Vorkinder

Vorkinder

Vorkinder, Kinder, welche Ehegatten aus einer frühern Ehe in die zweite einbringen und die in dieser die Einkindschaft erlangen.


http://www.zeno.org/Herder-1854.

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  • Vorkinder — Vorkinder, Kinder aus einer früheren Ehe, s.u. Einkindschaft …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Vorkinder — Vorkinder, s. Einkindschaft …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Einkindschaft — (Unio prolium, Pariatio), ein Vertrag zwischen Eheleuten u. ihren Kindern aus einer Vorehe, durch welchen die letzteren, die sogenannten Vorkinder, auf ihre Rechte u. Ansprüche bezüglich des bisher in fortgesetzter Gütergemeinschaft gehaltenen… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Einkindschaft — (Unĭo prolĭum), derjenige Vertrag, welchen ein zur Wiederverheiratung schreitender überlebender Ehegatte und dessen künftiger Ehegatte einerseits mit den aus der frühern Ehe vorhandenen Kindern (Vorkindern) andererseits dahin abschließen, daß die …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Einkindschaft — Einkindschaft, obrigkeitlich genehmigter Vertrag in die 2. Ehe eintretender Eltern unter sich und mit den Kindern 1. Ehe, daß die letztern (Vorkinder) gegenüber dem Stiefvater od. der Stiefmutter in das Familienverhältniß leiblicher erbfähiger… …   Herders Conversations-Lexikon

  • Einkindschaft — Ein|kind|schaft 〈f.; 20; unz.; Rechtsw.; früher〉 Gleichberechtigung der vorehel. u. ehel. Kinder * * * Einkindschaft,   lateinisch Unio prolium, die seit dem 13. Jahrhundert v. a. im fränkischen Rechtsgebiet aufkommende Sitte, die erstehelichen… …   Universal-Lexikon

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