Civilrecht

Civilrecht

Civilrecht, Privatrecht od. die Grundsätze, nach welchen im Staate die Individuen im Verhältniß zu einander stehen. Gegensatz zum öffentlichen Recht (Staats-, Straf-, Polizei-, Prozeßrecht). Quellen: Gesetze, Gewohnheit, Richtersprüche, Gutachten u. Lehren der Juristen. Man unterscheidet als hauptsächlich ste C.e: das deutsche Recht (Volksrechte, Weisthümer, Lehensgewohnheiten, Stadtrechte, Reichsgesetze, Sachsenspiegel, Schwabenspiegel, longobardische Lebensgewohnheiten; Schriftsteller: Biener, Eichhorn, Beseler, Grimm, Mittermaier, Wilda, Bluntschli); das röm. Recht, nach Deutschland übernommen im 16. Jahrh. (siehe corpus juris civilis; Schriftsteller: Cujacius, Donellus, Carpzov, Böhmer, Glük, Thibaut, Savigny, Kierulff, Puchta, Vangerow, Keller); und das canonische Recht, soweit es sich aufs Privatrecht bezieht. Auf diesen Grundlagen haben in neuerer Zeit manche Staaten eigene Civilgesetzbücher erlassen: code Napoleon, preuß. Landrecht, österreich., zürcherisches, solothurnisches bürgerliches Gesetzbuch.


http://www.zeno.org/Herder-1854.

Игры ⚽ Нужен реферат?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Civilrecht — (Jus civile, Droit civil, Civil law, Rechtsw.), im jetzt gebräuchlichen Sinne der Inbegriff derjenigen Normen, welche die rechtlichen Beziehungen der Individuen zu einander, ohne ihre Beziehungen zur Gesammtheit des Staates od. der Gemeinde,… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Römisches Recht — Römisches Recht, 1) im Allgemeinen der Inbegriff der Rechtsnormen, welche bei dem Volke der Römer von Zeit der Entstehung des Römischen Staates bis zu dessen Untergang in Geltung gewesen sind; 2) bes. die Rechtsnormen, welche zur Zeit des Kaisers …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Pactum — (lat.), 1) im Allgemeinen jeder Vertrag; 2) nach Römischem Rechte eine formlose vermögensrechtliche Übereinkunft mehrer Personen, welche aber nicht geeignet war, eine klagbare Obligation zu Stande zu bringen, weil ihr die Voraussetzungen eines… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Rechtswissenschaft — Rechtswissenschaft, die wissenschaftliche Darstellung der organischen Gliederung des Rechtes sowohl in dem Verhältniß seiner einzelnen Theile zu einander, als zu den übrigen Zweigen des menschlichen Wissens überhaupt. Die letztere Verbindung… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Erbrecht — (Rechtsw.), 1) im objectiven Sinne der Inbegriff der gesetzlichen Vorschriften über die Succession in das Vermögen eines Verstorbenen, über die Erwerbung, den Verlust u. die Vertheilung von Erbschaft (Jus hereditarium); 2) im subjectiven Sinne… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Frankreich [2] — Frankreich (n. Geogr. u. Statist.), La France, Kaiserthum im westlichen Europa, erstreckt sich in einer Länge von 130 Meilen von 42°20 bis 51°5 nördl. Br. u. in einer Breite von 125 Ml. von[497] 12°52 bis 25°51 östl. L. (v. Ferro), grenzt im… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Muret [2] — Muret (spr. Mürch, lat. Muretus), Marc Antoine M., geb. 12. April 1526 in Muret; erklärte 18 Jahre alt schon den Cicero u. Terentius im Collegium zu Auch, kam 1547 nach Bordeaux u. 1552 an das Collegium St. Barbe in Paris, wo er Philosophie u.… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Sachsen-Altenburg [1] — Sachsen Altenburg, ein zum Deutschen Bunde gehöriges Herzogthum von 24 QM. mit Ende 1860) 137,075 Ew., fast ausschließlich Protestantischer Confession; Juden dürfen sich im Lande nicht niederlassen. In zwei Haupttheile, einen östlichen… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Testament — Testament, 1) (Altes u. Neues T.), s.u. Bibel; 2) (lat. Testamentum, altdeutsch Gemächt), im Allgemeinen jede einseitige letztwillige Disposition; bes. 3) eine letztwillige Disposition,[403] durch welche der Erblasser für seinen Todesfall einen… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Baiern [1] — Baiern (seit 30. Juni 1846 officielle Schreibart: Bayern), Königreich (Geographie u. Statistik), drittes Reich im Range des Deutschen Bundes, besteht aus 2 abgesonderten Theilen: der östliche grenzt an Kurhessen, Weimar, Meiningen, Koburg, Reuß,… …   Pierer's Universal-Lexikon

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”