- Literalverträge
Literalverträge (literarum obligatio), auf schriftlicher Aufzeichnung beruhend; als eine eigene Vertragsart schon zu Justinians Zeiten fast vergessen.
http://www.zeno.org/Herder-1854.
Literalverträge (literarum obligatio), auf schriftlicher Aufzeichnung beruhend; als eine eigene Vertragsart schon zu Justinians Zeiten fast vergessen.
http://www.zeno.org/Herder-1854.