Volljährigkeit — Volljährigkeit … Deutsch Wörterbuch
Volljährigkeit — (Großjährigkeit), so v.w. Mündigkeit, vgl. Alter 2) B) … Pierer's Universal-Lexikon
Volljährigkeit — Volljährigkeit, s. Alter, S. 386, und Großjährigkeit … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Volljährigkeit — Volljährigkeit, s. Großjährigkeit … Kleines Konversations-Lexikon
Volljährigkeit — Die Volljährigkeit, selten auch als Großjährigkeit oder Majorennität bezeichnet, ist das Lebensalter, ab dem eine Person juristisch als erwachsen gilt. Mitunter wird auch der allgemeinere Begriff Mündigkeit gleichgesetzt. Inhaltsverzeichnis 1… … Deutsch Wikipedia
Volljährigkeit — Vọll|jäh|rig|keit 〈f. 20; unz.〉 = Mündigkeit; Ggs Minderjährigkeit * * * Vọll|jäh|rig|keit, die; : das Volljährigsein: vor, nach Erreichung der V. * * * I Volljährigkeit, Großjährigkeit, Majorennit … Universal-Lexikon
Volljährigkeit — Voraussetzung für ⇡ Geschäftsfähigkeit, tritt mit Vollendung des 18. Lebensjahres ein (§ 2 BGB) … Lexikon der Economics
Volljährigkeit — Vọll|jäh|rig|keit, die; … Die deutsche Rechtschreibung
Großjährigkeit — Die Volljährigkeit bzw. Mündigkeit, selten (besonders in Österreich) auch als Großjährigkeit oder Majorennität bezeichnet, ist das Lebensalter, ab dem eine Person juristisch als erwachsen gilt. Inhaltsverzeichnis 1 Deutschland 2 Österreich 3… … Deutsch Wikipedia
Majorennität — Die Volljährigkeit bzw. Mündigkeit, selten (besonders in Österreich) auch als Großjährigkeit oder Majorennität bezeichnet, ist das Lebensalter, ab dem eine Person juristisch als erwachsen gilt. Inhaltsverzeichnis 1 Deutschland 2 Österreich 3… … Deutsch Wikipedia