Civilrecht

Civilrecht

Civilrecht, Privatrecht od. die Grundsätze, nach welchen im Staate die Individuen im Verhältniß zu einander stehen. Gegensatz zum öffentlichen Recht (Staats-, Straf-, Polizei-, Prozeßrecht). Quellen: Gesetze, Gewohnheit, Richtersprüche, Gutachten u. Lehren der Juristen. Man unterscheidet als hauptsächlich ste C.e: das deutsche Recht (Volksrechte, Weisthümer, Lehensgewohnheiten, Stadtrechte, Reichsgesetze, Sachsenspiegel, Schwabenspiegel, longobardische Lebensgewohnheiten; Schriftsteller: Biener, Eichhorn, Beseler, Grimm, Mittermaier, Wilda, Bluntschli); das röm. Recht, nach Deutschland übernommen im 16. Jahrh. (siehe corpus juris civilis; Schriftsteller: Cujacius, Donellus, Carpzov, Böhmer, Glük, Thibaut, Savigny, Kierulff, Puchta, Vangerow, Keller); und das canonische Recht, soweit es sich aufs Privatrecht bezieht. Auf diesen Grundlagen haben in neuerer Zeit manche Staaten eigene Civilgesetzbücher erlassen: code Napoleon, preuß. Landrecht, österreich., zürcherisches, solothurnisches bürgerliches Gesetzbuch.


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