- Familienautonomie
Familienautonomie und Familienobservanz. Die Familien des hohen Adels haben das Recht, ihre hergebrachten Hausgesetze u. Familienübungen zu bewahren und über ihre Familien- und Güterverhältnisse, innerhalb der Schranken des öffentl. Rechtes, neue Hausgesetze zu erlassen, welche jedoch dem Landesherrn vorzulegen sind; dieselben heißen Familienpacte oder – statute.
http://www.zeno.org/Herder-1854.