Eigenthum

Eigenthum

Eigenthum, im weiteren Sinne alles Vermögensrecht, im engeren Sinne die vollkommene Herrschaft über eine Sache (dominium, proprietas). Stehen Dritten Nutzungsrechte zu, so bleibt den Eigenthümern nur die nuda proprietas. Das E. gehört entweder einer Person allein (Allein-Sonder-E) oder mehreren zu ideellen Antheilen (Mit-E., condominium, pro indiviso) oder als Gesammt-E., z.B.: Markgenossenschaft, Gütergemeinschaft, Familienfideicommisse, Berg-E., Actiengesellschaftsvermögen. Der Eigenthümer als unbeschränkter Herr kann über die Sache verfügen wie er will, doch hat er die Rechte Dritter (z.B. Nachbarn) zu achten und im deutschen Recht ist aus nationalökonomischen Gründen bisweilen auch die Veräußerlichkeit und Theilbarkeit des Grund-E.s beschränkt (Stammgüter, Fideicommisse, bäuerliche Erbgüter; Gesetze gegen zu weit getriebene Bodenzerstückelung). Erworben wird das E. durch Occupation herrenloser Sachen, Anspülung (alluvio), vertragsweise Uebergabe (traditio), Ersitzung (usucapio) und Erbfall. Grund-E. kann unter Lebenden nur durch Fertigung im Grundbuch (Auflassung, Investitur) übertragen werden. Das E. endigt durch Untergang der Sache, Aufgeben des E.s (derelictio), Uebergang an andere, und durch staatliche Wegnahme (expropriatio). Zum Schutz des E.s dient die Vindicationsklage (rei vindicatio) und die actio publiciana. – Literarisches E., E. der Schriftsteller an ihren Geistesproducten.


http://www.zeno.org/Herder-1854.

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  • Eigenthum — (lat. Dominium), 1) im weiteren Sinne Alles, was das Vermögen Jemandes ausmacht; 2) im engern Sinne das Recht der vollständigen u. ausschließlichen Herrschaft über eine körperliche Sache. Das E. ist hiernach das umfassendste, zugleich aber das… …   Pierer's Universal-Lexikon

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  • Eigenthum, das — Das Eigenthum, des es, plur. inus. ein Hauptwort von dem Beyworte eigen, welches vermittelst der Endsylbe thum gebildet worden, welche hier so wohl ein Recht, als auch das Concretum, oder die Sache selbst bedeutet. 1. Das Recht. 1) In der engsten …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

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  • Nachdruck [2] — Nachdruck, die Verletzung eines fremden Verlagsrechtes durch Vervielfältigung eines literarischen od. artistischen Erzeugnisses. Dem bloßen Wortsinn nach bedeutet zwar N. jeder Wiederabdruck eines schon gedruckten Werkes, allein der… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Nordamerikanische Freistaaten [2] — Nordamerikanische Freistaaten (Gesch.). In den frühsten Zeiten bewohnte die Länder der jetzigen N. F. ein Volksstamm, der jetzt ausgestorben ist, von dem man aber noch viele Alterthümer findet, welche beweisen, daß er mehr Cultur besaß, als die… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Communismus — (v. lat.), das politisch sociale System, welches den Begriff des privaten Eigenthums aufhebt u. an die Stelle desselben die Gütergemeinschaft aller Staatsangehörigen setzt, in der Art, daß zu dem Gesammtvermögen jeder mit den Producten seiner… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Sklaverei [1] — Sklaverei. Das Verhältniß unbedingter, d.h. mit dem Verlust aller persönlichen Freiheit verbundener Dienstbarkeit, in welchem der Dienende nicht als Person, sondern als Sache betrachtet u. behandelt wird, so daß der Herr über ihn u. sein… …   Pierer's Universal-Lexikon

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