- Proceßordnung
Proceßordnung, Gesetz über die Regeln des Civilprocesses; s. Civilproceß.
http://www.zeno.org/Herder-1854.
Proceßordnung, Gesetz über die Regeln des Civilprocesses; s. Civilproceß.
http://www.zeno.org/Herder-1854.
Proceßordnung — Proceßordnung, ein umfassendes Gesetz, welches die Regeln über das processualische Verfahren bei Instruction u. Entscheidung von Rechtsstreitigkeiten, die Organisation der dabei thätigen Gerichte (daher Gerichts u. Proceßordnung) etc. enthält;… … Pierer's Universal-Lexikon
Sachsen [3] — Sachsen (Gesch.). I. Sachsen Wittenberg unter den Askaniern als Herzöge u. Kurfürsten von S. 1180–1422. Bernhard von Askanien, welcher von seinem Vater Albrecht das Land um Wittenberg erhalten hatte u., nachdem ihm nach der Auflösung des… … Pierer's Universal-Lexikon
Sachsen-Weimar-Eisenach — Sachsen Weimar Eisenach, ein zum Deutschen Bunde gehöriges Großherzogthum in Thüringen, welches aus drei von einander getrennten Haupttheilen, den Fürstenthümern Weimar u. Eisenach u. dem Neustädter Kreise, u. mehren kleineren[673] Landestheilen … Pierer's Universal-Lexikon
Civilproceß — (Processus civilis), 1) der einzelne bürgerliche Rechtsstreit selbst; 2) der Inbegriff derjenigen Rechtsnormen, welche sich auf die Verhandlung streitiger bürgerlicher Rechtssachen beziehen. A) Der C. theilt sich für Deutschland in dieser… … Pierer's Universal-Lexikon
Sachsen [2] — Sachsen, Königreich, zum Deutschen Bunde gehörig, an die preußischen Provinzen Sachsen u. Schlesien, an Böhmen, Baiern, Reuß, Sachsen Weimar u. Sachsen Altenburg grenzend, hat mit den Schönburgischen Herrschaften 2717/8 QM. Es ist größtentheils… … Pierer's Universal-Lexikon
Landrecht — Landrecht, 1) im Mittelalter das positive Recht, welches bei den Landesgerichtshöfen Anwendung fand, im Gegensatz des Lehnrechts (s.d.). Das L. umfaßte daher nicht blos Privat , sondern auch Criminal , Proceß u. öffentliches Recht. Als die… … Pierer's Universal-Lexikon
Lippe [3] — Lippe, zwei Fürstenthümer in Norddeutschland, nach dem Fluß Lippe benannt; es sind: I. das Fürstenthum L. (unrichtig L. Detmold); zwischen der kurhessischen Grafschaft Schaumburg, der hannöverischen Landdrostei Hannover, dem Waldeckschen Amte… … Pierer's Universal-Lexikon
Sachsen-Koburg-Gotha [1] — Sachsen Koburg Gotha, ein seit 1826 zu einer Herrschaft vereinigtes, zum Deutschen Bunde gehöriges Herzogthum in Thüringen von 35,843 QM. mit (Ende 1858) 153,900 Ew.; liegt in zwei größeren, abgesonderten Haupttheilen: Koburg (10 QM., 45,600 Ew.) … Pierer's Universal-Lexikon
Sachsen-Meiningen-Hildburghausen — Sachsen Meiningen Hildburghausen, ein durch den Theilungsvertrag vom 15. Novbr. 1826 aus dem früheren Herzogthum Meiningen als Stammland, aus einem Theile des Herzogthums Hildburghausen, aus dem Amt Themar, dem Fürstenthum Saalfeld u.a. Theilen… … Pierer's Universal-Lexikon
Schwarzburg [1] — Schwarzburg, sonst reichsunmittelbare Grafschaft des. Obersächsischen Kreises, 351 QM., 116,000 Ew., in zwei Haupttheile, den nördlichen (die Unterherrschaft) u. den südlichen (die Oberherrschaft) getrennt, gehörte zwei Fürsten (S. Sondershausen… … Pierer's Universal-Lexikon