Recht

Recht

Recht, Regel u. Ordnung unter den Menschen über ihre Verhältnisse zu einander, bald mehr dem natürlichen, allen Menschen gemeinsamen Bewußtsein, wie es unter ihnen sein sollte, entnommen (Natur- und Vernunft-R.), bald concret gestaltet in einem bestimmten Staate (positives R.). Alles R. entwickelt sich anfänglich in Gewohnheiten u. Uebungen und wird dann später Gegenstand der Gesetzgebung und wissenschaftlichen Verarbeitung. Sein Inhalt (materielles R.) sollte die reine Verwirklichung der Gerechtigkeit (justum et bonum) sein, doch hat das Recht auch eine höchst formale Natur (formelles R.), so daß der Gegensatz des R. nicht immer Unrecht, sondern auch Unordnung, Willkür, ja selbst wahre sittliche Anschauung (summum jus summa injuria) heißen kann. Man unterscheidet einheimisches R. und fremdes (recipirtes), Volks- u. gelehrtes, veraltetes und lebendiges, geschriebenes und ungeschriebenes, objectives (R.snorm an sich) u. subjectives (Befugnisse u. Pflichten des einzelnen Menschen). Das R. theilt sich in die 3 großen Gruppen: Staats- od. öffentliches R. (Verfassung, Regierung, Polizei, Straf-R. und Proceß), Privat-R. (Gesammtheit der R.sverhältnisse, welche den einzelnen Menschen umgeben, als Personen-, Familien-, Sachen-, Obligationen-, Handels- und Erb-R.), Kirchen-R. (Organismus der Kirche, ihr Verhältniß zum Staat und zu andern Kirchen). In den R. sbeziehungen verschiedener Staaten zu einander redet man von Völker-R. (internationales R.) und Kriegs-R.


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  • Recht — ist, was der Freiheit dient. «Thomas Dehler [1897 1967]; dt. Politiker» Das Recht des Stärkeren ist das stärkste Unrecht. «Marie von Ebner Eschenbach» Es gibt ein Recht des Weiseren, nicht ein Recht des Stärkeren. «Joseph Joubert» Das Recht muß… …   Zitate - Herkunft und Themen

  • recht — recht: Das gemeingerm. Adjektiv mhd., ahd. reht, got. raíhts, engl. right, schwed. rätt beruht auf einer alten Partizipialbildung zu der idg. Wurzel *reg̑ , »aufrichten, recken, gerade richten«, dann auch »richten, lenken, führen, herrschen«, vgl …   Das Herkunftswörterbuch

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  • recht — Adj. (Grundstufe) auf der anderen Seite als das Herz liegend, Gegenteil zu link Beispiele: Ich habe mir das rechte Bein gebrochen. Auf der rechten Seite sehen Sie den Dom. recht Adj. (Mittelstufe) für jmdn. oder etw. am besten geeignet, richtig… …   Extremes Deutsch

  • recht — Adj std. (8. Jh.), mhd. reht, ahd. reht, as. reht Stammwort. Aus g. * rehta Adj. recht, gerade, richtig , auch in gt. raihts, anord. réttr, ae. riht, afr. riucht, riocht. Wie gleichbedeutendes l. rēctus, gr. orektós to Partizip zu ig. * reg… …   Etymologisches Wörterbuch der deutschen sprache

  • recht — 1. Ist es Ihnen recht, wenn ich morgen vorbeikomme? 2. Da haben Sie recht. 3. Da muss ich Ihnen recht geben …   Deutsch-Test für Zuwanderer

  • Recht — Sn std. (8. Jh.), mhd. reht, ahd. reht, as. reht Stammwort. Wie ae. riht, afr. riucht, riocht eine Substantivierung des Adjektivs recht. Daneben eine selbständige Substantivbildung aus der gleichen Wurzel ( * rehtu ) in anord. réttr m. und air.… …   Etymologisches Wörterbuch der deutschen sprache

  • Recht [1] — Recht (lat. Jus), 1) im objectiven Sinne der Inbegriff der Normen, welche in einem Gemeinwesen als die Ordnung für die äußeren socialen Beziehungen der Individuen unter einander bestehen. Schon die Natur des Menschen bedingt es, daß er, obschon… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Recht [2] — Recht, 1) so v.w. gerade; 2) der Richtung nach mit etwas Anderem übereinkommend; 3) so v.w. passend; 4) der Wahrheit gemäß; 5) der Bestimmung gemäß, gehörig; 6) dem Gesetze gemäß; 7) der Gegensatz von link in allen Bedeutungen; 8) bei Verwandten… …   Pierer's Universal-Lexikon

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