- Kirchenmusik
Kirchenmusik, die zur Verherrlichung des christlichen Gottesdienstes und zur Erweckung der Andacht bestimmte Musik, im Gegensatz zur weltlichen Musik. Dieser Aufgabe entsprechend muß ihr Styl ernst und erhaben sein, mit Vermeidung alles Gezierten u. Gekünstelten sowie alles Leidenschaftlichen. Sie bedient sich zur Darstellung hauptsächlich der menschlichen Stimme, bald mit bald ohne Begleitung von Instrumenten, deren würdigstes immer die Orgel bleibt. Man unterscheidet im Allgemeinen 3 Arten von K.: den Altargesang des Geistlichen, den Chor- oder Gemeindegesang u. die große od. eigentliche K., letztere nur in der kathol. Kirche. In der griech. Kirche, in der von frühe an Psalmen u. Hymnen gesungen wurden, wurde schon durch das Concilium zu Laodicea 364 ein regelmäßiger Kirchengesang eingeführt, in der abendländischen Kirche zuerst durch den hl. Ambrosius (Ambrosianischer Kirchengesang), wobei die altgriech. Tonarten zu Grunde lagen. Später machte sich um den Kirchengesang besonders verdient Papst Gregor d. Gr. durch Stiftung einer eigenen Singschule, und durch seine Sammlung von Kirchenge sängen (Antiphonarium), wodurch er der eigentliche Begründer des mittelalterlichen Kirchengesangs wurde. Dieser Gregorianische Gesang ging gleichfalls von den altgriech. Tonarten aus, war einstimmig u. ohne Rhythmus und Metrum, Chorgesang (cantus choralis). In Frankreich und Deutschland wurde derselbe besonders durch Karl d. Gr. verbreitet, auch in England eingeführt und blieb viele Jahrhunderte unverändert. Im 15. Jahrh. erfolgte die Ausbildung des Figural gesangs, indem man die begleitenden Stimmen eines Tonstücks veränderte und ausschmückte, während die Hauptstimme unverändert blieb. Als hierauf der Mensuralgesang erfunden wurde, erhielt auch der Choral einen bestimmten Rhythmus u. die Harmonie ihre weitere Ausbildung, die Orgel wurde vervollkommnet und allmälig weitere Instrumente eingeführt, bis mit Anfang des 16. Jahrh. endlich eine neue Periode der K. eintrat.
http://www.zeno.org/Herder-1854.