Einlösung

Einlösung

Einlösung, versetzter Pfänder durch Zahlung der Schuld. In manchen Ländern hat auch der Gantschuldner für eine bestimmte Frist das Recht (jus reluendi), die versteigerten Sachen mittelst Befriedigung seiner Gläubiger wieder an sich zu nehmen.


http://www.zeno.org/Herder-1854.

Игры ⚽ Поможем написать курсовую

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Einlösung — Einlösung …   Deutsch Wörterbuch

  • Einlösung — Einlösung, 1) (Reluitio, Rechtsw.), die Erlegung des Pfandschillings zur Wiedererlangung des Pfandstücks, auch binnen einer gesetzlich bestimmten Zeit nach gerichtlicher Versteigerung; das Recht dazu Einlösungsrecht (Jus reluendi); 2) (Bergb.),… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Einlösung — Einlösung,die:⇨Erfüllung(1) …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • Einlösung — Ein|lö|sung 〈f. 20; unz.〉 das Einlösen * * * Ein|lö|sung, die; , en: das Einlösen. * * * Ein|lö|sung, die; , en: das Einlösen …   Universal-Lexikon

  • Einlösung — Ein|lö|sung …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Banken — Banken, Anstalten zur Vermittelung des Geld und Kreditverkehrs. Übersicht des folgenden Artikels: Die B. dienen in der Regel einem doppelten Zweck. Sie können einmal zur Regelung und Verbesserung des Zahlungswesens dienen, wie die Giro ,… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Ankaufsrecht — (right of purchase; droit de rachat; diritto di riscatto). Ein Übergang von Privateisenbahnen an den Staat oder andere öffentliche Verbände (Länder, Kreise, Gemeinden u.a.) ist in mehrfacher Weise möglich: entweder auf dem Wege des… …   Enzyklopädie des Eisenbahnwesens

  • Abbuchungsauftragsverfahren — Der Abbuchungsauftrag ist Teil des Abbuchungsauftragsverfahrens. Dieses ist neben dem Einzugsermächtigungsverfahren eines von zwei Lastschriftverfahren bei Kreditinstituten im Rahmen des bargeldlosen Zahlungsverkehrs, bei dem der… …   Deutsch Wikipedia

  • Scheck — Der Scheck (auch Check, Cheque) ist ein Wertpapier, das eine unbedingte Zahlungsanweisung eines Kunden eines Kreditinstituts an seine Bank (Bezogener) enthält, an einen Dritten (Begünstigter, Remittent) zu einem bestimmten Zeitpunkt an einem… …   Deutsch Wikipedia

  • Österreich [2] — Österreich, Kaiserstaat in Europa; grenzt im Norden an Baiern, Sachsen, Preußisch Schlesien u. Rußland (Polen), im Osten an Rußland u. die Türkei (Moldau), im Süden an die Türkei (Walachei, Serbien u. Ejalet …   Pierer's Universal-Lexikon

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”