Rückzölle

Rückzölle

Rückzölle, Zurückerstattung des Eingangszolls für Waaren, die eingeführt, aber wieder in das Ausland ausgeführt werden, oder die theilweise oder gänzliche Rückerstattung des Zolls für fremde Waaren, die nach erfahrener Verarbeitung oder Veredlung wieder ausgeführt werden.


http://www.zeno.org/Herder-1854.

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  • Rückzölle — Rückzölle, s. Zölle …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Zölle — (griech. télos, latein. telonea, engl. toll; Mauten, v. mittellat. muta) sind Abgaben, die teils aus finanz teils aus handelspolitischen Gründen erhoben werden. Als Mittel der Finanzpolitik sind sie uralt. Im deutschen Mittelalter hatten sie… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Zoll [1] — Zoll (engl. u. plattd. Toll, deutsch auch Mauth), 1) im Allgemeinen jede indirecte Abgabe, welche an einer besonderen Zollstätte erhoben wird. In diesem weiteren Sinne wird das Wort auch von dem Leib u. Personalzoll gebraucht, welchen entweder… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Rücksteuer — (Rückzoll), Zurückerstattung einer Steuer oder eines Zolles für den Fall, daß ein steuer oder zollpflichtiger Gegenstand einer nicht steuer oder zollpflichtigen Verwendung zugeführt wird, soz. B. wenn menschliche Genußmittel für gewerbliche oder… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Ausfuhrprämien — verdanken ihren Ursprung dem Merkantilsystem, welches in denselben ein wirksames Mittel erblickte, den Handel zum Ankauf der vaterländischen Produkte und Fabrikate behufs deren Ausfuhr nach fremden Staaten aufzumuntern und damit auch mittelbar… …   Herders Conversations-Lexikon

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