Leihkauf

Leihkauf

Leihkauf, soviel wie Weinkauf, Trinkgeld, zur Bestätigung des Vertragswillens; ursprünglich als gemeinsames Mahl und Trunk, später in Geld als Zugabe zum Preis oder Lohn.


http://www.zeno.org/Herder-1854.

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  • Leihkauf — Leihkauf, 1) kleiner Schmaus, der nach einem[244] geschlossenen Kaufe von beiden Theilen nebst den Zeugen, Unterhändlern u. den bei Abschließung des Kaufes mit beschäftigten Personen auf Kosten des Käufers od. Verkäufers od. Beider zu gleichen… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Leihkauf — Leihkauf, s. Leikauf …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Leihkauf — Leihkauf, s. Leikauf …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Leihkauf, der — Der Leihkauf, des es, plur. die käufe. 1) Diejenige Gewohnheit, da unter gemeinen Leuten nach getroffenem Kaufe oder geschlossenem Handel so wohl der Käufer als Verkäufer zusammen legen, und mit einander trinken. Leihkauf trinken. Den Leihkauf… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Leihkauf — Leih|kauf 〈m. 1u〉 = Mietkauf * * * Leih|kauf, der: Mietkauf …   Universal-Lexikon

  • Leihkauf — 1. Übernamen zu mhd. ltkouf »Gelöbnistrunk beim Abschluss eines Handels (zu mhd lt »Obst , Gewürzwein«); der Betrag, der vom Käufer zusätzlich zum ausgemachten Preis gezahlt und dann zum gemeinsamen Trunk verwendet wird«. Der Leitkauf geriet im… …   Wörterbuch der deutschen familiennamen

  • Mietkauf — Miet|kauf 〈m. 1u〉 Form des Kaufs, bei der die Sache dem Käufer zunächst mietweise überlassen wird u. nach Ablauf eines bestimmten Zeitraums in sein Eigentum übergeht, wobei die Mietzahlungen auf den Kaufpreis angerechnet werden; Sy Leihkauf * * * …   Universal-Lexikon

  • Kroau — Gemeinde Gleiritsch Koordinaten: 49° …   Deutsch Wikipedia

  • Weinkauf [1] — Weinkauf, 1) so v.w. Leihkauf, in so fern dabei Wein getrunken wird; 2) die Bestätigung eines Kaufes od. Vertrages, u. die dabei gegenwärtigen Zeugen (Weinkaufsleute) …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Leikauf — (Leihkauf, Leitkauf, Litkauf, Leutkauf, Leukauf, Weinkauf, lat. Mercipotus, franz. Pot de vin), ein altdeutsches Bestärkungsmittel abgeschlossener Verträge, bestehend in der Zahlung einer gewissen Summe Geldes, die für Wein, Bier u. dgl. für die… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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