- Oldenburg [1]
Oldenburg, das Großherzogthum, besteht aus 3 getrennten Landestheilen: dem Herzogthum O., dem Fürstenthum Lübeck und dem Fürstenthum Birkenfeld, mit einer Gesammtoberfläche von 115 QM. mit 284000 E.; das Herzogthum O., der Grundstock des Landes, umfaßt mit Jever und Kniphausen 99 QM. mit 231000 E., darunter 66000 Katholiken, ist von der Nordsee u. Hannover umschlossen, von der Weser, Hunte, Ochtum, Jahde und den östl. Zuflüssen der Ems durchströmt. Das Marschland. 1/7 des Ganzen, ist sehr fruchtbar, 6/7 des Landes aber sind Geest. Die Industrie ist ohne Bedeutung; die Handelsflotte beträgt ungefähr 534 Schiffe mit mehr als 30000 Tonnen Tragfähigkeit. Die Verfassung wurde 1848 constitutionell, 1852 etwas zurückgeschraubt. Ausgaben u. Einnahmen gleichen einander in der Regel aus; die Staatsschuld beträgt etwas über 1700000 Thlr.; das Bundescontingent 2986 Mann. In der engern Versammlung des Bundes führt O. mit Anhalt und Schwarzburg gemeinschaftlich die 15. Stimme, im Plenum für sich die 21. Großherzog ist seit 27. Febr. 1853 Peter; er führt den Titel: Großherzog von O., Erbe zu Norwegen, Herzog zu Schleswig, Holstein, Stormarn, Dithmarschen u. zu O., Fürst von Lübeck und Birkenfeld, Herr von Jever u. Kniphausen etc. O. kommt seit dem 10. Jahrh. als Grafschaft vor u. wurde bei dem Sturze Heinrichs des Löwen reichsunmittelbar; ein Zweig des Hauses erlangte 1448 die dän. Krone und das Herzogthum Holstein. Diese dän. Linie erbte O. 1667, vertauschte es aber 1773 an den russ. Großfürsten, späteren Kaiser Paul I., für die dem Hause Holstein-Gottorp entrissenen Gebiete, welcher das Land seinem Vetter, dem Fürstbischof von Lübeck Friedrich August. übergab, worauf der deutsche Kaiser die Grafschaft O. zum Herzogthum erhob. 1803 erhielt O. eine Vergrößerung durch die Einverleibung des Fürstbisthums Lübeck, einiger Stücke des münsterschen u. hannöv. Gebiets, trat 1808 dem Rheinbund bei, wurde 1811 zur Durchführung des Continentalsystems von Napoleon zu Frankreich geschlagen, 1813 wiederhergestellt, 1815 mit einigen Gränzdistricten gegen Hannover und mit dem Fürstenthume Birkenfeld und der Herrschaft Jever bedacht, zum Großherzogthum erhoben, erhielt endlich 1826 die Hoheit über die Herrschaft Kniphausen.
http://www.zeno.org/Herder-1854.