Verlagsrecht

Verlagsrecht

Verlagsrecht, das Eigenthumsrecht auf schriftstellerische Werke, wird durch einen Verlagsvertrag zwischen dem Schriftsteller und dem Verleger bestimmt, indem der Schriftsteller sein Werk diesem zur ausschließlichen Vervielfältigung u. Verbreitung gegen bestimmte Bedingungen übergibt. In England und Frankreich ist das V. schon seit dem vorigen Jahrh. geregelt, während in Deutschland theilweise noch abweichende Begriffe über das literarische Eigenthum herrschen und der Nachdruck erst in der neuesten Zeit bundesrechtlich verboten ist (Eisenlohr: das literarisch-artistische Eigenthums- u. V., Schwerin 1855).


http://www.zeno.org/Herder-1854.

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  • Verlagsrecht — (engl. Copyright) im weitern Sinn ist das jemand zustehende ausschließliche Recht, ein Geisteswerk, insbes. ein Werk der Literatur oder Tonkunst, zu vervielfältigen und gewerbsmäßig zu verbreiten. Dasselbe bildet von Rechts wegen einen… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Verlagsrecht — Verlagsrecht, das Recht der ausschließlichen Nutzung eines geistigen, bes. eines literarischen od. artistischen Erzeugnisses mittelst dessen Vervielfältigung od. Veröffentlichung. Das V. drückt die vermögensrechtliche Seite des Rechtes eines… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Verlagsrecht — Verlagsrecht, die ausschließliche Berechtigung, ein Erzeugnis der Wissenschaft oder Kunst zum Verkauf zu vervielfältigen und die Exemplare in den Handel zu bringen, beruht auf dem Verlagsvertrag zwischen Autor und Verleger, durch welchen dieses… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Verlagsrecht — Das Verlagsrecht im Sinne des deutschen § 8 Verlagsgesetzes (VerlG) ist das ausschließliche Recht, ein Werk der Literatur oder Tonkunst (das heißt Notenmaterial) zu vervielfältigen und zu verbreiten. Es ist ein Teilbereich der urheberrechtlichen… …   Deutsch Wikipedia

  • Verlagsrecht — Ver|lags|recht, das (Rechtsspr.): 1. Gesamtheit aller rechtlichen Normen, die geschäftliche Beziehungen zwischen einem Verfasser o. Ä. u. einem ↑ Verlag (1) regeln. 2. ausschließliches Recht zur Vervielfältigung u. Verbreitung eines Werks. * * *… …   Universal-Lexikon

  • Verlagsrecht — historisch das ältere Rechtgebiet, aus dem sich das ⇡ Urheberrecht entwickelt hat, geregelt im Verlagsgesetz vom 19.6.1901 (RGBl 217) m.spät.Änd. Zentraler Gegenstand ist der Verlagsvertrag, der ein Vertrag auf der Grundlage des… …   Lexikon der Economics

  • Verlagsrecht — Ver|lags|recht …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Verlagsvertrag — Das Verlagsrecht im Sinne des § 8 Verlagsgesetz (VerlG) ist das ausschließliche Recht, ein Werk der Literatur oder Tonkunst (das heißt Notenmaterial) zu vervielfältigen und zu verbreiten. Es ist ein Teilbereich der urheberrechtlichen… …   Deutsch Wikipedia

  • Urheberrecht — (hierzu Textbeilage: »Die deutschen Urheberrechtsgesetze von 1901 und 1907. Österreichisches und internationales Urheberrecht«). U., Autorrecht, geistiges Eigentum, heißt das ausschließliche Recht des Schöpfers (Autor) eines Erzeugnisses… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Urheberrecht [1] — Urheberrecht. Der deutsche Urheberschutz gründet sich auf die folgenden drei Gesetze: 1. Gesetz vom 11. Januar 1876, betreffend das Urheberrecht an Mustern und Modellen; 2. Gesetz vom 19. Juni 1901, betreffend das Urheberrecht an Werken der… …   Lexikon der gesamten Technik

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