Nothrecht

Nothrecht

Nothrecht, wird von dem Staate oder einem Einzelnen geübt, insofern er durch Eingriff in fremdes Recht seine Existenz zu retten sich gezwungen sieht; dies Verfahren wird nicht bestraft.


http://www.zeno.org/Herder-1854.

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  • Nothrecht — (Nothfall, Nothstand, nicht zu verwechseln mit Nothwehr, s.d.), ist 1) vorhanden, wenn Jemand, ohne die nächste Veranlassung eines widerrechtlichen Angriffes, doch durch den Drang außerordentlicher Umstände in eine solche Lage der Noth u.… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Nothrecht, das — Das Nothrêcht, des es, plur. inus. in einigen Gegenden. 1) Das Recht in Nothklagen, d.i. in Klagen über angethane Gewalt, besonders über Nothzucht. Das Nothrecht ergehen lassen, in solchen Fällen Recht sprechen. 2) Ein Recht zu dessen Ausübung… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Recht (Subst.) — 1. Alles, was das Recht erlaubt, thut man mit Recht. – Graf, 285, 6. Mhd..: Allez daz das reht irloubt, daz tut man wol mit rehte. (Daniels, 334, 43.) 2. Alt Recht und frischer Braten ist wohl zu rathen. Böhm.: Stará práva, čerstvá potrava –… …   Deutsches Sprichwörter-Lexikon

  • Шнейдер Христиан Якоб — (von Schneider) немецкий романист (1772 1829), написавший под псевдонимом Julius Stendro: Romantischer R ückblick in die Vergangenheit (1801 03); August von Heidenthal (1804); Schnaps Vohnenbart, der Siegfried unserer Tage (1805); Der Lieutenant… …   Энциклопедический словарь Ф.А. Брокгауза и И.А. Ефрона

  • Шнейдер, Христиан Якоб — (von Schneider) немецкий романист (1772 1829), написавший под псевдонимом Julius Stendro: Romantischer Rückblick in die Vergangenheit (1801 03); August von Heidenthal (1804); Schnaps Vohnenbart, der Siegfried unserer Tage (1805); Der Lieutenant… …   Энциклопедический словарь Ф.А. Брокгауза и И.А. Ефрона

  • Nothfall — Nothfall, Fall, wo Bestimmungen zu Begehung od. auch Unterlassung von Handlungen eintreten, die ohnedies unterbleiben, od. begangen werden würden, vgl. Nothrecht …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Beyfällig — * Beyfällig, adj. et adv. welches doch im Hochdeutschen nur in der Sprache der Gerichtsstuben und Kanzelleyen üblich ist. 1) In der ersten Bedeutung des Verbi, was jemanden beyfällt. Es ist mir nicht beyfällig, ich erinnere mich dessen nicht. 2)… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Nothwehr — Nothwehr, erlaubte Vertheidigung in der Noth gegen unberechtigte Angriffe. Es hält sehr schwer, grundsätzlich die Gränze der N. zu bestimmen oder wo sie überschritten und darum straffällig werde: man muß den einzelnen Fall betrachten. Vgl.… …   Herders Conversations-Lexikon

  • Noth (Subst.) — 1. Ai d r Nût fresst d r Taif l Flîja. (Oesterr. Schles.) – Peter, 453. 2. Aus der Noth hilft kein Schreien (Handeln). 3. Aus der Noth in den Tod. 4. Aus Noth trägt mancher Mann Sammthosen. (Görlitz.) Weil die Wochentagshosen zerrissen sind, muss …   Deutsches Sprichwörter-Lexikon

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