Grundbücher

Grundbücher

Grundbücher, notarialische Controle über alle liegenden Güter eines bestimmten Bezirks für Sicherung des Eigenthums u. des Pfandrechts. Ohne Eintragung ins Grundbuch (Fertigung) gibt es im neueren Recht keine Eigenthumsübertragung unter Lebenden und keine Hypothek. Die G. haben öffentl. Glauben u. die Einsicht ist jedem rechtlich Interessirten gestattet.


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  • Grundbücher — Grundbücher, im Sinne der neuen Gesetzgebung öffentliche Bücher zur amtlichen Feststellung der Eigentums und Belastungsverhältnisse der Grundstücke. Die Anfänge des Grundbuchwesens hängen mit der Entwickelung der gerichtlichen Auslassung (s. d.)… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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  • Grundbuchblatt — Das Grundbuch ist ein amtliches öffentliches Verzeichnis von Grundstücken, in dem die Eigentumsverhältnisse sowie etwaige mit dem Grundstück verbundene Rechte und auf ihm liegende Lasten erfasst werden. Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 1.1 Antike… …   Deutsch Wikipedia

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  • Traditionskodex — Das Grundbuch ist ein amtliches öffentliches Verzeichnis von Grundstücken, in dem die Eigentumsverhältnisse sowie etwaige mit dem Grundstück verbundene Rechte und auf ihm liegende Lasten erfasst werden. Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 1.1 Antike… …   Deutsch Wikipedia

  • Eisenbahnbücher — Eisenbahnbücher, Pfandbücher (ground registers; registres terriers du domaine des chemins de fer), besondere neben den allgemeinen Grundbüchern bestehende Grundbücher zur Evidenz des im Bahnunternehmen vereinigten Sach und Rechtsbestandes und zur …   Enzyklopädie des Eisenbahnwesens

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  • Agrargemeinschaft — Dieser Artikel wurde auf den Seiten der Qualitätssicherung eingetragen. Bitte hilf mit, ihn zu verbessern, und beteilige dich bitte an der Diskussion! Folgendes muss noch verbessert werden: Artikel weist formale Probleme auf (kaum… …   Deutsch Wikipedia

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