- Graf
Graf, Wort, früher fälschlich von Grau, später ziemlich allgemein von Gerefa (Genosse), neuestens aus dem Celtischen abgeleitet, latein. mit comes übersetzt (daher comte, vicomte etc.), kommt zuerst im Gesetze der salischen Franken als »Grafio« vor u. bezeichnet den königl. Beamten, der in einem Gau die Person des Königs vertritt, d.h. zu Gericht sitzt, die Polizei ausübt u. die kgl. Abgaben einzieht, sowie im Kriege Hauptmann der wehrpflichtigen Mannschaft ist (der Stellvertreter eines G.en hieß lat. vicarius, davon das franz. viguier, auch vicecomes, davon vicomte, visconte). Außer diesen Gau-G.en gab es Pfalz-G.en (comites palatini), welche dem höchsten königl. Gerichte vorstanden und somit eine Art höherer Instanz bildeten; Send-G.en (missi dominici), welche der König zur Aufsicht über die G.en in die Provinzen schickte; Burg-G.en, die Vorsteher einer königl. Burg und des dazu gehörigen Bezirks; Mark-G.en, die G.en eines Gränzlandes. Indem G. gleichbedeutend mit öffentl. Beamter, Vorgesetzter genommen wurde, gab es Holz-, Salz-, Wasser-, Deich- etc. G.en. – Als die Würde der G.en erblich wurde, erlosch die ehemal. Bedeutung des Wortes, indem die Mitglieder einer solchen Familie den gräfl. Titel führten, ohne ein gräfl. Amt zu besitzen u. G.schaft nicht mehr G.enamt, sondern den von einem Adeligen gräfl. Abkunft beherrschten Bezirk bezeichnete. In Deutschland gehören die ehemals reichsunmittelbaren G.en jetzt als unterste Stufe dem hohen Adel an u. führen den Titel Erlaucht, die nicht ehemals reichsunmittelbaren G.en hingegen bilden die oberste Stufe des niedern Adels. – Die G.enkrone führt 9 Perlen.
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