Strafproceß

Strafproceß

Strafproceß zur Verfolgung und Beurtheilung der Verbrecher. Voraus geht die Voruntersuchung, häufig durch Polizeibehörden, um den Thatbestand des Verbrechens sowie die Spuren und Beweise der Schuld zu erheben. Dann folgt das Anklageerkenntniß (Versetzung in Anklagezustand), worauf nach dem Untersuchungs- oder Inquisitionsprincip die Haupt- od. Specialuntersuchung geheim vor dem Verhöramt mit Aktenschriftlichkeit u. hernach vor dem Strafgerichte die Anklage, Vertheidigung und Beurtheilung erfolgt, oder nach dem reinen Anklageprincip sofort die öffentliche u. mündliche Hauptverhandlung vor dem Schwurgericht (s. Jury). Es lassen sich aber beide Principe auch verbinden: Ausbildung der anklagenden Staatsanwaltschaft mit dem schriftlichen Inquisitionsproceß od. vor ordentlichen stehenden Gerichten ein offenes Hauptverfahren ähnlich wie vor der Jury.


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  • Gemischter Strafproceß — Gemischter Strafproceß, ein Criminalproceß, in welchem der Ankläger, außer der durch seine Anklage bezweckten Bestrafung des Angeschuldigten, auch noch zugleich Entscheidung über einen Civilpunkt verlangt u. in dieser Beziehung seine… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Territion — (v. lat.), die Drohung mit der Tortur (Folter) bei einem der Verübung eines Verbrechens verdächtigen Angeschuldigten. Die T. bildete nach dem älteren Strafproceß ein milderes Wahrheitserforschungsmittel, als die Folter selbst, auf welche bei… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Österreich [2] — Österreich, Kaiserstaat in Europa; grenzt im Norden an Baiern, Sachsen, Preußisch Schlesien u. Rußland (Polen), im Osten an Rußland u. die Türkei (Moldau), im Süden an die Türkei (Walachei, Serbien u. Ejalet …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Carl Zeller — Carl Adam Johann Nepomuk Zeller (* 19. Juni 1842 Sankt Peter in der Au, Niederösterreich; † 17. August 1898 Baden bei Wien) war ein österreichischer Jurist, Ministerialrat, Leiter des Kunstreferates im Unterrichtsministerium und Komponist …   Deutsch Wikipedia

  • Plaidiren — (spr. Plädiren), das Halten mündlicher Vorträge vor einem Gericht, insbesondere einem Collegialgericht, sei es zum Zwecke der Vertheidigung od. der Erhebung einer Klage, resp. Anklage. Daher Plaidoyer (spr. Plädoajeh), der Abschnitt des… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Rechtskraft — Rechtskraft, die Eigenschaft eines richterlichen Erkenntnisses, wonach dasjenige, was durch das Erkenntniß ausgesprochen wurde, als der eigentliche u. fortan unumstößliche Inhalt des bisher zwischen den Parteien strittig gewesenen… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Sachsen [3] — Sachsen (Gesch.). I. Sachsen Wittenberg unter den Askaniern als Herzöge u. Kurfürsten von S. 1180–1422. Bernhard von Askanien, welcher von seinem Vater Albrecht das Land um Wittenberg erhalten hatte u., nachdem ihm nach der Auflösung des… …   Pierer's Universal-Lexikon

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  • Staatsanwaltschaft — Staatsanwaltschaft, eine öffentliche Behörde, deren hauptsächlicher Beruf ist im Anklageprocesse (s.u. Criminalproceß) im öffentlichen Interesse die Rolle des Anklägers zu übernehmen, welcher indessen hin u. wieder auch noch andere, auf… …   Pierer's Universal-Lexikon

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