Zollverein

Zollverein

Zollverein, Verbindung mehrer Staaten zur gemeinschaftlichen Erhebung der Zölle und zu gleichem Zollsysteme, von Handelsverträgen dadurch unterschieden, daß er nicht einen einzelnen Handelszweig betrifft, sondern den allgemeinen Verkehr u. zugleich die Verwaltung der Zölle. Ein solcher ist endlich in Deutschland zu Stande gekommen, nachdem seit dem 14. Jahrhundert die vielen Staaten Deutschlands wetteifernd Zollschranken gegen einander errichtet und dadurch dem deutschen Handel und Verkehr tiefere Wunden geschlagen hatten als die feindseligsten Nachbarvölker. Den Anfang des Z.s machten 1828 Bayern u. Württemberg durch ihren Zollvertrag, gleichzeitig Preußen und Hessen-Darmstadt anderseits. Der Anstrengung Preußens, dessen Zollsystem sich die kleinen enclavirten Staaten gern oder ungern angeschlossen hatten, gelang es allmälig, dem Z. seine große nationale Bedeutung und Ausdehnung zu geben; 1831 trat Kurhessen bei, 1833 Bayern, Württemberg, Hohenzollern, Sachsen, die sächs. Herzogthümer, die Schwarzburgischen u. Reußischen Länder; 1835 Baden, Nassau, 1836 Frankfurt a. M., 1841 Lippe und Braunschweig theilweise, Waldeck, 1842 Luxemburg, 1844 das ganze Braunschweig, 1851 Hannover, Schaumburg-Lippe, 1852 Oldenburg, so daß der Z. eine Bevölkerung von mehr als 33 Mill. umfaßt u. die Reineinnahme im Jahre 1855 nicht weniger als 23411728 Thlr. betrug. Ursprünglich war der Z. eine Anstalt mit nur fiskalischen Zwecken, insofern die beitretenden Staaten durch die Verlegung der Zölle an eine gemeinschaftliche Gränze die Erhebungskosten um das Dreifache verminderten u. durch gemeinschaftliche Zollsätze den Verkehr erleichterten, den Schmuggel erschwerten, also den Zollertrag steigerten, der nach festen Bestimmungen vertheilt wird; allein auf den Zollcongressen machte sich die Forderung von Schutzzöllen geltend, die wenigstens theilweise durchdrang, wozu Nöthigung zu Repressalien durch die Zollmaßregeln anderer Staaten nicht wenig beitrug. Indem Preußen 1851 Hannover u. damit den ganzen sog. Steuerverein hereinzog u. da mit den Z. bis an das deutsche Meer ausdehnte, also dessen Bedeutung unberechenbar steigerte, erbitterte es andere Z. sstaaten, weil es ohne deren Vorwissen und Auftrag gehandelt hatte, so daß es sich, wenn der Z. nicht seine Mitglieder im südlichen u. theilweise auch im mittleren Deutschland verlieren wollte, zu einem Zoll- und Handels vertrag des Z.s mit Oesterreich (1853) verstehen mußte. Aus diesem Vertrage soll eine weitere Annäherung hervorgehen, der man sogar das Prognosticon eines förmlichen Z.s mit Oesterreich stellt, wodurch Deutschland vorerst eine einheitliche national-ökonomische Politik erhielte, aus der eine allgemeine nationale Politik erwachsen müßte, was die deutsche Nation mit der Vielherrschaft versöhnen würde.


http://www.zeno.org/Herder-1854.

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  • Zollverein — et l union monétaire allemande. Le Zollverein ou union douanière allemande était une union douanière et commerciale formée par une majorité des États de la Confédération allemande. Elle a été créée en 1828 1834 pendant la révolution industrielle… …   Wikipédia en Français

  • Zollverein — steht für: Deutscher Zollverein, handelspolitischer Zusammenschluss deutscher Staaten Verschiedene regionale Vorgängerorganisationen des Deutschen Zollvereins, siehe Preußisch Hessischer Zollverein Mitteldeutscher Handelsverein Süddeutscher… …   Deutsch Wikipedia

  • zollverein — ZOLLVERÉIN s.n. Denumirea germană a uniunii vamale , care a precedat unitatea politică. [pron. ţolferáin] (din germ. Zollverein) Trimis de tavi, 12.05.2004. Sursa: MDN  ZOLLVEREIN s.n. Denumirea germană a uniunii vamale , care a precedat… …   Dicționar Român

  • Zollverein — oll ve*rein , n. [G., from zoll duty + verein union.] Literally, a customs union; specifically, applied to the several customs unions successively formed under the leadership of Prussia among certain German states for establishing liberty of… …   The Collaborative International Dictionary of English

  • Zollverein — Zollverein,   Deutscher Zollverein …   Universal-Lexikon

  • Zollverein — (Zollverband), die vertragsmäßige Vereinigung mehrer selbständiger Staaten zu einem einheitlichen Zollsystem mit gemeinsamen Zolleinrichtungen, Zollstellen, Zollaufsichtsbehörden etc. Der Gedanke eines Z s muß sich mit der Zeit überall da bilden …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Zollverein — Zollverein, Zollverband, die vertragsmäßige Vereinigung mehrerer selbständiger Staaten zu einem einheitlichen Zollsystem mit gemeinsamen Zolleinrichtungen, Zollbehörden etc.; insbes. die Vereinigung deutscher Staaten (Deutscher Z.), die sich seit …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Zollverein — (Deutscher) association douanière des états de la Confédération germanique (1834). Elle facilita le développement du commerce et prépara l unité allemande. Le Luxembourg y adhéra en 1842, ce qui favorisa le développement de son économie …   Encyclopédie Universelle

  • zollverein — (n.) 1843, German, lit. customs union, from Zoll toll (see TOLL (Cf. toll) (n.)) + Verein union, from vereinen to unite, from ein one …   Etymology dictionary

  • Zollverein — [tsō̂l′fer īn΄] n. [Ger < zoll, custom, duty, TOLL1 + verein, union, association] a customs union formed by the German states during the 19th cent …   English World dictionary

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