Nothwehr

Nothwehr

Nothwehr, erlaubte Vertheidigung in der Noth gegen unberechtigte Angriffe. Es hält sehr schwer, grundsätzlich die Gränze der N. zu bestimmen oder wo sie überschritten und darum straffällig werde: man muß den einzelnen Fall betrachten. Vgl. Nothrecht.


http://www.zeno.org/Herder-1854.

Игры ⚽ Нужно решить контрольную?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Nothwehr — (Moderamen inculpatae tutelae, Tutela inculpata, Defensio violenta s. necessaria), die Vertheidigung, welche angewandt wird, um einen entweder bereits begonnenen od. doch in nächster Aussicht stehenden widerrechtlichen, unverschuldeten,… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Nothwehr — 1. Gegen Nothwehr gibt es keine Nothwehr. – Hillebrand, 192; Graf, 390, 575; Morstadt, Ausf. Commentar zu Feuerbach s Lehrbuch des gem. in Deutschland geltenden peinl. Rechts, S. 63. Da der in Nothwehr sich Befindende zu seinem Handeln befugt ist …   Deutsches Sprichwörter-Lexikon

  • Nothwehr, die — Die Nothwêhr, plur. inus. die Gegenwehr, welche man im Falle der Noth, d.i. zu Abwendung einer dringenden Gefahr thut oder leistet. In engerem Verstande ist es die Gegenwehr zur Abwendung einer solchen unvermeidlichen Leib und Lebensgefahr; im… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Gegenwehr — 1. Gegenwehr ist erlaubt. – Kirchhofer, 221; Graf, 390, 571. Die Gegenwehr ist nur innerhalb der Grenzen der Nothwehr erlaubt. 2. Gegenwehr ist nicht (niemand) verboten. (S. ⇨ Nothwehr.) – Graf, 390, 570; Hillebrand, 193, 275; Eiselein, 215;… …   Deutsches Sprichwörter-Lexikon

  • Nothrecht — (Nothfall, Nothstand, nicht zu verwechseln mit Nothwehr, s.d.), ist 1) vorhanden, wenn Jemand, ohne die nächste Veranlassung eines widerrechtlichen Angriffes, doch durch den Drang außerordentlicher Umstände in eine solche Lage der Noth u.… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Staatsstreich — (Coup d état), der eigenmächtige Umsturz der Verfassung durch den Inhaber der Staatsgewalt selbst od. die Revolution auf dem Throne. Eine Rechtfertigung des S s kann es hiernach vom Standpunkte des Staatsrechtes nie geben; in wie weit derselbe… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Philipp Jakob Heisler — (* 30. November 1718 in Lautenberg; † 24. November 1781 in Halle (Saale)) war ein deutscher Rechtswissenschaftler. Leben Geboren als Sohn des Gastwirtes und Bäckers Johann Heisler und dessen Frau Regine (geb. Feiner), wurde er am 3. Dezember… …   Deutsch Wikipedia

  • Moderāmen — (lat.), Mittel zur Mäßigung. M. inculpatae tutelae, das Recht zur Nothwehr, s.d …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Nothhülfe — Nothhülfe, 1) so v.w. Nothgedrungene Selbsthülfe, s.u. Nothwehr 1); 2) der Beistand, der uns in der Noth von Andern geleistet wird, wozu Jeder selbst gegen Feinde verpflichtet ist; 3) so v.w. Charitativsubsidie 2) …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Nothluge — Nothluge, eine aus Noth gesagte Unwahrheit, um Unzuträglichkeiten, Unglück od. Verbrechen zu verhüten; also z.B. Todtkranken u. deren Angehörigen, od. Gemüths u. Geisteskranken, od. vorwitzig Fragenden, od. solchen Personen gegenüber, welche im… …   Pierer's Universal-Lexikon

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”