Hausgesetze

Hausgesetze

Hausgesetze. Die Familien des hohen, vormals reichsständischen Adels haben sich, gegenüber dem eindringenden röm. Recht, die Autonomie bewahrt, über ihre Familien-, Güter- u. Erbverhältnisse – innerhalb der Schranken des übrigen öffentl. und des allgemein bindenden Privatrechts – neue H., Hausverträge zu erlassen, welche jedoch dem Landesherrn zur Anerkennung vorzulegen sind. In diesen Familienobservanzen hat sich viel älteres deutsches Recht erhalten.


http://www.zeno.org/Herder-1854.

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  • Hausgesetze — Hausgesetze, die für die Familien des hohen Adels in Betreff der unter ihren Gliedern geltenden besonderen Familien u. Erbfolgerechte bestehenden Satzungen. Die H. sind bald eigentliche Gesetze, insofern sie von dem Oberhaupte eines souveränen… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Hausgesetze — (Hausverträge, Hausverfassungen, Familienpakte, Familienstatute) sind Bestimmungen, die seit Beginn des 14. Jahrh. von den Familien des hohen Adels vermöge ihrer Autonomie (s. d.) zur Regelung des Vermögens , Familien und Erbrechts getroffen sind …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Hausgesetze — Hausgesetze, die autonomen Festsetzungen der souveränen und hochadligen Familien über ihre familien , güter und erbrechtlichen Verhältnisse. H. kommen auch in der Form von Haus oder Familienverträgen vor (s. Familienpakt). Die H. der… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Hausgesetze — Hausgesetze,   Hausverträge, auf autonomer Rechtsetzung beruhende Normen, die etwa seit Anfang des 14. Jahrhunderts in den einzelnen Familien des hohen Adels v. a. die Erbfolge, die Ehe und die Unveräußerlichkeit des Familiengutes regeln… …   Universal-Lexikon

  • Hausgesetz — Als Hausgesetz, Hausordnung oder Hausvertrag bezeichnet man Regelungen, die sich Familien des Hochadels gaben (und in Liechtenstein noch heute geben), um familien und vermögensrechtliche Fragen zu regeln. Der Grund dafür ist, dass in den meisten… …   Deutsch Wikipedia

  • Fürstenrecht — Fürstenrecht,   Privatfürstenrecht, Sonderrecht der hochadeligen (landesherrlichen und standesherrlichen) Häuser im Vermögens , Familien und Erbrecht. Geregelt wurde es durch Standesgewohnheitsrecht (gemeines deutsches Fürstenrecht) und durch… …   Universal-Lexikon

  • Престолонаследие — преемство верховной власти в монархиях. Различают 3 вида преемства: по избранию, по назначению предшественником и по закону наследственная монархия. I. Избрание короля народом или определенной, предназначенною к тому комиссией в настоящее время… …   Энциклопедический словарь Ф.А. Брокгауза и И.А. Ефрона

  • Apanage — Konrad Wilhelm Ledderhose: Von der Fräuleinsteuer in Hessen, 1795 Bei der Apanage (frz. aus mlat. appanare = mit Brot versorgen) handelte es sich um die Abfindung der nichtregierenden Mitglieder eines Adelsgeschlechts mit Landbesitz oder Geld zur …   Deutsch Wikipedia

  • Thronfolge (Österreich-Ungarn) — Die Thronfolge in Österreich Ungarn basierte auf der 1713 erlassenen Pragmatischen Sanktion, die von der Unteilbarkeit der Länder der Habsburgermonarchie ausging. Sie galt vorerst im Heiligen Römischen Reich, hierauf im 1804 gegründeten Kaisertum …   Deutsch Wikipedia

  • Thronfolge — Thronfolge, in Staaten mit monarchischer Verfassung der rechtmäßige Übergang der Souveränetät (s.d.) auf eine andere Person nach dem Wegfall des bisherigen Staatsherrschers, sei es durch dessen Ableben od. auf andere Weise. Die Grundsätze über… …   Pierer's Universal-Lexikon

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