- Nutzeigenthum
Nutzeigenthum, abgeleitetes Eigenthum (Lehen-, bäuerliches Erbe) vom Obereigenthümer, an den es auch wieder. wo das N. endigt, durch Consolidation als volles Eigenthum heimfällt.
http://www.zeno.org/Herder-1854.
Nutzeigenthum, abgeleitetes Eigenthum (Lehen-, bäuerliches Erbe) vom Obereigenthümer, an den es auch wieder. wo das N. endigt, durch Consolidation als volles Eigenthum heimfällt.
http://www.zeno.org/Herder-1854.
Nutzeigenthum — Nutzeigenthum, s.u. Eigenthum II. a) … Pierer's Universal-Lexikon
Bergrecht — (Rechtsw.), 1) im weiteren Sinne der Inbegriff aller derjenigen rechtlichen Vorschriften, welche den Bergbau u. das Bergwesen betreffen; 2) im engeren Sinne diejenigen Rechtsgrundsätze, die sich auf die Erlangung des Bergeigenthums (s. unten) u.… … Pierer's Universal-Lexikon
Lehen — Lehen, Lehenrecht (Feudalrecht. jus feudi). 1) Lehen (feudum), heißt das dingliche Rechtsverhältniß zwischen dem Obereigenthümer von Grundstücken und dem Vasallen, der dieselben zum Nutzeigenthum empfing, sowie das hiedurch unter ihnen begründete … Herders Conversations-Lexikon
Meyerrecht — Meyerrecht, eine Art Erbleihe. Das Meyergut ist eine vollständige bäuerliche Wirthschaft, regelmäßig untheilbar geschlossen. Die Bemeyerung geschieht durch Verleihung des Meyerbriefes, wofür dem Gutsherrn der Weinkauf, Ehrschatz zu bezahlen ist.… … Herders Conversations-Lexikon
Obereigenthum — Obereigenthum, Eigenthum des Lehen oder Grundherrn an den Liegenschaften, an welchen der Vasall oder Bauer Nutzeigenthum besaß … Herders Conversations-Lexikon