Eventualmaxime
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Eventualmaxime — Eventualmaxime, Grundsatz des Zivilprozessrechts, nach dem alle gleichartigen Angriffs und Verteidigungsmittel in einem bestimmten Prozessstadium vorzubringen sind, auch wenn sie nur hilfsweise Geltung erlangen sollten. Heute gilt die… … Universal-Lexikon
Eventualmaxime — (Eventualprincip), im gemeinen deutschen Civilproceßrechte der Grundsatz, nach welchem die Partei die verschiedenen Angriffs u. Vertheidigungsmittel, welche sie überhaupt in dem Processe zu benutzen gedenkt, auf einmal vorbringen muß, wenn sie… … Pierer's Universal-Lexikon
Eventualmaxime — (Eventualprinzip) wurde im frühern Zivilprozeß der Grundsatz genannt, nach dem eine Partei alle Angriffs und Verteidigungsmittel, die in einem bestimmten Abschnitte des Rechtsstreites vorgebracht werden können, bei Vermeidung des Ausschlusses… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Eventualmaxime — Die Eventualmaxime (auch Häufungsgrundsatz) ist die Bezeichnung für die zivilprozessuale Maxime, nach der alle gleichartigen Angriffs und Verteidigungsmittel in einem bestimmten Prozessstadium vorzubringen sind. Reinform In der reinen Form… … Deutsch Wikipedia
Civilproceß — (Processus civilis), 1) der einzelne bürgerliche Rechtsstreit selbst; 2) der Inbegriff derjenigen Rechtsnormen, welche sich auf die Verhandlung streitiger bürgerlicher Rechtssachen beziehen. A) Der C. theilt sich für Deutschland in dieser… … Pierer's Universal-Lexikon
Zivilprozessordnung (Schweiz) — In der Schweiz hatte bis Ende 2010 jeder Kanton für die Zivilprozesse vor seinen Gerichten eine eigene Zivilprozessordnung. Die 26 kantonalen Zivilprozessordnungen hatten sich historisch individuell entwickelt. Neue Zivilprozessordnungen (z. B.… … Deutsch Wikipedia
Summarischer Proceß — (außerordentlicher Proceß), ein von dem regelmäßigen Verfahren in Civilstreitigkeiten od. Untersuchungssachen abweichender Proceß, dessen Zweck auf Beschleunigung der Sache durch Abkürzung u. Vereinfachung des Verfahrens gerichtet ist. A) Der… … Pierer's Universal-Lexikon
Appellation — (v. lat. Appellatio, Berufung, Provocation), I. ein ordentliches suspensives u. devolutives Rechtsmittel zum Schutze dessen, welcher sich durch eine obrigkeitliche Entschließung (Bescheid, Resolution od. Handlung) in seinen Rechten für verletzt… … Pierer's Universal-Lexikon
Einrede — (Ausflucht, Exceptio, Praescriptio, Rechtsw.), 1) im allgemeineren Sinne jedes Vorbringen, wodurch sich eine der streitenden Parteien gegen den Angriff der anderen zu vertheidigen sucht; 2) im juristisch technischen Sinne des Civilrechts u.… … Pierer's Universal-Lexikon
Einrede — (exceptio), im Prozeß die Entkräftung der Klage durch entgegenstehende Thatsachen, welche der Excipient beweisen muß (reus excipiendo fit actor), im weiteren Sinne jeder Vertheidigungsgrund. Die verzögerliche (dilatorische) E. will die Klage nur… … Herders Conversations-Lexikon