Staatsgüter
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Staatsgüter — Staatsgüter, so v.w. Domänen … Pierer's Universal-Lexikon
Staatsgüter — Staatsgüter, s.v.w. Domänen (s.d.) … Kleines Konversations-Lexikon
Staatsdomäne — Eine Staatsdomäne oder ein Staatsgut ist eine im Eigentum des Staates stehende größere landwirtschaftliche Besitzung. In Deutschland wurde bis zum 18. Jahrhundert oft der Begriff Kammergut, oder Amt/Amtshof verwendet, wobei meist nicht der… … Deutsch Wikipedia
Österreich [3] — Österreich (Gesch.). Das heutige Erzherzogthum Ö. wurde zur Zeit der Römer auf dem linken Donauufer von Germanen, namentlich Markomannen, Quaden, Juthungen, auf dem rechten von Celten, namentlich Tauriskern u. Pannoniern, bewohnt. Das Land auf… … Pierer's Universal-Lexikon
Domäne — (mittellat. Domanium, auch Demanium. v. lat. dominium, »Eigentum, Herrschaft, Herrengut«, Domanialgut, Kammergut), war ursprünglich allgemein das Herrengut im Gegensatze zu dem den Hintersassen zugewiesenen Gelände (daher heute noch in Schlesien… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Max Schönleutner — (* 25. März 1778 in Prüfening[1] bei Regensburg; † 19. Juli 1831 in Schleißheim) war ein deutscher Agrarwissenschaftler … Deutsch Wikipedia
Schönleutner — Max Schönleutner (* 26. März 1778 in Prüfening bei Regensburg; † 19. Juni 1831 in Schleißheim) war ein deutscher Agrarwissenschaftler. Er gilt als der Begründer der wissenschaftlichen Schule der bayerischen Landwirtschaft. Inhaltsverzeichnis 1… … Deutsch Wikipedia
Staatsgut — Eine Staatsdomäne bzw. ein Staatsgut ist eine im Eigentum des Staates stehende größere landwirtschaftliche Besitzung. In Deutschland wurde bis zum 18. Jahrhundert oft der Begriff Kammergut verwendet, wobei meist nicht der Staat Eigentümer war,… … Deutsch Wikipedia
Spanien [3] — Spanien (Gesch.). I. Vorgeschichtliche Zeit. Die Pyrenäische Halbinsel war den Griechen lange unbekannt; als man Kunde von dem Lande erhalten hatte, hieß der östliche Theil Iberia, der südöstliche od. südwestliche Theil jenseit der Säulen… … Pierer's Universal-Lexikon
Bona [1] — Bona (lat., Rechtsw.), 1) Alles was sich im Eigenthum des Menschen befinden kann; 2) das äußerlich wahrnehmbare Vermögen, Güter, so: B. aequisīta, erworbene, nicht ererbte Eigengüter, s.u. Allod; B. admanuatiōnis, Behandigungsgüter; B. adventitĭa … Pierer's Universal-Lexikon