Civilproceß — (Processus civilis), 1) der einzelne bürgerliche Rechtsstreit selbst; 2) der Inbegriff derjenigen Rechtsnormen, welche sich auf die Verhandlung streitiger bürgerlicher Rechtssachen beziehen. A) Der C. theilt sich für Deutschland in dieser… … Pierer's Universal-Lexikon
Summarischer Proceß — (außerordentlicher Proceß), ein von dem regelmäßigen Verfahren in Civilstreitigkeiten od. Untersuchungssachen abweichender Proceß, dessen Zweck auf Beschleunigung der Sache durch Abkürzung u. Vereinfachung des Verfahrens gerichtet ist. A) Der… … Pierer's Universal-Lexikon
Zeuge — (Testis), eine Person, welche entweder dazu erwählt ist, um in Rücksicht einer Thatsache, von welcher die Entscheidung eines Rechtsstreites abhängt, auszusagen, was sie von jener, als Ereigniß betrachtet, mit ihren äußeren physischen Sinnen… … Pierer's Universal-Lexikon
Frankreich [2] — Frankreich (n. Geogr. u. Statist.), La France, Kaiserthum im westlichen Europa, erstreckt sich in einer Länge von 130 Meilen von 42°20 bis 51°5 nördl. Br. u. in einer Breite von 125 Ml. von[497] 12°52 bis 25°51 östl. L. (v. Ferro), grenzt im… … Pierer's Universal-Lexikon
Rechtsgeschichte — Rechtsgeschichte, die Darstellung des Entwickelungsganges, welchen der Rechtsstoff im Laufe der Zeiten bis zu seiner gegenwärtigen Gestaltung genommen hat. Bei vielen Völkern blieb das Recht, nachdem es zu einer gewissen Höhe der Ausbildung… … Pierer's Universal-Lexikon
Württemberg [1] — Württemberg (seit 1803 amtlich angeordnete Schreibart für Würtemberg od. das frühere Wirtenberg u. das nachmalige Wirtemberg), Königreich in Süddeutschland, zwischen 25° 52 20 u. 28° 9 36 östl. Länge u. zwischen 47° 35 u. 49° 35 30 nördl. Breite … Pierer's Universal-Lexikon
Hessen-Kassel [1] — Hessen Kassel (Kurfürstenthum Hessen), besteht aus dem sehr unregelmäßig gestalteten Hauptgebiet, begrenzt von Waldeck, chem preußischen Regierungsbezirk Minden, dem hannöverschen Fürstenthum Göttingen, dem preußischen Regierungsbezirk [324]… … Pierer's Universal-Lexikon
Mecklenburg [1] — Mecklenburg, 1) zwei Großherzogthümer in Norddeutschland, nämlich: A) M. Schwerin, zwischen der Ostsee, welche hier das Salzhaff u. den Busen von Wismar bildet, den preußischen Regierungsbezirken Stralsund u. Potsdam, dem hannöverschen… … Pierer's Universal-Lexikon
Oldenburg [1] — Oldenburg, 1) (eigentlich Holstein O.), Großherzogthum in Deutschland; besteht a) aus dem Herzogthum O., s.u. 2), zu welchem die von Rußland abgetretene Herrschaft Jever 1823 geschlagen ist; b) aus dem Fürstenthum Lübeck, s.d., u. c) dem… … Pierer's Universal-Lexikon
Petition — (v. lat. Petitio), 1) Bitte, Gesuch, s. Petitionsrecht; 2) Klage im römischen Civilproceß … Pierer's Universal-Lexikon