- Vorkinder
Vorkinder, Kinder, welche Ehegatten aus einer frühern Ehe in die zweite einbringen und die in dieser die Einkindschaft erlangen.
http://www.zeno.org/Herder-1854.
Vorkinder, Kinder, welche Ehegatten aus einer frühern Ehe in die zweite einbringen und die in dieser die Einkindschaft erlangen.
http://www.zeno.org/Herder-1854.
Vorkinder — Vorkinder, Kinder aus einer früheren Ehe, s.u. Einkindschaft … Pierer's Universal-Lexikon
Vorkinder — Vorkinder, s. Einkindschaft … Kleines Konversations-Lexikon
Einkindschaft — (Unio prolium, Pariatio), ein Vertrag zwischen Eheleuten u. ihren Kindern aus einer Vorehe, durch welchen die letzteren, die sogenannten Vorkinder, auf ihre Rechte u. Ansprüche bezüglich des bisher in fortgesetzter Gütergemeinschaft gehaltenen… … Pierer's Universal-Lexikon
Einkindschaft — (Unĭo prolĭum), derjenige Vertrag, welchen ein zur Wiederverheiratung schreitender überlebender Ehegatte und dessen künftiger Ehegatte einerseits mit den aus der frühern Ehe vorhandenen Kindern (Vorkindern) andererseits dahin abschließen, daß die … Kleines Konversations-Lexikon
Einkindschaft — Einkindschaft, obrigkeitlich genehmigter Vertrag in die 2. Ehe eintretender Eltern unter sich und mit den Kindern 1. Ehe, daß die letztern (Vorkinder) gegenüber dem Stiefvater od. der Stiefmutter in das Familienverhältniß leiblicher erbfähiger… … Herders Conversations-Lexikon
Einkindschaft — Ein|kind|schaft 〈f.; 20; unz.; Rechtsw.; früher〉 Gleichberechtigung der vorehel. u. ehel. Kinder * * * Einkindschaft, lateinisch Unio prolium, die seit dem 13. Jahrhundert v. a. im fränkischen Rechtsgebiet aufkommende Sitte, die erstehelichen… … Universal-Lexikon