Schärfungsgründe

Schärfungsgründe

Schärfungsgründe, Schärfungsstrafe, s. Strafrecht.


http://www.zeno.org/Herder-1854.

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  • Strafrecht — (Kriminalrecht, früher auch »peinliches Recht«, lat. Jus poenale, franz. Droit criminel. engl. Criminal Law, ital. Diritto criminale) hat, wie der Begriff des Rechtes überhaupt, eine subjektive und eine objektive Bedeutung. Im subjektiven Sinne… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Thatbestand — Thatbestand, lat. corpus delicti, was zum Inbegriff einer verbrecherischen That gehört. Objectiver T., die allgemein geltenden Merkmale, welche nach gesetzlicher Begriffsbestimmung die Handlung zum Verbrechen stempeln. Subjectiver T., die… …   Herders Conversations-Lexikon

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