Schlüsselgewalt

Schlüsselgewalt

Schlüsselgewalt, Schlüsselamt Petri, die oberste Leitung und Regierung der Kirche auf Erden; schon im alten Testamente erscheinen die Schlüssel als Symbol der obersten Gewalt über ein Haus oder Reich (Jes. 22, 20.), der Ausdruck S. aber gründet sich besonders auf Matth. 16, 19., wo der Herr dem Petrus die Schlüssel des Himmelreiches verheißt. Die Fülle der S. ruht im Papste (deßhalb gehören Schlüssel auch zu den besondern Insignien des Papstthums), durch ihn haben die übrigen Vorsteher u. Diener der Kirche Antheil an der S. Diese wird gewöhnlich eingetheilt in die Gewalt der Weihe (Consecration des Leibes und Blutes Christi u. Verwaltung der übrigen Sacramente. auch Predigt und Auslegung der hl. Schrift) und in die Gewalt der Jurisdiction (das Recht, Gesetze zu geben und davon zu dispensiren, Strafen zu verhängen und nachzulassen, Ablässe zu ertheilen). Im engern Sinne versteht man unter S. nur die sacramentale S. d.h. die Vollmacht Sünden nachzulassen oder zu behalten.


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  • Schlüsselgewalt — (Potestas clavium, P. solvendi ligandique), 1) im weitern Sinne der ganze Umfang der Kirchengewalt, bes. die Ausübung der Kirchenzucht; 2) im engern Sinne (Amt der Schlüssel), die Befugniß des Geistlichen den Beichtenden vor dem Genuß des… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Schlüsselgewalt — (Amt der Schlüssel), die auf Matth. 16, 19 und 18, 18 (bez. Joh. 20, 23) gestützte Machtbefugnis der Kirche, gültig für Himmel und Erde zu binden und zu lösen, also Sünden (s. Beichte) und Sündenstrafen (s. Ablaß) nachzulassen oder zu behalten.… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Schlüsselgewalt — Schlüsselgewalt, Amt der Schlüssel, im kirchlichen Sprachgebrauch nach Matth. 16,19 und 18,18 die Machtbefugnis der Kirche, Sünden zu vergeben (Löseschlüssel) und zu behalten (Bindeschlüssel); nach kath. Lehre dem Papst, als Nachfolger Petri,… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Schlüsselgewalt — Die Schlüsselgewalt als familienrechtlicher Begriff bezeichnet das Recht von Ehepartnern und eingetragenen Lebenspartnern, Rechtsgeschäfte, die zur Deckung des Lebensunterhalts beitragen, auch mit Wirkung für oder gegen den anderen Ehepartner… …   Deutsch Wikipedia

  • Schlüsselgewalt — Schlụ̈s|sel|ge|walt 〈f. 20; unz.〉 1. die Befugnis der (kath.) Kirche, Sünden zu vergeben (nach Matth. 16,19) 2. 〈Rechtsw.〉 Befugnis des einen Ehepartners, innerhalb des häuslichen Wirkungskreises mit rechtlicher Wirkung für u. gegen den anderen… …   Universal-Lexikon

  • Schlüsselgewalt —    ein Begriff der Theologie des Amtes. In frühjüdischer Anschauung, mannigfach im NT bezeugt, stehen die ”Schlüssel“ im Zusammenhang mit dem Eingehen in das Reich Gottes. (Der erhöhte Jesus Christus schreibt sich auch die ”Schlüssel“ des Todes u …   Neues Theologisches Wörterbuch

  • Schlüsselgewalt — Begriff des Familienrechts für das Recht beider ⇡ Ehegatten, Geschäfte zur angemessenen Deckung des Lebensbedarfs der Familie mit Wirkung auch für den anderen Ehegatten zu besorgen und ihn damit zu vertreten. Durch das Handeln eines Ehegatten… …   Lexikon der Economics

  • Schlüsselgewalt — Schlüsselgewaltf HausschlüsselverwahrungdurchdieEhefrau.MeinteigentlichdieBerechtigungderEhefrauzurGeschäftsführunginihremhäuslichenWirkungskreis.1900ff …   Wörterbuch der deutschen Umgangssprache

  • Schlüsselgewalt — Schlụ̈s|sel|ge|walt …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Hinkende Ehe — Mit dem Begriff Eherecht können in Deutschland alle Rechtsnormen gemeint sein, die speziell für Eheleute gelten. Im engeren Sinne wird dieser Begriff jedoch nur für solche Normen benutzt, welche die Begründung und Beendigung der Ehe sowie die… …   Deutsch Wikipedia

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