Thatbestand

Thatbestand

Thatbestand, lat. corpus delicti, was zum Inbegriff einer verbrecherischen That gehört. Objectiver T., die allgemein geltenden Merkmale, welche nach gesetzlicher Begriffsbestimmung die Handlung zum Verbrechen stempeln. Subjectiver T., die persönlichen Momente, welche bei der Beurtheilung des einzelnen Verbrechers in Betracht kommen (Zurechnungsfähigkeit, Milderungs- und Schärfungsgründe).


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  • Thatbestand — (lat. Corpus delicti), der Inbegriff der gesetzlichen Merkmale, aus denen eine verbrecherische That besteht, also der Begriff des Verbrechens selbst. Man unterscheidet hierbei gewöhnlich a) allgemeinen u. besonderen T. u. versteht unter dem… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Thatbestand. — См. Поличное первый свидетель …   Большой толково-фразеологический словарь Михельсона (оригинальная орфография)

  • Tödtung — Tödtung, 1) jede Vernichtung des Lebens eines Geschöpfes. Insofern dieses Geschöpf nur ein Thier ist (welchem im Römischen Rechte die Sklaven durchaus gleich standen) u. sich dies Thier in dem Eigenthum eines Rechtssubjectes befindet, treten civi …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Großbritannien [1] — Großbritannien (englisch Great Britain, französisch Grand Bretagne), 1) eigentlich die Insel, welche die Reiche England, Wales u. Schottland umfaßt; G. genannt im Gegensatz zu Kleinbritannien (der Bretagne, wohin im 3. Jahrh. n. Chr. viele Briten …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Qualificirte Verbrechen — Qualificirte Verbrechen, Verbrechensfälle, welche die Strafgesetze wegen der dabei hinzutretenden besonderen Thatumstände aus der allgemeinen Kategorie der Verbrechensgattung herausheben u. einer exceptionellen Behandlung unterstellen. Die… …   Pierer's Universal-Lexikon

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  • Verleumdung — (Diffamatio), die Unterart der Injurie (s.d.), welcher sich derjenige schuldig macht, der einem Anderen von dritten Personen bestimmte Verbrechen od. unsittliche Handlungen, ohne die Überzeugung von ihrer Wahrheit zu haben, u. mit dem Bewußtsein …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Diebstahl — (Rechtsw.), die widerrechtliche Besitzergreifung von einer fremden beweglichen Sache aus dem Gewahrsam eines Andern mit der Absicht, dieselbe sich anzueignen, ohne jedoch eine zu diesem Zwecke vorausgegangene Bedrohung od. begleitende… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Dolus — (lat.), diejenige Richtung des Willens, vermöge deren Jemand eine Rechtsverletzung mit dem Bewußtsein der Rechtswidrigkeit derselben begeht. Durch diese positive Richtung auf die Rechtsverletzung unterscheidet sich der D. von der Culpa (s.d.),… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Ehebruch — (Adulterium), die fleischliche Vermischung einer verheiratheten Person mit einer anderen, mit welcher sie nicht verheirathet ist. War der andere Theil gleichfalls verheirathet, so heißt der E. ein doppelter (Adult. duplex, Oberhurerei), war der… …   Pierer's Universal-Lexikon

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