Navigationsacte

Navigationsacte

Navigationsacte hieß ein Gesetz, welches von dem engl. Parlamente am 9. Oct. 1651 erlassen wurde. Es bestimmte: kein fremdes Schiff darf andere Güter als nur Erzeugnisse seines eigenen Landes einführen; ein solches Schiff muß in England gebaut, zu 2/3 mit Engländern bemannt und von einem engl. Kapitän geführt sein; kein fremdes Schiff darf Rückfracht von England nehmen, ein engl. keine Rückfracht von fremden Ländern, außer sie bestehe in Erzeugnissen jener Länder. Diese Acte war zunächst gegen die Holländer gerichtet, erfuhr zwar einige Beschränkungen und Ausnahmen (zu Gunsten der Hansastädte), wurde aber erst von 1821–49 allmälig aufgehoben, als die Nordamerikaner gegen die Engländer gleichfalls eine N. erließen und andere Staaten Aehnliches drohten; nur in Betreff der Küstenschiffahrt u. der Fischerei bestehen noch für die engl. Schiffe Begünstigungen.


http://www.zeno.org/Herder-1854.

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  • Navigation — (v. lat.), Schifffahrt; daher Navigationsacte, englische Acte, 9. Oct. 1651 von Cromwell bes. gegen die Holländer gegeben, s. England (Gesch.) XI. B). Die Hauptpunkte waren: daß alle in Asien, Afrika od. Amerika erzeugten od. verfertigten Waaren… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • England [2] — England (Gesch.). I. Älteste Zeit bis zur Ankunft der Römer 55 v. Chr. Die ältesten Nachrichten über die Bewohner E s stammen von Pytheas (320–330 v. Chr.) her, dessen Landsleute, die Massilier, auf dem Landwege eine Handelsverbindung mit Ictis… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Großbritannien [1] — Großbritannien (englisch Great Britain, französisch Grand Bretagne), 1) eigentlich die Insel, welche die Reiche England, Wales u. Schottland umfaßt; G. genannt im Gegensatz zu Kleinbritannien (der Bretagne, wohin im 3. Jahrh. n. Chr. viele Briten …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Handel — Handel. I. Handel im Allgemeinen ist jeder Austausch von Gütern irgend welcher Art gegen andere, gleichviel ob derselbe durch Kauf u. Verkauf (gegen Geld) od. durch Tausch (gegen Waare) bewirkt wird; insbesondere der gewerbmäßig betriebene Ein u …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Nordamerikanische Freistaaten [2] — Nordamerikanische Freistaaten (Gesch.). In den frühsten Zeiten bewohnte die Länder der jetzigen N. F. ein Volksstamm, der jetzt ausgestorben ist, von dem man aber noch viele Alterthümer findet, welche beweisen, daß er mehr Cultur besaß, als die… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Schifffahrtsacte — Schifffahrtsacte, so v.w. Navigationsacte …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Volkswirthschaftslehre — (Nationalökonomie), nach K. H. Rau der eine der beiden Haupttheile der politischen Ökonomie, u. zwar der, welcher (während der andere od. praktische Haupttheil, d.i. die wirtschaftliche od. ökonomische Politik, die Regeln für das Verfahren der… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • England [1] — England (Engelland, Anglia, nach den Angelsachen [s.d.] so genannt; französisch Angleterre), 1) (a. Geogr.), s. Britannia; 2) (n. Geogr.), bisweilen für Britisches Reich überhaupt, s. Großbritannien; 3) Theil von Großbritannien, im N an… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Großbritannien [2] — Großbritannien (Gesch.). I. Von der Erhebung des Hauses Hannover auf den englischen Thron bis zu den Französischen Revolutionkriegen 1714–1793. Im Jahre 1707 waren die Reiche England u. Schottland durch einen Parlamentsbeschluß unter dem Namen G …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Ricardo — Ricardo, John Lewis, Neffe von David R., geb. 1812, widmete sich dem Handel u. industriellen Unternehmungen, war auch Director der Bank von London u. Westminster; seit 1841 Parlamentsmitglied für Stoke upon Trent, betheiligte er sich bes. an den… …   Pierer's Universal-Lexikon

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