Näherrecht

Näherrecht

Näherrecht, Recht der nächsten Erben, ein aus der Familie veräußertes Grundstück gegen Ersatz des Preises und der Kosten binnen Jahr und Tag wieder an sich zu ziehen (Zugrecht; Retract).


http://www.zeno.org/Herder-1854.

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  • Näherrecht — (Abtrieb, Abtrifft, Anfall, Ansprache, Beschüttung, Einsprache, Einstand, Zugrecht, Losung, lateinisch Retractus),[649] die Befugniß einer Person, eine fremde von ihrem Eigenthümer an einen Dritten verkaufte Sache von diesem Dritten, so wie von… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Näherrecht — (Retrakt, Einstand, Geltung, Losung, Nähergeltung, Zugrecht), das dingliche Recht an einem fremden Grundstück, kraft dessen eine Person (der Retrahent, Nähergelter) beim Verkauf des Grundstücks seitens des Eigentümers an einen Dritten gegen… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Näherrecht — Näherrecht, s. Retrakt …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Näherrecht — Näherrecht,   Zugrecht, Retrạktrecht, aus der mittelalterlichen Gebundenheit des Bodens entstandenes, bis ins 19. Jahrhundert geübtes Recht, gegen Erstattung von Kaufpreis und Aufwendungen verkauften Grundbesitz (auch Grunddienstbarkeiten,… …   Universal-Lexikon

  • Näherrecht, das — Das Näherrêcht, des es, plur. inus. das Recht, nach welchem jemand bey dem Verkaufe einer Sache ein näheres Recht auf dieselbe hat, als ein anderer, d.i. sie für eben den Preis, welchen ein anderer gebothen hat, mit dessen Ausschließung kaufen,… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Retractus — (lat.), Zurückziehung; Jus retractus[67] (Retractrecht), so v.w. Näherrecht, s.d.; R. ex jure congrui, Gespilderecht. R. gentilitius, Erblosung, s.u. Näherrecht …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Territorial — (v. lat.), Alles, was sich auf ein Gebiet, bes. das Gebiet eines Staates bezieht. Daher Territorialcondominat, ein Gebiet, über welches mehre Staaten gemeinschaftlich u. ungetheilt die Hoheitsrechte ausüben. Gebiete dieser Art kamen zur Zeit des… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Gespilderecht — (Retractus ex jure congrui), das Näherrecht, welches dem Besitzer des einen Theiles einer getheilten Sache in Ansehung des im Besitz eines Anderen gewesenen u. nun von demselben an einen Dritten verkauften anderen Theiles zusteht. Nach der… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Gespilde, das — Das Gespilde, des s, plur. car. an einigen Orten, besonders Niedersachsens, das Näherrecht, doch nur in solchen Fällen, wenn das Stück, welches veräußert werden soll, mit einem andern ehedem ein Ganzes ausgemacht hat, da denn der Besitzer des… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Blutsfreundschaft — Je näher Blutsfreundschaft, je bitterer Feindschaft. – Sailer, 261. Frz.: Plus étroite est la parenté, plus amère est l inimitié. (Cahier, 3965.) [Zusätze und Ergänzungen] *2. Blotfrundschop geith vor, Landlage drifft den frembden af. – Dreyer, I …   Deutsches Sprichwörter-Lexikon

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