Gewohnheitsrecht

Gewohnheitsrecht

Gewohnheitsrecht (consuetudo), die älteste Form, in welcher das Recht erkennbar zu Tage tritt, natürl. Quelle und Fortbildung des Privatrechtes, namentlich bei fast allen jungen Völkern. Es erwächst gleichsam aus den thatsächlichen Verhältnissen, in welche Personen zu den Sachen u. zu einander kommen und bestimmt so eine sittlich feste Ordnung. Das G. ist erkennbar aus Rechtssprichwörtern, Rechtsbüchern, Weisthümern, Gerichtsgebrauch, Zeugnissen Sachkundiger und aus der freien thatsächlichen Rechtsübung. Später wird es in der Regel durch Codification in obrigkeitl. Gesetzesrecht umgewandelt.


http://www.zeno.org/Herder-1854.

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  • Gewohnheitsrecht — ist ungeschriebenes Recht, das aufgrund langer tatsächlicher Übung (lat. consuetudo) und durch allgemeine Anerkennung seiner Verbindlichkeit im Sinne einer Überzeugung von der rechtlichen Notwendigkeit der Übung (lat. opinio necessitatis oder… …   Deutsch Wikipedia

  • Gewohnheitsrecht — (Jus consuetudinarium, Consuetudo, Mores majorum, Herkommen), das in dem Bewußtsein des Volkes od. einzelner Kreise desselben unmittelbar entstandene u. in seiner Sitte (Übung, Gewohnheit) zur Erscheinung gelangende Recht. Wenn nämlich die… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Gewohnheitsrecht — ist der Inbegriff derjenigen Rechtsnormen, die ohne das ausdrückliche Gebot der gesetzgebenden Gewalt aus dem natürlichen Rechtsgefühl, aus der rechtlichen Überzeugung des Volkes heraus dauernd und gleichmäßig in einem Rechtsgebiete tatsächliche… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Gewohnheitsrecht — Gewohnheitsrecht, Inbegriff von Regeln und Vorschriften, die, ohne in der organisierten Gesetzgebung Ausdruck gefunden zu haben, in der Rechtsüberzeugung eines bestimmten Menschenkreises lebendig sind (z.B. die Usancen der Kaufleute). – Vgl.… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Gewohnheitsrecht — Ge|wohn|heits|recht 〈n. 11; unz.〉 nicht schriftlich festgelegtes, aber durch Gewohnheit verbindlich gewordenes Recht * * * Ge|wohn|heits|recht, das <Pl. selten> (Rechtsspr.): schriftlich nicht festgelegtes Recht, das durch fortwährende… …   Universal-Lexikon

  • Gewohnheitsrecht — das Gewohnheitsrecht (Oberstufe) ungeschriebenes verbindliches Recht, das allgemein anerkannt wird Beispiel: Früher galten Frauen im Gewohnheitsrecht als Besitz des Ehemannes und waren von eigenen Besitzansprüchen ausgeschlossen. Kollokation: an… …   Extremes Deutsch

  • Gewohnheitsrecht — Ge·wo̲hn·heits·recht das; nur Sg, Jur; ein Recht, das sich aufgrund einer relativ langen Tradition (heraus)bildet, aber nicht schriftlich fixiert ist …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • Gewohnheitsrecht — 1. Allgemein: Ungeschriebene Rechtsnormen, die sich durch ständige Übung gebildet haben und auf dem allgemeinen Rechtsbewusstsein beruhen. Ähnlich: ⇡ Verkehrssitte, ⇡ Handelsbrauch. 2. Steuerrecht: G. ist umstritten. Aufgrund des strengen… …   Lexikon der Economics

  • Gewohnheitsrecht — Ge|wohn|heits|recht …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Der Unrat in Sitte, Brauch, Glauben und Gewohnheitsrecht der Völker — Der Unrat oder mit vollständigem deutschem Titel Der Unrat in Sitte, Brauch, Glauben und Gewohnheitsrecht der Völker ist eine 1891 in Washington D.C. erschienene Übersicht über die ethnologische Nutzung von Fäkalien und diversen anderen… …   Deutsch Wikipedia

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