- Begünstigung
Begünstigung, eines Verbrechens erst nach Vollendung desselben, z.B. durch wissentlichen Ankauf gestohlener Waaren, Schutzbeherbergung des Verbrechers.
http://www.zeno.org/Herder-1854.
Begünstigung, eines Verbrechens erst nach Vollendung desselben, z.B. durch wissentlichen Ankauf gestohlener Waaren, Schutzbeherbergung des Verbrechers.
http://www.zeno.org/Herder-1854.
Begünstigung — ist eine Straftat, wobei der Tatbestand nach deutschem Strafgesetzbuch anders ausgestaltet ist als nach österreichischem und schweizerischem Recht. Während die Begünstigung in der Schweiz und in Österreich den Delikten gegen die Rechtspflege… … Deutsch Wikipedia
Begünstigung — Begünstigung, Handlung aus Gunst zum Vortheile[493] Jemandes, gewöhnlich mit dem Nebenbegriffe der Ungerechtigkeit, ja der Unrechtmäßigkeit, so die B. eines Verbrechens (s.u. Concursus ad delictum). B. der Flucht eines Arrestaten (s. ebd. u.… … Pierer's Universal-Lexikon
Begünstigung — Begünstigung, im Strafrecht die vorsätzliche, nach Begehung einer Straftat dem Verbrecher gewährte Beistandsleistung, um ihn der Bestrafung zu entziehen (persönliche B.), oder um ihm die Vorteile der strafbaren Handlung zu sichern (sachliche B.) … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Begünstigung — Begünstigung, Vergehen, dessen sich schuldig macht, wer nach Begehung eines Verbrechens oder Vergehens dem Täter oder Teilnehmer wissentlich Beistand leistet, um denselben der Bestrafung zu entziehen, oder um ihm die Vorteile des Verbrechens oder … Kleines Konversations-Lexikon
Begünstigung — ↑Protektion … Das große Fremdwörterbuch
Begünstigung — Be|gụ̈ns|ti|gung 〈f. 20〉 1. Bevorzugung, Förderung 2. Beihilfe 3. 〈Rechtsw.〉 Beistand nach der Tat ● jmdn. wegen Begünstigung verurteilen * * * Be|gụ̈ns|ti|gung, die; , en: a) das Begünstigen; b) (Rechtsspr.) wissentlicher Beistand, Unterstützung … Universal-Lexikon
Begünstigung und Hehlerei — Anschlussdelikte sind im deutschen Strafrecht Delikte, die sich an eine strafrechtswidrige Vortat anschließen. Das deutsche Strafgesetzbuch regelt heute im 21. Abschnitt des Besonderen Teils vier verschiedene Anschlussdelikte: Begünstigung (§ 257 … Deutsch Wikipedia
Begünstigung, die — Die Begünstigung, plur. die en. 1) Von dem vorigen Verbo, die Handlung, da man aus Gunst etwas zu jemandes Vortheile thut. 2) * In den Rechten, ein geringes Verbrechen, welches noch keine Leib oder Lebensstrafe nach sich ziehet. Der Beleidiger… … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
Begünstigung — 1. Strafrecht: Hilfeleistung gegenüber einem anderen in der Absicht, ihm die Vorteile einer mit Strafe bedrohten Handlung zu sichern (§ 257 StGB). Strafe: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren. Vgl. auch ⇡ Strafvereitelung. 2. B. aus … Lexikon der Economics
Begünstigung — a) Förderung, Hebung, Unterstützung. b) Begönnerung, Bevorteilung, Bevorzugung, Förderung; (bildungsspr.): Favorisierung, Lancierung, Protektion … Das Wörterbuch der Synonyme