Rechtswissenschaft

Rechtswissenschaft

Rechtswissenschaft, wissenschaftliche Ergründung, Darstellung und Fortbildung des Rechtes, die sich bewähren kann in der Gerichtspraxis, Literatur u. auf den Rechtsschulen (Universitäten), unter denen man aber im weitern Sinn auch die auseinandergehenden Richtungen der Rechtskundigen versteht, wie man von Romanisten u. Germanisten, von der historischen u. philosophischen Rechtsschule spricht, wie ehemals im röm. Rechte von den Sabinianern, Cassianern und Proculejanern.


http://www.zeno.org/Herder-1854.

Игры ⚽ Поможем написать реферат
Synonyme:

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Rechtswissenschaft — Rechtswissenschaft …   Deutsch Wörterbuch

  • Rechtswissenschaft — (Rechtsgelehrsamkeit, Jurisprudenz), im subjektiven Sinn die wissenschaftliche Erkenntnis und Kenntnis der Rechtssatzungen, im objektiven Sinn ihre wissenschaftliche Bearbeitung und Darstellung. Die R. beschränkt sich nicht auf die Darstellung… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Rechtswissenschaft — Rechtswissenschaft, die wissenschaftliche Darstellung der organischen Gliederung des Rechtes sowohl in dem Verhältniß seiner einzelnen Theile zu einander, als zu den übrigen Zweigen des menschlichen Wissens überhaupt. Die letztere Verbindung… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Rechtswissenschaft — Rechtswissenschaft, Jurisprudenz, die aus ihren letzten Gründen entwickelte Kenntnis des Rechts überhaupt sowie nach den positiven Staatsgesetzen, umfaßt 1) die rationale oder philos. Rechtslehre (s. Rechtsphilosophie), 2) die Rechtsgeschichte,… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Rechtswissenschaft — 1. 1Jura, ↑Jurisprudenz, ↑Juristerei, 2. 1Jus …   Das große Fremdwörterbuch

  • Rechtswissenschaft — Die Rechtswissenschaft oder Jurisprudenz (von lat. iuris prudentia) befasst sich mit der Auslegung, der systematischen und begrifflichen Durchdringung gegenwärtiger und geschichtlicher juristischer Texte und sonstiger rechtlicher Quellen. Eine… …   Deutsch Wikipedia

  • Rechtswissenschaft — Jura; Jurisprudenz; Juristik * * * Rẹchts|wis|sen|schaft 〈f. 20; unz.〉 Lehre von den Gesetzen u. ihrer Anwendung sowie Rechtsgeschichte, philosophie, soziologie u. a.; Sy Jurisprudenz * * * Rẹchts|wis|sen|schaft, die: Wissenschaft vom Recht,… …   Universal-Lexikon

  • Rechtswissenschaft — Gesetzeskunde, Jura; (bildungsspr.): Jurisprudenz; (veraltet): Rechte, Rechtsgelehrsamkeit; (österr., schweiz., sonst veraltet): Jus; (scherzh., sonst veraltet): Juristerei; (Rechtsspr.): Rechtsdisziplin. * * *… …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • Rechtswissenschaft — recht: Das gemeingerm. Adjektiv mhd., ahd. reht, got. raíhts, engl. right, schwed. rätt beruht auf einer alten Partizipialbildung zu der idg. Wurzel *reg̑ , »aufrichten, recken, gerade richten«, dann auch »richten, lenken, führen, herrschen«, vgl …   Das Herkunftswörterbuch

  • Rechtswissenschaft, die — Die Rêchtswissenschaft, plur. inus. die Wissenschaft des Rechtes, d.i. der Gesetze und des Verhältnisses der menschlichen Handlungen gegen dieselben. Ingleichen subjective, die Fertigkeit, dieses Verhältniß aus ungezweifelten Gründen zu bestimmen …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”