Schiedseid

Schiedseid

Schiedseid, s. Eid.


http://www.zeno.org/Herder-1854.

Игры ⚽ Нужен реферат?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Schiedseid — (Haupteid), s.u. Eid I. B) d) aa) …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Schiedseid — Schiedseid, älterer Ausdruck für den zugeschobenen Eid …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Schiedseid — Schiedseid, zugeschobener Eid, s. Eid …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Eid [1] — Eid (Juramentum, Jusjurandum), die Betheuerung der Wahrheit od. die Bestärkung eines Versprechens unter Anrufung Gottes od. einer anderen heilig gehaltenen Person od. Sache als Zeugen der Wahrheit u. Rächer der Unwahrheit. Der E. findet sich bei… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Voluntarĭus — (lat.), freiwillig, aus eignem Antrieb u. Entschluß geschehen; Gegensatz von necessarius, gezwungen, genöthigt, od. legalis, gesetzlich bestimmt. Voluntarĭa absentĭa, die Abwesenheit einer Person von ihrem gewöhnlichen Aufenthalts od. dem… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Delat — (v. lat.), im Civilprocesse die Partei, welcher von der andern Partei (Deferent) der Schiedseid angetragen worden ist; s.u. Eid S. 528 …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Eid [1] — Eid (Eidschwur, Juramentum, Jusjurandum), die feierliche Wahrheitsversicherung unter Anrufung Gottes. Die Bedeutung einer derartigen Beteurung gehört zunächst dem Gebiete der Moral und dem der Religion an. Die Verpflichtung des Schwörenden zur… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Haupteid — (Schiedseid), ältere Bezeichnung für den zugeschobenen Eid (s. Eid, S. 432) …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Richterlicher Eid — heißt der Eid, den das Gericht auferlegt, ohne daß eine Eideszuschiebung vorhergegangen ist. Er bildet den Gegensatz zum zugeschobenen Eid (Haupteid, Schiedseid); früher wurde er auch notwendiger Eid, und wenn er dem Beklagten auferlegt wurde,… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Zivilprozeßordnung — ist die gebräuchlichste Bezeichnung für ein Gesetzbuch, das die Regelung des Verfahrens in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten enthält (s. Zivilprozeß). Die deutsche Z., deren Einführung auf diesem Gebiet im Deutschen Reiche die Rechtseinheit… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”