Gewalt gegeben zu binden und zu lösen (Math. XVI, 19. XVIII, 18. Joh. XX, 21–23); die Ausübung einer solchen für Erde und Himmel geltenden Gewalt verlangt aber die genaueste Kenntniß des Thatbestandes und diese ist nur möglich durch das Selbstbekenntniß des Sünders. Die christliche Ordnung fordert sodann eine zeitliche Genugthuung von dem Sünder (vergl. Ablaß und Absolution), und das Sündenbekenntniß ist der erste Akt dieser Genugthuung; nach dem Grade der Sündhaftigkeit bestimmt der von Gott bestellte Richter die weitere Genugthuung und eben darum muß er ein specielles Sündenbekenntniß verlangen. Die ersten Gläubigen erkannten es als Verpflichtung, ihre Sünden zu bekennen (Apostelgesch. XIX, 13) und so die späteren durch alle Jahrhunderte. Die B. war in den ältesten Zeiten eine öffentliche, vor der versammelten Gemeinde abgelegte oder eine private (Ohrenbeicht), die in der Regel der öffentlichen voranging; dies bezeugen die ältesten Kirchenväter und Concilien und es ist irrig, wenn man Leo I. oder Innocenz III. die gesetzliche Einführung der Ohrenbeichte zuschreibt. Die Reformation, welche die Buße aus ihren Sacramenten strich, konnte die B. nicht in der bisherigen Bedeutung auffassen; zwar behielt Luther die Privatbeicht, aber nur als ein pädagogisches Mittel bei und deßwegen auch hauptsächlich nur für junge Leute und das unwissende Volk, die andern Reformatoren aber setzten consequent an die Stelle der Privatbeicht die allgemeine öffentliche, wie sie nun auch bei den Bekennern der Augsburg. Confession Gebrauch ist.


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  • Beicht — Beicht, die; , en (südd.): Beichte …   Universal-Lexikon

  • Beicht(e) — Sf erw. fach. (8. Jh.), mhd. bīhte, ahd. bī ̌jiht, bī ̌giht, as. bigihto m Stammwort. Verbalabstraktum zu ahd. bijehan, as. (bi)gehan bekennen zu g. * jeh a Vst. sprechen, versichern . Als solches eine Bau Entsprechung, möglicherweise sogar… …   Etymologisches Wörterbuch der deutschen sprache

  • Beicht, die — Die Beicht, plur. doch nur von mehrern Formeln, die en, das Bekenntniß seiner Sünden, besonders vor dem Genusse des heil. Abendmahles. Seine Beicht thun, oder ablegen. Zur Beicht gehen. Beicht sitzen, in dem Beichtstuhle sitzen, um die Beicht… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Beichtformel — Beicht|for|mel 〈f. 21〉 1. 〈urspr.〉 Sündenregister, das der Priester dem Beichtkind vorlegt 2. 〈später〉 gesamter Beichtvorgang * * * Beicht|for|mel, die: Gesamtheit der liturgischen Texte u. Anleitung für die ↑ Beichte (a). * * * Beicht|for|mel,… …   Universal-Lexikon

  • Beichtgeheimnis — Beicht|ge|heim|nis 〈n. 11〉 Pflicht des Beichtvaters, Stillschweigen über das ihm Gebeichtete zu bewahren; Sy Beichtsiegel * * * Beicht|ge|heim|nis, das: 1. <o. Pl.> Pflicht (des Geistlichen), über das bei einer ↑ Beichte (a) Erfahrene… …   Universal-Lexikon

  • Beichtspiegel — Beicht|spie|gel 〈m. 5〉 Sammlung von Fragen, die sich der Gläubige zur Erforschung seines Gewissens vor der Beichte vorlegen kann * * * Beicht|spie|gel, der: meist in Frageform abgefasstes, nach dem Dekalog aufgebautes ↑ Sündenregister (b) zur… …   Universal-Lexikon

  • Beichtstuhl — Beicht|stuhl 〈m. 1u〉 dreiteiliges Holzgehäuse mit einem Mittelteil für den Beichtvater u. zwei abgeteilten, mit einem Gitter zum Sprechen versehenen Seitenteilen für den Beichtenden * * * Beicht|stuhl, der: (in einer kath. Kirche) in drei kleine… …   Universal-Lexikon

  • Beichtvater — Beicht|va|ter 〈m. 3u〉 Geistlicher, der die Beichte abnimmt; Sy Beichtiger * * * Beicht|va|ter, der [mhd. bīhtvater]: Geistlicher, bei dem jmd. [regelmäßig] ↑ beichtet (a). * * * Beichtvater,   lateinisch Confessarius, katholische Kirche …   Universal-Lexikon

  • Beichtkind — Beicht|kind 〈n. 12〉 = Beichtling * * * Beicht|kind, das: jmd., der [regelmäßig] bei jmdm. beichtet (a): Es schreibt vor, der Beichtvater solle das B. fragen: „Hast du dein Weib nur um der Lust willen erkannt? ...“ (Ranke Heinemann, Eunuchen 203) …   Universal-Lexikon

  • Beichtsiegel — Beicht|sie|gel 〈n. 13〉 = Beichtgeheimnis * * * Beicht|sie|gel, das: Beichtgeheimnis …   Universal-Lexikon

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