Minderjährigkeit

Minderjährigkeit

Minderjährigkeit, Minorennität, Altersstufe, der im öffentlichen u. Privatrecht noch nicht die volle Handlungsfähigkeit zusteht. Die M. reicht in Sachsen, Bayern, Württemberg, Schleswig-Holstein u. in den deutschen Ländern, wo der Code Napoleon gilt, wie im Sachsenspiegel bis zum 21.; in Preußen und Oesterreich bis zum 24.; in Hamburg bis zum 22.; in Bern und Waadt bis zum 23.; in Regentenhäusern gewöhnlich bis zum 18. Jahre.


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